Unterhaltszahlung bei selbstverschuldeter Kündigung durch den Arbeitgeber?

4 Antworten

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Mit bestehendem Titel muss erst mal weiter gezahlt werden wie gehabt. Die Unterhaltshöhe kann von ihm nur durch eine Unterhaltsabänderungsklage geändert werden, wobei das Eigenverschulden hier sicher auch vom Richter berücksichtigt wird.

Eine Sperrzeit von 12 Wochen wird er bei diesem Kündigungsgrund sicher erhalten, durch die fristlose Kündigung wird der Grund dem Arbeitsamt nicht verborgen bleiben.

Das Problem kann aber daran liegen, dass er einfach kein Geld hat, um zu zahlen, dann kann man zwar pfänden, ob da dann aber was zu holen ist, ist eine andere Frage. Es kann daher auf Dauer schon schwierig werden, auch was neues zu finden ist mit dem Hintergrund nicht so einfach. Das Arbeitszeugnis kann schlecht ausfallen und man kann sich beim ehemaligen Arbeitgeber erkundigen.

Es kann daher auf Daer schon so sein, dass der Unterhalt flach fällt. Denke dann dran, UV rechtzeitig zu beantragen, der wird nicht lange rückwirkend gezahlt.

Sei froh, dass du noch UV bekommst, der ist doch eine sehr grosse Hilfe, ich war froh, wenigstens den 2 x 6 Jahre zu bekommen, danach gab es gar nichts mehr. Die Väter meiner Kinder waren nie pfändbar.

Grundsätzlich hat er den Unterhalt in voller Höhe weiterzuleisten, er hat die Situation ja herbeigeführt. Dann muss er in der Zeit einen Nebenjob annehmen, um seinen Verpflichtungen nachkommen zu können. 

Das kann schon sein, dass Du für den Sperrzeitraum "nur" die Unterhaltsvorschüsse vom Jugendamt bekommst. Was auch logisch ist, denn wenn jemand kein Geld hat, dann kann er ja auch nichts bezahlen. Oder hast Du es schonmal geschafft, einem nackten Menschen in die Tasche zu greifen?

jenne61289 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 14:14

aber habe ich denn ein anrecht darauf nach dieser sperrzeit die differenz von ihm zu bekommen? und wenn er keine sperrzeit bekommen sollte, müsste er mir denn trotzdem den unterhalt zahlen?

Thandu  05.05.2016, 14:16
@jenne61289

Falls Du das Geld vom Jugendamt als Unterhaltsvorschuss bekommst, dann holt sich das Jugendamt den vorgeschossenen Unterhalt später vom Vater. Dein Anrecht ist den Unterhaltsvorschuss zu bekommen. Mehr nicht.

Einem nackten Mann kann auch kein Gerichtsvollzieher in die Tasche greifen.

Du musst also UMGEHEND Antrag beim JobCenter oder Sozialamt stellen, dass dir geholfen wird. Da das länger dauern kann, bis du wirklich Geld bekommst, solltest du da keine Zeit verlieren.