Zeugenaussage und Führungszeugnis

2 Antworten

Da es für eine solche Auskunft aus dem Bundeszentralregister (und eine solche wäre es) keine Rechtsgrundlage gibt, ist dies nicht möglich, nein.

Das entsprechende Gesetz findest Du hier http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html#BJNR002430971BJNE005419311 , allerdings keine Vorschrift, die eine solche Auskunft erlauben würde.

DuBistMeinLeben 
Beitragsersteller
 21.03.2015, 09:23

Danke! :)

Ja, das darf er. Das macht er auch,  um Ansatzpunkte zu finden, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen einschätzen zu können -wenn es ein guter Verteidiger ist.

Warum? Gibt es da etwa vergrabene Leichen? Wenn der Zeuge z.B vorbestraft ist wegen falscher uneidlicher Zeugenaussage oder falscher Verdächtigung ist das wichtig für den Anwalt.

DuBistMeinLeben 
Beitragsersteller
 21.03.2015, 07:20

Danke ;)

Ist eine allgemeine Frage. Ich hatte das das mal mit einem Kollegen diskutiert, welcher eine Vorstrafe wegen eines anderen Deliktes hat.

Darf der Anwat vor Gericht vortragen um welche Vorstrafe es sich handelt?