Inkasso und Ratenzahlung
Folgender Sachverhalt:
Zu mir: Ich bin Unternehmensberater und betreue momentan eine Klientin, die momentan nicht viel Geld hat, um sich einen Anwalt in diesem Fall zu leisten.
Meine Klientin hat einen offenen Saldo bei Unternehmen X (kam zustande aufgrund eine nicht unerheblichen Nachzahlung). Weil sie nicht mit einmal Zahlen konnte und weil sie sich nicht gleich mit dem Gläubiger in Kontakt getreten ist (wahrscheinlich aus Angst) wurde das ganze gemahnt und liegt bereits beim Inkassobüro. Ich habe bereits mit dem Inkassobüro gesprochen und mit dem Gläubiger.
Das Inkassobüro geht nur Ratenzahlungen ein, die finanziell für meine Klientin nicht möglich sind. Daher der Kontakt mit dem Gläubiger, welcher mit "humanen" Raten einverstanden wäre. Der Gläubiger hat diese Informationen auch bereits an das Inkassobüro weitergeleitet und diese sind mit dieser Rate aber nicht einverstanden, da es eben nicht zu diesem schnellen Abschluss kommt, wie das Inkasso gern hätte.
Jetzt droht das Inkasso mit ger. Mahnverfahren. Mir ist bewusst, dass der Gläubiger jede etwaige Ratenzahlung schriftlich festmachen kann und sozusagen das letzt Wort hat. Aber das Inkassobüro spielt sich auf als der eigentliche Gläubiger, welcher es nicht ist, sondern einfach nur die Beauftragten für die Beitreibung der Kosten/Salden.
Meine Frage daher: Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich das Inkassounternehmen in die Schranken weisen, dass diese bei Verhandlungen mit dem eigentlichen Gläubiger (Unternehme X) nicht dauernd dazwischen "grätschen".
Gesetzbuch und Paragraph wären äußerst hilfreich.
PS: Ich könnte zwar auf meine Kosten einen Anwalt hinzuziehen, aber diese müsste ich dann wieder auf meine Klientin umlegen, welche sie sich eben (wie oben beschrieben) nicht leisten kann.
Daher bitte keine Antworten, von wegen: Anwalt nehmen oder ähnliches!
6 Antworten
Ist die Klientin in diesem Falle als Verbraucher tätig?
Wurde die Forderung schon an das Inkassobüro abgetreten? Nach deiner Schilderung nehme ich mal an, dass das Inkassobüro nur mit dem Forderungseinzug beauftragt wurde. Dann hätte es in dieser Hinsicht nicht viel zu melden, und es wäre absolut richtig, mit dem Gläubiger in Kontakt zu treten. Es besteht schließlich kein Vertragsverhältnis zwischen Klientin und Inkassobüro
Es besteht aber auch die Möglichkeit, mit dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlung zu vereinbaren, sollte das gerichtliche Mahnverfahren abgeschlossen werden. Das wäre weit weniger schlimm als eine Ratenzahlung mit dem Inkassobüro
Wenn die Schuldnerin nachweislich den Gläubiger von den Zahlungsproblemen informiert hat, dann ist es unter der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB eine unnötige Kostengenerierung, wenn danach noch ein Inkassobüro tätig wird. Die hiernach etwa berechneten Inkassokosten sind ganz grundsätzlich nicht gerichtlich durchsetzbar.
Wenn die Schuldnerin nachweisen kann, dass sie ein Ratenzahlungsangebot gemacht hat und der Gläubiger damit einverstanden war, dann sind auch die Kosten für einen Mahnbescheid vermeidbar und gerichtlich nicht durchsetzbar.
Wenn die Schuldnerin nachweisen kann, dass sie ein Ratenzahlungsangebot gemacht hat und der Gläubiger damit einverstanden war, dann sind auch die Kosten für einen Mahnbescheid vermeidbar und gerichtlich nicht durchsetzbar.
Allerdings muss man dann auch so konsequent sein und die Ratenzahlung aufnehmen.
das Inkasso ist Dienstleister des Gläubigers und hat zu machen was dieser sagt.... oder eben den Fall wieder abzugeben. Wäre ja noch schöner (gilt nur sofern die Forderung nicht verkauft wurde, aber danach hört es sich ja nicht an)
Jetzt droht das Inkasso mit ger. Mahnverfahren
Klar, weil es dann weitere Gebühren (=Verdienst) generiert.
Wenn du irgendwie die Bestätigung des Gläubigers zu einer niedrigeren Rate schriftlich haben könntest, dann halte dich nur an ihn. Wie die anderen schon gesagt haben, ist das Inkasso weisungsgebunden, solange es die Forderung nicht aufgekauft hat.
Wenn deine Klientin das (realistische) Ziel hat, ohne Insolvenz alles abzubezahlen, dann würde ich folgendes machen: "Werter Gläubiger. Wir nehmen ihren Vorschlag einer Ratenzahlung über XXX€ monatlich dankend an. Wir werden Ihnen die Raten überweisen." Und dann genau das tun, direkt an den Gläubiger überweisen mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung, Rate gemäß Ratenvereinbarung". Das hat gleich mehrere Hintergründe:
- Was weg ist, ist weg. je weniger Schulden da sind, desto besser
- Man dokumentiert, dass es prinzipiell eine Einigung gibt. Und es muss nur eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner geben. Wenn das Inkasso da nicht mitspielt, ist das rechtlich irrelevant.
- Solange der Gläubiger oder das Inkasso nicht klarstellen, dass die Forderung ans Inkasso verkauft wurde, solange darf man an den Gläubiger schuldbefreiend zahlen. Was Gläubiger und Inkasso untereinander ausmachen, ist dir als Berater bzw. der Schuldnerin vollkommen wurscht. (§407 BGB).
- Man dokumentiert, dass das Inkasso die Einigung sogar torpediert hat. Das kann am Ende wichtig sein. Zum einen löst das dann definitiv keine Rateneinigungsgebühr aus, zum anderen könnte nun jeglicher Versuch, weitere Gebühren einzutreiben ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht sein (§254 BGB).
Ich würde dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Es besteht Einigkeit mit Ihrer Mandantin. Ihre Weigerungshaltung ist nicht nachzuvollziehen. Aus diesem Grund weisen wir das gesamte Inkassoverfahren und ihre Gebührenlegung als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§254 BGB) zurück."
Mehr würde ich nicht tun. Natürlich kann es sein, dass dann die Maschinerie anläuft, inklusive Titulierung (gerichtlicher Mahnbescheid). Hier würde ich aber den Inkassogebühren widersprechen.
Das die vorgerichtlich Inkassogebühren wegfallen ist kein Geheimnis
Frage : Wie ist der score der Schuldnerin bzw gäbe es was zu pfänden
In welcher Größenordnung bewegt sich die HF ?