Rechtskräftig ohne Bewährung verurteilt - nachträglich Bewährungsverlängerung um 6 Monate!?
Hallo zusammen, ich versteh die Welt nicht mehr...kurze Erklärung:
Mein Partner wurde vor 4 Jahren zu einer Bewährungsstrafe wegen Betrug (Nr.1) verurteilt (eigentlich keine große sache, aber sein Führungszeugnis hat insgesamt 8 Eintragungen) welche im Januar 2013 ausgelaufen ist. Im August 2013 kam Post von der Staatsanwaltschaft "es wird geprüft ob ein Sozialleistungsbetrug vorliegt und Anklage erhoben wird" - hierzu kurz, er war im Januar 2013 geringfügig beschäftigt und hat dies dem Arbeitsamt 3 Tage zu spät gemeldet, 283 € zu "unrecht" erhalten, zurückbezahlt ende Juli 2013, natürlich wurde Anklage erhoben (Nr.2). Verhandlung Januar 2014 - Staatsanwalt hat 4 Monate auf 4 Jahre Bewährung + 600€ gefordert bekommen hat er: 2700€ Strafe, Sozialprognose gut weil Festanstellung somit keine Bewährung (meinte die Richterin noch extra)+ Gerichtskosten und Anwalt natürlich. Urteil kam Februar. Diesen Montag kam Post von der Staatsanwaltschaft das nun geprüft wird ob die Bewährung (von Nr. 1) um 6 Monate verlängert wird - telefonische Nachfrage heute hat ergeben das es die Bewährungsverlängerung selbstverständlich gibt...
Wie kann das denn möglich sein, wenn ich einen rechtskräftigen beschluß habe nachträglich noch was drauf kommt?
Anwalt nehmen? Oder eher schlechte chancen das was besseres raus kommt?
Danke für Antwort :-)
6 Antworten
Die spannende Frage ist, ob es schon einen Beschluß vom bewährungsaufsichtsführenden Gericht gab, daß die Strafe erlassen wurde. Wenn dies der Fall ist, könnte auch die Bewährungszeit nicht mehr verlängert werden.
Wenn die Strafe aber noch nicht per Beschluss erlassen wurde, dann wäre die Verlängerung der Bewährungszeit eine völlig normale Konsequenz darauf, daß während der Bewährungszeit eine neue Straftat begangen wurde. Denn das Gericht muß explizit am Ende der Bewährungszeit entscheiden, ob die Strafe erlassen wird oder ob sie zu verbüßen ist. Wenn noch Verfahren anhängig sind - was hier wohl der Fall war - wartet das Gericht erst einmal ab, was bei diesem Verfahren heraus kommt, bevor es das entscheidet.
Wozu Anwalt nehmen? Einfach bewähren, dann kann ihm doch die Verlängerung am Ars... vorbei gehen. Und es kommt auch nix "drauf", die Bewährung ist ja keine Strafe, sondern, im Gegenteil, eine Chance.
Drei Tage zu spät ist eben zu spät. Er wusste ja sicher bereits einige Tage vorher, dass er einen Job aufnehmen würde.
Da kann er froh sein, dass seine Bewährung "nur" verlängert und nicht widerrufen wurde.
8 Eintragungen ins Führungszeugnis sind keineswegs "harmlos"
Du findest Betrug ist keine große Sache? 8 Eintragungen im Führungszeugnis die ausgelaufen sind? Als ich das gelesen habe, stockte mir der Atem. Hoffentlich wird die Bewährungsstrafe verlängert denn, wer soviel angerichtet hat, hat es nicht anders verdient.
Wenn ihr mit der Verlängerung nicht zurechtkommt, scheint er wohl wieder "Dinge am Laufen zu haben"...