Führerschein Beschlagnahme wegen Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr. Wie lange dauert das Verfahren?
Hallo, folgender Sachverhalt:
- Wegen einem Platten wurde das Firmenfahrzeug meines Arbeitgebers im November 2018 um ca. 1:45 Uhr („Tatzeitpunkt“-Nachweis über elektronisches Fahrtenbuch) am Seitenstreifen einer Bundesstrasse abgestellt.
- Um 2:40 Uhr (fast 1 Stunde später) hat ein ziviler Bundespolizisten eine Person im Auto sitzen sehen bzw. mich nachher neben dem Auto stehen sehen. (laut „Sachverhaltsschilderung“ des Zeugen). Die Frage ob ich Hilfe benötige, habe ich verneint. Aufgrund meiner Alkoholisierung hat er seine Kollegen von der Landespolizei telefonisch informiert. Ich bin währenddessen nach Hause gegangen.
- Um ca. 3:15 Uhr haben mich 4 Polizeibeamte in meinem Haus „besucht“. Ich habe die Beamten nicht in meine Wohnung gelassen, mein Mieter hat sie rein gelassen.
- Mir wurde der Tatvorwurf „Trunkenheit am Steuer“ eröffnet, aber ich wurde nicht über meine Rechte belehrt. Meine Wohnung (auch mein Kühlschrank) und ich wurden durchsucht ohne meine Einwilligung (Beweis private Videos).
- Ich wurde dann gegen 3:30 Uhr mit auf die Wache genommen, dort wurde mir um 3:45 Uhr eine Blutprobe entnommen.
- Mein Führerschein wurde Beschlagnahmt (nach telefonischer Rücksprache mit Staatsanwalt).
- Am 23.12.2018 habe ich vom Amtsgericht eine Schreiben bekommen, das gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und der Führerschein Beschlagnahmt bleibt (Wert 1,89 Promille).
- Akteneinsicht wurde am 22.11.2017 angefordert und am 16.02.2018 hat mein Anwalt die Akten zur Einsicht erhalten. Ich habe über den Anwalt eine Beschuldigtenaussage an die Staatsanwaltschaft schicken lassen, in der ich angegeben habe, das nicht ich sondern mein Bruder das Fahrzeug geführt bzw. abgestellt hat, weil er mich Heim fahren wollte. Der Zeuge (Bundespolizist) und Staatsanwaltschaft gehen von einem „Unfall“ aus. Es wurden aber weder Personen verletzt noch ein Sachschaden verursacht.
- Im März 2018 wurde das Begleitstoffgutachten nachgereich.
- Am 11.4.2018 wurde durch den Anwalt Stellung zum Gutachten vom 28.2.2018 genommen. 1. Ich bin nicht gefahren! 2.Tatzeitpunkt nicht 2:40 Uhr sondern nachweislich 1:45 Uhr letzte Fahrt (Fahrtenbuch). 3. Laut Gutachten wurde eine Blutprobe vom 24.04.2017 verwendet. Also 5 Monate vor der angeblichen Trunkenheitsfahrt. (Fehler des Gutachters?) 4. laut Gutachten kann ein "Teil"-Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden 5. Aufforderung zur Einstellung des Verfahrens und Rückgabe des Führerscheins
Wie ist die Tendenz? Wird das Verfahren eingestellt oder kommt es zur Verhandlung?
Was kann man tun um das Verfahren zu beschleunigen?
Habe ich als „Vertriebler/Aussendienst“ Schadenersatzansprüche wegen entgangenen Provisionen? Ich habe kein Gehalt. Ich "lebe" von den Provisionen!
Gibt es eine Frist, bis wann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Hausdurchsuchung, fehlender Belehrung… stellen kann? Privaten Videos als Beweismittel?
DANKE
6 Antworten
Hallo,
also ich muss dir ganz ehrlich sagen, dass das ganze nicht gut aussieht. Meine Cousine hatte mal das ''gleiche Problem'' und ihr Führerschein wurde dann für ziemlich lange Zeit beschlagnahmt. So weit ich weis musste Sie dann nach circa einem Jahr einen Idiotenteest und noch ein paar andere Dinge machen bevor sie den Führerschein wieder bekommen hat.
Ich kann dir damit bestimmt nicht großartig weiterhelfen, aber ja.
Mit freundlichen Grüßen
naja es war auch so eine komische Situation, ich glaube sie ist nicht gefahren saß aber irgendwie schon drin oder so. Auf jeden fall so ähnlich.
Hallo, danke für die Antwort. Aber die hilft mir wirklich nicht großartig weiter. Ich gehe ja sowieso davon aus dass das Verfahren eingestellt wird beziehungsweise in der Verhandlung die Unschuld festgestellt wird. Trotzdem DANKE
Aus Deiner Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, zu welchem Zeitpunkt bzw. in welchem Zeitraum Du Dich dermaßen abgeschossen hast.
Problem ist, dass Dich ein glaubwürdiger Zeuge erkennbar alkoholisiert am Fahrzeug angetroffen hat. Auf Nachtrunk alleine kannst Du Dich also nicht berufen.
Wurde das Fahrzeug untersucht? Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Fahrzeuge "einfach so" einen Platten haben. Wenn im Reifen kein eingefahrener Fremdkörper steckt, spricht viel dafür, dass Du Dir den Schaden zugezogen hast, weil Du (alkoholbedingt) einen Randstein o.ä. überfahren hast. Das wäre der vermutete Unfall.
Wo war denn Dein Bruder, der angeblich gefahren sein soll, um 02.40 Uhr? Wollte er Dich abholen? Und wieso musstest Du dann zu Fuß heimlaufen? Auch hier ist die Glaubwürdigkeit Deiner Schilderung zumindest zweifelhaft.
Bei einer angenommenen BAK von 1,89 Promille wird das Verfahren ziemlich sicher nicht eingestellt. Als Staatsanwalt würde ich auch gerne herausfinden wollen, ob Dein Bruder bereit ist, eine Falschaussage vor Gericht zu tätigen. Dein Bruder könnte zwar die Aussage verweigern, das wird Dir aber erst recht nicht weiterhelfen.
"Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Fahrzeuge "einfach so" einen Platten haben."
Warum soll man nicht einfach so einen Platten haben?
Hallo Robert,
Danke für deine qualifizierte Antwort.
Ich habe den ganzen Abend etwas getrunken, aber im Zeitraum von 1:45 Uhr bis 3:15 Uhr habe ich noch mehr getrunken.
Das Fahrzeug wurde nicht untersucht und es war auch kein Bordstein in der Nähe, der den Platten auslösen hätte können.
Mein Bruder wollte mich heim fahren, wir mussten aber das Auto wegen dem Platten stehen lassen. Mein Bruder ist gegen 2:30 Uhr mit seinem Fahrrad, welches wir hinten im Bus eingeladen hatten nach Hause gefahren. Er Wohnt nicht bei mir. Ich habe nur noch meine Sachen zusammen gepackt, als ich am Auto gesehen wurde.
Strafbefehl ist soeben per Post gekommen. 60 Tagessätze und 9 Monate
DANKE
Dann kannst Du jetzt überlegen, ob Du den Strafbefehl akzeptierst oder nicht. Das solltest Du mit Deinem Anwalt (oder besser mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht) besprechen. Der kann Dir sagen, ob er hinreichend große Chancen sieht, in einem Gerichtsverfahren besser wegzukommen.
Arschkarte gezogen. Aber eigentlich müsstest du Freigesprochen werden, da du ja nicht beim Fahren des Autos erwischt wurdest und es kein Gesetzt gibt, nicht betrunken neben dem Auto zu stehen. Drinsitzen kann man glaube ich auch, aber dann kommt es drauf an ob der Schlüssel steckt? (nicht ganz sicher)
Jedenfalls sollte dir doch dein Anwalt sagen können, wie die Tendenz ist und ob du Schadenersatz geltend machen kannst...
Ein geflügelter Spruch von Anwälten zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde ist: "Formlos, fristlos, zwecklos." Manche Anwälte weigern sich sogar, überhaupt eine zu schreiben, weil das eh nichts bringt.
Ansonsten trifft hier noch ein zweiter Anwalts-Standardspruch zu: "Vor Gericht und auf hoher See liegt unser Schicksal in Gottes Hand."
Hallo, eine Bekannte die selbst bei der Bundespolizei ist, hat mir gesagt, dass eine Meldung beim Bundesministerium des Inneren dem Beamten schon einige Probleme machen würde. Die Frage ist dann nur, ob ich noch ohne jedes Mal aufgehalten zu werden, über öffentliche Straßen.....
Für die Durchsuchung deiner Wohnung brauchte es dein Einverständnis nicht. Lt. Polizei bestand "Gefahr in Verzug" und wenn die bei dir nicht zufällit 10 leere Bierdosen gefunden haben, dann wirst du was die Trunkenheit betrifft, schlechte Karten haben.
Hallo Jack, danke für deine Antwort.
Bei der Durchsuchung wurden auch die von mir für den Nachtrunk angegebenen alkoholischen Getränken gefunden, katalogisiert und fotografiert.
Ist auch „Gefahr in Verzug“ wenn eine alkoholisierte Personen zu Hause sitzt?
Mit Gefahr in Verzug kann man alles begründen und sie wollten halt feststellen wieviel du später möglicherweise noch getrunken hast. Fast 2 Promille sind ja nicht gerade wenig.
Und deine Cousine wurde nicht beim Fahren des Autos erwischt sondern stand nur daneben? Mit welcher Begründung haben die ihr den Lappen weggenommen?