Vorladung bei Polizei als Zeuge?
Ich bin vorgeladen bei der Polizei eine Zeugenaussage zu machen. Ich würde mit einer ehrlichen Aussage einen Kollegen belasten. Ich bin verpflichtet dort hinzugehen. Was soll ich tun?
4 Antworten
Wenn der Ladung als Zeuge ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, musst du erscheinen. Ansonsten riskierst du eine polizeiliche Vorführung. Sollte kein Auftrag der Staatsanwaltschaft Grundlage für deine Ladung sein, so musst du nicht erscheinen. Aber woher weißt du, auf welcher Grundlage zu geladen bist? Daher generell: Kommen - früher oder später - musst du sowieso.
Als Zeuge hast du die Wahrheit zu sagen. Dazu gehört, dass deine Aussage vollständig ist und du nichts hinzuerfunden hast. Einen Kollegen schützen, egal wie sehr er dein Freund ist, schützt dich nicht vor Strafe. Daher schön bei der Wahrheit bleiben, wenn du nicht selbst ins Visier eines verfolgungswütigen Staatsanwalts landen willst. Eine falsche Aussage kann sehr teuer werden im Vergleich zu dem Schaden, vor dem du deinen Kollegen bewahrst.. für dich und nur für dich! Lediglich wenn du dich selbst oder nahe Verwandte mit deiner Aussage einer Straftat belasten würdest hast du das Recht zu schweigen.
Dir überlegen, ob dir der Kollege so wichtig ist, dass du das Opfer nicht unterstützen willst.
Wenn du dich gegen die Gerechtigkeit entscheidest, könntest du Erinnerungslücken vorgeben. Das mußt du mit deinem Gewissen vereinbaren. Du schreibst nicht, worum es geht. Bedenken solltest du, dass du möglicherweise dazu beiträgst, dass das Opfer ein Leben lang unter der Tat leiden wird.
Aussage verweigern
Und wen man einfach nichts sagt? "Hab ich vergessen" "Keine Ahnung" " Hatte 3 Promille denkt ihr ich weiß noch was ihr Kackbullen"
Wenn man so offentlich lügt, siehts auch schlecht für Einen aus.
Mit Schimpfworten kommt man auch nicht weiter.
Und was passiert wenn man nichts sagt? Ich meine behinderung der Justiz ist ja bei kleinen Vergehen nicht so das schlimmste... Vielleicht ein kleines Bußgeld?
Niemand kann mich zwingen, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Ich gehe hin, und nach Feststellung der Personalien verabschiede ich mich wieder.
So mache ich das auch immer... Ich geh hin, frage "Bin ich verhaftet" "Nein" "Gut dann schönen Tag noch"
So mache ich das auch immer...
So weit würde ich bei mir nicht gehen. es war rein hypothetisch.😎
Ja hab da leider schon einige erfahrungen... Wenn mak die Aussage als angeklagter verweigert wird es bei kleinen Sachen ohne Beweise eh fallen gelassen
Hingehen, natürlich. Du weißt doch, dass du verpflichtet bist, dort hinzugehen
Was willst du nun wissen?
Das darf man als Zeuge nur, wenn man sich selbst belasten würde.
Wenn man das vorgibt, und es stellt sich heraus, dass es nicht so wahr, hat man schlechte Karten.