Unterhalt nach Abschluß einer ersten Ausbildung
Meine Tochter, wohnhaft bei der Mutter, hat im Sommer 2010 den Bildungsgang (Ausbildung) "Berufsschule Soziales - Sozialassistent" erfolgreich abgeschlossen. In deren Anschluß macht sie nun an der gleichen Schule den Bildungsgang "Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik". Von der Schule bekam ich auf Nachfrage ein Bescheid übersand: in der Zeit vom 09.08 - 07.10 ließ sich X an unserer Berufsschule zur Sozialassistentin ausbilden. Nun absolviert X seit 08.10 - 06,13 den Ausbildungsgang des Erzieher an unser Fachschule. Für die erste Ausbildung war der Unterhaltsanspruch noch klar. Nach dem ersten Jahr ihrer zweiten Ausbildung, stellte ich fest das meine Tochter bei der zuständigen Unterhaltsstelle weder ihre Volljährigkeit noch den Abschluß der ersten Ausbildung, uns somit auch nicht den Beginn der zweiten Ausbildung, angezeigt hatte. Vor dieser Zeit hatte ich sowohl mit meiner Tochter, als auch mit der Kindesmutter, öfter darüber diskutiert das sie das machen müssen. Dies geschah dann erst durch ein Anruf der Kindesmutter, ein Jahr nach Beginn der zweiten Ausbildung, als ich bereits ein Anwaltstermin wahrgenommen hatte. Dazu muß ich aber sagen, das die Kindesmutter meiner Tochter die Unterhaltsproblematik immer voll abgenommen hat, meine Tochter sich so um nichts kümmern brauchte. Da ich aber wie gesagt mit Reden bei meiner Tochter sowie bei der Kindesmutter eben nichts bewirken konnte, beschloß ich einen Anwalt um Rat zu fragen. Dieser sagte mir, das ich mit Beginn der zweiten Ausbildung NICHT mer Unterhaltspflichtig wäre, ich also ein Jahr, nicht wissend, zuviel Unterhalt (ca.3000 Euro) gezahlt hätte. Der Anwalt riet mir, bis zur entgültigen Klärung den Unterhalt nur unter Vorbehalt zu zahlen( auf Überweisung steht "unter Vorbehalt". Nun hat mein Anwalt, nach einigen Schriftwechseln, die Sache dem Gericht übergeben, mit der Bitte auf "Nullstellung" des Unterhalts. Nun steht der Gerichtstermin: "zur Güteverhandlung und zur ggf. unmittelbar anschließenden mündlichen Verhandlung". Die Gegenseite behaubtet nun das es sich bei dem zweiten Bildungsgang nicht um eine zweite Ausbildung, sondern um eine Fortsetzung der ürsprünglich ins Auge gefasste Ausbildung zur Erzieherin handelt.Desweiteren wird darauf verwiesen das es zwischen uns klar war das X den Beruf der Erzieherin erlernen soll.....und ich ja mit die Bewerbung ausgefüllt habe. Dies ist aber nicht der Fall, wenn überhaupt habe ich wenn nötig meine Unterschrift darunter gesetzt, was ja aber nicht heißt das ich mich dadurch bereit erkläre weiter Unterhalt zu zahlen, den ich nicht zahlen muß. Nun meine Frage: was erwartet mich bei diesem Gerichtstermin? Kennt sich jemand mit dieser Sachlage aus? Langsam überkommen mich schon Zweifel, das ich mich, aufgrund der Aussagen des Anwalts, vlt. doch zu sehr verrenne und zu weit aus dem Fenster gelehnt habe. Der Kontakt zu meiner Tochter ist gänzlich abgebrochen......lauf ich nun auch noch Gefahr vor Gericht zu verlieren?
9 Antworten
Holla, hier ist ja was los. Also, die Frage finde ich völlig gerechtfertigt und eben so auch den Versuch hier feststellen zu lassen ob man evtl. über den Tisch gezogen wird. Ich habe vor jedem Vater der seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt absoluten Respekt obwohl dieses eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Eben hier innerhalb von gutefrage.net liest man doch häufig die Beiträge von halbwüchsigen die versuchen sich eben von dieser Verantwortung, wie auch immer, schnell abseilen möchten. Somit sehe ich den Fragesteller als Person welche seiner Tochter Steine in den Weg legt, sondern vielmehr eine Person die versucht "sein Recht" in Anspruch zu nehmen. Als Vater hat er nicht nur die Pflicht Unterhalt zu zahlen sondern auch noch gewisse Rechte! Das darf man hier auch nicht vergessen.
Zum Thema Ist es eine ergänzende Ausbildung zur ersten Ausbildung dann wirst Du hier vermutlich weiterhin Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, was Du ja schon im vergangenen Jahr getan hast. Wie man dieses entkräftet und ob es dann nun wirklich so ist muss "leider" das Gericht klären!
Fakt ist Das Verhältnis zu Deiner Tochter ist erstmal aufgrund der Vorkommnisse leicht zerstört. Hier hast Du eh schon einen enormen Schaden und den gilt es erstmal wieder zu beseitigen. Aber auch der Mutter mache ich einige Vprwürfe, weil es eben immer leicht ist in der Ecke zu hocken und die andere Ecke (den Mann und Vater) madig zu machen.
Wenn Du nun, nicht zahlen musst, dann würde ich an Deiner Stelle den bereits gezahlten Unterhalt nicht zurück verlangen. Somit kannst Du Deiner Tochter beweisen dass es Dir nicht nur um das Geld geht, sondern nur um Dein Recht.
Wenn Du zahlen musst, dann denke ich wirst Du das auch weiter tun und auch dieses würde ich der Tochter entsprechend mitteilen!
Wie die Sache auch ausgehen wird. Gewonnen haben hier nur mal wieder die Rechtsanwälte!!
Solche Dinge sind natürlich immer schwierig und problematisch.
Ich kann dir nur einen Denkanstoß liefern:
Die Zweijährige Berufsfachschule für Sozialassistenz baut auf einem Mittleren Abschluss auf. Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab, die aus einem schriftlichen, einem praktischen sowie einem mündlichen Teil besteht. Wer diese Abschlussprüfung erfolgreich ablegt, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.
Damit wäre eine erste vollständige Ausbildung abgeschlossen.
Diese Ausbildung ist aber für die angestrebte Ausbildung zur Erzieherin keine Voraussetzung - da hätte die Tochter doch auch direkt die Ausbildung zur Erziehering absolvieren können.
Wenn allerdings ein Mädel z.B. nur über einen Hauptschulabschluss (also keine mittlere Reife) verfügt und trotzdem Erzieherin werden möchte, dann kann man natürlich auch eine zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik für Hauptsschulabsolventen besuchen und dort die mittlere Reife nachholen. (Dann war man Kinderpflegerin - heute heißt das wohl anders). Danach hatte man dann die notwendigen Voraussetzungen, um die Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung Erzieherin) besuchen zu dürfen.
Ich denke, in so einem Fall wäre mit der ersten "Ausbildung" die eigentlich angestrebte Ausbildung noch nicht abgeschlossen und der Unterhalt müsste weiter laufen.
Aber so liegt der Fall deiner Tochter ja nicht - denn sie hätte scheinbar ja direkt die Ausbildung zur Erzieherin machen können.
Ich drücke die Daumen
Daniela
okay, dann wusstest du aber doch, dass die Ausbildung noch weiter gehen würde - warum bist du dann jetzt nicht mehr bereit, den Unterhalt weiter zu bezahlen??
Ich hoffe es! Es ist Deine Tochter, da kannst Du sie doch unterstützen und nicht nur ans Geld denken.
Ich sehe das Problem nicht so ganz. Deine Tochter macht eine Ausbildung, damit sie später einen Job kriegt. Nun bildet sie sich noch weiter, damit sie später auch von ihrem Job leben kann und nicht auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Und anstatt das zu unterstützen, ziehst Du lieber vor Gericht und ruinierst das Verhältnis zu Deiner Tochter.
Ist es wirklich so wichtig, ob Du gesetzlich verpflichtet bist, sie zu unterstützen? Die moralische Pflicht ist doch viel wichtiger - und die bist Du damals eingegangen, als Du sie gezeugt hast.
Ob Du noch unterhaltsverpflichtet bist hängt davon ab, ob die zweite Ausbildung als Basis die erste hat. Als einfaches Beispiel dient eine Ausbildung mit folgendem Studium. Elektriker + Studium Elektrotechnik = unterhaltsverpflichtet, Maurer + Sozialpädagogik = Keine Unterhaltspflicht.
Ja das ist richtig, sie hätte direkt die Ausbildung machen können. Sie hätte sich auch mit dem "Sozialassistenten" im Kindergarten bewerben können. Nur haben dann alle auf sie eingetrommelt das es doch besser wäre sie hätte den "staatlich anerkannten Erzieher". Es stand nämlich zum Anfang der ersten Ausbildung mit nichten fest in welche Richtung es gehen sollte. Nach den ersten zwei Monaten wollte sie hinschmeißen....zuviel Schule usw. Klar habe auch ich sie ermuntert, mit ihr geredet und ihr meine Unterstützung angeboten.Klar war ich mit dem einverstanden, soll ich meiner Tochter Steine in den Weg legen.....hätte ich sagen sollen: nee....will ich nicht, dann muß ich ja noch weiter Unterhalt zahlen.....ich war damit einverstanden weil sie das so wollte.