Strafmaß wenn man einer Frau in den Schritt gefasst hat?
Habe einer Frau vor einiger Zeit im Club in den Schritt gepackt (ca. 1 sek) und habe jetzt eine Anzeige gemäß §185 StGB am Hals. Ich war an dem Abend so suff das ich garnix rein garnix mehr weiß, hatte einen Filmriss von 3 Stunden. War heute beim Anwalt, der jetzt die Verhandlungen tätigt, meinte zu mir das gut alles von Eintrag ins erweiterte Führungszeugnis bis hin zur Einstellung des Verfahrens passieren kann. Das Letztere ist laut ihm aber gut möglich, da er schon viele Verfahren eingestellt bekommen hat. meiner Meinung nach hat das Gericht so viele solcher Fälle aufm Tisch das die darauf gar kein Bock drauf haben und diese dann auch einstellen. Ich habe sie auf suff kurz in den schritt gefasst, habe welche gescheuert bekommen und bin gegangen. Habe mich sogar entschuldigt per whatsapp (mind 100 wörter, weil welche Bekannten sie kennen) hab diese auch meinen Anwalt gezeigt. Was meint ihr?
8 Antworten
eine Anzeige gemäß §185 StGB
Bei einer Anzeige muß kein Straftatbestand genannt werden, das macht der Staatsanwalt. Für eine Strafbarkeit nach §185 StGB ( Beleidigung) bedarf es einer Herabwürdigung/Ehrverletzung der Person des Beleidigten.
Das sehe ich hier nicht. Das reine Anfassen als solches reicht nicht aus. Es muß sich entweder verbal oder durch die Gesamtsituation eine Ehrverletzung ergeben. Möglicherweise ist ihre Ausführung aber unvollständig.
Gut, ich hoffe mal die Whats-App-Nachricht war nicht zu plump.
Ansonsten glaube ich ehrlich gesagt auch nicht, dass da viel passiert. Aber für ne qualifiziertere Auskunft müsstest du den Sachverhalt näher ausführen.
Ich habe dir mal ein Urteil des OLG Hamm rausgesucht, in dem dargelegt wird, wann eine sexuelle Annäherung eine Beleidigung ist:
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/559.htm
§185 StGB ist ja nur Beleidigung, da hast du doch noch Glück. Da hätte man dich sicher auch wegen Sexueller Nötigung anzeigen können, dann wärst du als Sexualstraftäter Aktenkundig. So wirst höchsten eine kleine Geldbuße bekommen, wenn überhaupt schuldfähig warst.
dann kam die Aussage der Dame wohl nicht so rüber, als wäre es schlimm für sie gewesen. und die polizei hat es wie immer, zum glück für mich auf die leichte schulter genommen
hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? ich bin nicht vorbestraft und über 21 jahre alt...ich habe einfach keinen Bock auf einen Eintrag ins Führungszeugnis...meinetwegen ein Bußgeld, aber bloß nicht das :/
Ein Bußgeld gibt es für Ordnungswidrigkeiten, für Straftaten gibt es Geldstrafen. Im Führungszeugnis steht nicht jede Kleinigkeit drin, das ist nicht zu verwechseln mit dem Bundeszentralregister.
Wenn Du wegen sexueller Belästigung verurteilt wirst, dann kommst Du in die Kartei der Sexualstraftäter und wirst bei jedem ungeklärten Sexualdelikt kontrolliert.
Dann hast Du vielleicht Glück, aber das kann sich in der Verhandlung noch ändern.
Sexuelle Belästigung werden in den §§ 218 i.V.m §177 StGb aufgeführt. Ich wurde wegen Beleidigung (auf sexueller Grundlage) angezeigt, gemäß §185 StGb
höchstens bekomme ich einen Eintag ins erweiterte Führungszeugnis.