Strafmaß wenn man einer Frau in den Schritt gefasst hat?

8 Antworten

eine Anzeige gemäß §185 StGB

Bei einer Anzeige muß kein Straftatbestand genannt werden, das macht der Staatsanwalt. Für eine Strafbarkeit nach §185 StGB ( Beleidigung) bedarf es einer Herabwürdigung/Ehrverletzung der Person des Beleidigten.

Das sehe ich hier nicht. Das reine Anfassen als solches reicht nicht aus. Es muß sich entweder verbal oder durch die Gesamtsituation eine Ehrverletzung ergeben. Möglicherweise ist ihre Ausführung aber unvollständig.

Gut, ich hoffe mal die Whats-App-Nachricht war nicht zu plump.

Ansonsten glaube ich ehrlich gesagt auch nicht, dass da viel passiert. Aber für ne qualifiziertere Auskunft müsstest du den Sachverhalt näher ausführen.

§185 StGB ist ja nur Beleidigung,  da hast du doch noch Glück.  Da hätte man dich sicher auch wegen Sexueller Nötigung anzeigen können, dann wärst du als Sexualstraftäter Aktenkundig.  So wirst höchsten eine kleine Geldbuße bekommen, wenn überhaupt schuldfähig warst. 

McFitty 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 20:53

dann kam die Aussage der Dame wohl nicht so rüber, als wäre es schlimm für sie gewesen. und die polizei hat es wie immer, zum glück für mich auf die leichte schulter genommen

hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht? ich bin nicht vorbestraft und über 21 jahre alt...ich habe einfach keinen Bock auf einen Eintrag ins Führungszeugnis...meinetwegen ein Bußgeld, aber bloß nicht das :/

Haglaz  02.04.2015, 18:25

Ein Bußgeld gibt es für Ordnungswidrigkeiten, für Straftaten gibt es Geldstrafen. Im Führungszeugnis steht nicht jede Kleinigkeit drin, das ist nicht zu verwechseln mit dem Bundeszentralregister.

Wenn Du wegen sexueller Belästigung verurteilt wirst, dann kommst Du in die Kartei der Sexualstraftäter und wirst bei jedem ungeklärten Sexualdelikt kontrolliert.

Akka2323  01.04.2015, 19:03

Dann hast Du vielleicht Glück, aber das kann sich in der Verhandlung noch ändern.

McFitty 
Beitragsersteller
 01.04.2015, 19:02

Sexuelle Belästigung werden in den §§ 218 i.V.m §177 StGb aufgeführt. Ich wurde wegen Beleidigung (auf sexueller Grundlage) angezeigt, gemäß §185 StGb

höchstens bekomme ich einen Eintag ins erweiterte Führungszeugnis.