wird ein Gefängnisbesuch vermerkt?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei erfährt von dem Gefängnisbesuch nichts. Aus Datenschutzgründen ist die JVA verpflichtet Besucherdaten geheim zu halten.

Wegen der Zeugenaussage mußt Du wissen, dass Du nicht verpflichtet bist vor der Polizei auszusagen, einer Vorladung mußt Du nicht nachkommen.

Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann hast Du ein Aussagerecht, wenn Du Dich sonst selbst belastest. Du darfst schweigen.

Im Führungszeugnis werden gerichtliche Strafen eingetragen, die über 90 Tagessätzen sind. In Deinem Führungszeugnis stehen nur Deine Personaldaten. Die Daten sind im Bundeszentralregister eingetragen.

Nein, sollte eigentlich nicht sein. Besonders wenn du keinen eintrag bei der Polizei hast sollte das nirgendwo zu finden sein.

Das ist recht einfach

Vermerkt wird das in der Akte des Inhaftierten wer ihn wan wie lange besucht hat.

Ansonsten nirgendwo

Und ein Polizist hat selbst auf diese akte keinen Zugriff sondern nur ein Richter und halt die Haftanstalt

Die Polizisten werden es nicht wissen.

Anders sieht es bei einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmung aus wenn der Beschuldigte sich zum Zeitpunkt Deines Besuchs in Untersuchungshaft befand.

Vermerkt wird so etwas sicherlich. Allerdings denke ich, dass es nur bei der JVA gespeichert bleibt und man nicht herausfindet, wenn man über dich Nachforschungen anstellt.