wird ein Gefängnisbesuch vermerkt?
Ich (15) habe vor einiger Zeit einen bekannten im Gefängnis besucht. Morgen muss ich eine Zeugenaussagen machen, welche aber nicht damit in Zusammenhang steht. Nun meine Frage: sehen die Polizisten, die mich befragen, dass ich schonmal jemanden im Gefängnis besucht habe? Ein Führungszeugnis oder sonstiges habe ich nicht bei der Polizei also ich bin noch nie auffällig geworden. Danke schonmal :)
10 Antworten
Die Polizei erfährt von dem Gefängnisbesuch nichts. Aus Datenschutzgründen ist die JVA verpflichtet Besucherdaten geheim zu halten.
Wegen der Zeugenaussage mußt Du wissen, dass Du nicht verpflichtet bist vor der Polizei auszusagen, einer Vorladung mußt Du nicht nachkommen.
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann hast Du ein Aussagerecht, wenn Du Dich sonst selbst belastest. Du darfst schweigen.
Im Führungszeugnis werden gerichtliche Strafen eingetragen, die über 90 Tagessätzen sind. In Deinem Führungszeugnis stehen nur Deine Personaldaten. Die Daten sind im Bundeszentralregister eingetragen.
Nein, sollte eigentlich nicht sein. Besonders wenn du keinen eintrag bei der Polizei hast sollte das nirgendwo zu finden sein.
Das ist recht einfach
Vermerkt wird das in der Akte des Inhaftierten wer ihn wan wie lange besucht hat.
Ansonsten nirgendwo
Und ein Polizist hat selbst auf diese akte keinen Zugriff sondern nur ein Richter und halt die Haftanstalt
Die Polizisten werden es nicht wissen.
Anders sieht es bei einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmung aus wenn der Beschuldigte sich zum Zeitpunkt Deines Besuchs in Untersuchungshaft befand.
Vermerkt wird so etwas sicherlich. Allerdings denke ich, dass es nur bei der JVA gespeichert bleibt und man nicht herausfindet, wenn man über dich Nachforschungen anstellt.