Zeitarbeit und Arbeitssachen!?
Hallo,
kurz und knapp. Ich hab 3 Monate für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Jetzt will die Pfeife von der ZAF mir die Arbeitskleidung (sprich Jacke,Müllanzug,Blaumann usw) "Anteilig" in Rechnung stellen!
Darf der das?
Ich bin nämlich der Meinung "Nein".
Im Arbeitsvertrag steht davon kein Wort und ich wurde auch nicht davon Unterrichtet als ich dort anfing. Ich musste immer in einer Liste Unterschreiben wenn ich was an Arbeitskleidung erhalten habe, aber mehr nicht und auch da stand davon nix. Gesagt bekam ich es erst am letzten Tag nach meiner Kündigung als wir über die letze Lohnzahlung sprachen und was ich noch bekäme.
Im Tarifvertrag der IGZ steht auch nichts von solch einer klausel ich meine da steht sogar das die Firma es STELLEN MUSS.
Was haltet ihr davon? Ich hab eh einen dicken Hals auf den Haufen von der ZAF und hätte nur zu gerne eine Grund noch ein bisschen rum zu maulen :-D
Danke für die Antworten^^
MfG
5 Antworten
Bei unserer Leihbude ist es so, daß eine Kaution genommen wird, diese wird nach einem halben Jahr dann ausgezahlt.
Benötigt man allerdings Sicherheitsschuhe im gewerblichen Bereich, werden diese zur Verfügung gestellt
Das ist unzulässig - auch wenn man sie aus mutmaßlich hygienischen Gründen nicht mehr verwenden kann. Das gilt allerdings nur dann, wenn eine persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist für den Einsatz.. " Arbeitsübliche " - wie Blaumann, Overall ect pp - Kleidung muss der Zuhälter nicht stellen. Hier kann eine einzelvertragliche Regelung getroffen werden - steht nix davon im Vertrag, so darf auch nichts in Abzug gebracht werden.
Wieder mal einer der üblichen miesen Tricks der Zuhälter am Ende des Jobs auch noch was zu verdienen - neben Missbrauch vom Stundenkonto und vielem mehr...
Dezenter Hinweis auf den Arbeitsvertrag - ansonsten Abrechnung reklamieren, in Verzug setzen, Regionaldirektion informieren, ggf Klage einreichen!
Hier mal kurz wie es ausgegangen ist: Es musste damals durch mich bezahlt werden, da es im Vertrag so festgehalten wurde, was ich zu dem Zeitpunkt aber übersehen hatte. :)
Ist zwar schon lange her aber ich weiß das manche Leute gerne wüsste wie es ausgegangen ist, die das hier z.B zum ersten mal lesen und dann nichts mehr dazu hören da skann ganz schön nerven, so geht es mir immer deshalb beantworte ich die Fragen immer nachträglich^^
Nein Arbeitssachen werden gestellt...die Firma kann allerdings diese von dir zurückverlangen das recht haben die (hat meine Chefin aber noch nie getan)
ich wollte die Sachen zurück geben dies wurde aber abgelehnt und man meinte ich muss anteilig zahlen zurückgeben ist nicht machbar wegen Hygiene usw
Grundausrüstung für den jeweiligen Beruf muß die Firma stellen alles andere ist rechts wiedriger unsinn, leider gibts grate in der Zeitarbeit viele schwarze schafe (bin froh das meine Firma da nicht dazu gehört)
das stimmt nicht.
Arbeitskleidung muss nur dann vom AG gestellt werden, wenn dieser eine spezielle Arbeitskleidung fordert - das gilt nicht für persönliche Schutzausrüstungen, die sind generell zu stellen
ich würde die sachen "ganz höflich" abgeben. gegen quittung!
lass doch seine anwälte dich anschreiben.
es ist lächerlich und der weiß das auch.
eigentlich würde ich die klamotten auf den boden schmeißen, aber mach das bitte nicht!
Und wo in dem Frad findet sich eine andere Antwort als hier?
Die haben ja zu mir gesagt die ziehen mir das von meinem letzen Lohn ab also kann ich da doch keine Abrechnung reklamieren oder?