Zeitarbeit (IGZ)=Pause+Urlaub+Überstundenzuschlag
Hi!
Einige Fragen zu diversen Themen bzgl. Zeitarbeit, Arbeitsrecht, IGZ-Tarif, etc.
Frage Pause: Arbeitszeiten sind von 08:00 - 17:00 Uhr - 30 Min. Pause = 8,5h Arbeitszeit. Wie verhält es sich, wenn man Überstunden macht, auf über 9h Arbeitszeit kommt (z.. B. 9,25h) und trotzdem NUR 30 MIn. Pause macht? Werden einem 45 Min. Pause abgezogen oder nur die 30 Min. Pause, die der Betrieb vorgibt? Im Vertrag steht: "Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Entleiherbetrieb gültigen Regelungen bzw. Anforderungen des Entleihers."
Frage Urlaub1: Wenn man am 10. des Monats anfängt. Wie viele Urlaubstage stehen einem in diesem Monat zu (Jahresanspruch 26 Tage)? (Ich meine, dass, wenn man vor dem 10./am 10. anfängt Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch hat.)
Frage Urlaub2: Am 24.+31.12. wird nicht gearbeitet und man muss sich Urlaub nehmen. Wie viel wird dann einem abgezogen? Im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag steht: "An Heiligabend und Silvester endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber hinaus gilt die Zuschlagsregelung für Feiertage. Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3. über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden."
Frage Zeitkonto: Die Arbeitszeit beträgt 40h/Woche. Werden 5h auf das Zeitkonto getan?
Frage Überstunden: Wenn man z. B. 21 Tage arbeitet und auf über 168h kommt, bekommt man einen Überstundenzuschlag, auch wenn man ein übertariflichen Festlohn erhält?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
3 Antworten
Du kannst bei einer Zeitarbeitsfirma einen individuellen Arbeitsvertrag bekommen, bei dem auch eine individuelle Arbeitszeit vereinbart wird. In der Regel wird auch eine Arbeitszeit vereinbart, die sich nach den Vorgaben der Entleiherfirma richtet.
Was mit der Mehrarbeitszeit passiert, kann man oftmals mit der Zeitarbeitsfirma individuell vereinbaren. Oftmals werden die Mehrstunden einfach am Monatsende ausbezahlt. Pause wird immer abgezogen, was man wirklich an Pause macht, so berichtet und der Entleiher hinterher unterschreibt. Aber mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitet man 10 Stunden, dann sind auch nur 30 Minuten Pause Plicht.
Es kann auch sein, dass einfach eine 45-Stunden-Woche mit 12% mehr Grundlohn vereinbart wird.
Gibt es einen übertariflichen Zuschlag, dann gibt es den Überstundenzuschlag auch noch darauf.
Heiligabend und Silvester sind jeweils 1/2 Urlaubstag.
Die schwarzen Schafe der Branche korrigieren den Stundenzettel mit Berufung auf das ArbZG und rechnen von der Gesamtstundenzahl die gesetzliche Pause weg und den Rest schieben sie auf das Stundenkonto - wenn dann überhaupt noch was über bleibt.
Zu Punkt 1 // Urlaubsanspruch ensteht grundsätzlich nur für jeden vollen Monat, der erst nach Erfüllung der Wartezeit von 6 Monaten gewährt werden muss.
Zu Punkt 2 // Du solltest an diesen Tagen um einen Einsatz bitten anstelle dein Urlaub zu verschleudern, können die keinen anbieten, dann sind sie im Annahmeverzug! und es gilt § 625 BGB i.V.m § 11 Abs.4 Satz 2 AÜG
Überstündenzuschläge sind dann fällig, wenn mehr als die Sollarbeitszeit gearbeitet wird und dies vereinbart wurde
Tach,
Der Entleiher unterschreibt doch deinen Stundenzettel.
Da steht doch diem reine Arbeitszeit drauf.
Nach dem Stundenzettel wirst Du bezahlt und danach bekommt der Entleiher auch seine Rechnung.
Du kannst auch schreiben v 7 Uhr bis 13 Uhr und dann auf nur 3 Std Arbeitszeit kommen, wenn du soviel Pause machst.
Wenn du mitte eines Monats anfängst zählt der NICHT mit.
Für einen VOLLEN Kalendermonat steht dir 1/12 des Jahresurlaubes zu.
Wenn dein Arbeitsvertrag z.B. am 10. 8. begonnen hat, hättest du zm Jahresende 4 x 1/12 des Jahresurlaubes. Weil der August in dem Beispiel halt kein voller Monat ist, zählt der nicht mit.
Bei nem Jahresurlaubsanspruch von insgesamt 24 Tagen sind das also 8 Tage,
Zu den Feiertagen 24.12. u. 31.12. kann es unterschiedliche Auffassungen geben.
Ich kenne es aus bisherigen Arbeitsverhältnissen so, dass für diese beiden tage jeweilsm ein halber Arbeitstag gilt.
Bei den miesen Neppertarifen die durcgh die verlogenen DGB Gewerkschaften durchgewunkebn wurden kann ich mir aber auch vorstellen, dass da ein ganzer Tag angerechnet werden kann. Da musste mal in den Tarif gucken.
Steht da nix, gilt das BUrlG.
Was deine jeweilige monatl. Arbeitszeit ist, steht auch im Tarifvertrag.
Ich glauge IGZ hat da 7 Std/Tag.
D.h. es kommt drauf an, wieviele Arbeitstage der Monat hat.
Das, was darüber hinaus geht wander erstmal auf das Std Konto.
Dazu solltest du dich aber nicht von der Leihbude veräppeln lassen.
Das Std Konto ist NICHT für Einsatzfreie Zeiten da.
Dazu gilt § 11 Abs 4 AÜG.
Man sollte also bei Nichteinsatz keinesfalls irgendwas unterschreiben, was mit Urlaub, o Std Konto zu tun hat.
Auch dazu sagt der Tarifvertrag was aus. Ich glaube aber da gibts genügend Ausnahmen und Sonderregelungen, die es der Leihbude erlauben die Zuschläge völlig willkürlich zu handhaben.
Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich glaube es gibt erst zuschläge, wenn das StdKonto mit 150 Std aufgefüllt ist.
Die Zuschläge gibt es eh nur für die EG wo du eingruppiert bist.
Wenn deine Entgeltgruppe einen Std Lohn v. 10 € angibt, gibts auch nur davon die Zuschlagsprozent, auch wenn du, ich übertreibe jetzt mal, 5€ als übertarifl. Zulage kriegst.
Genauso wäre es wenn du krank bist, die Lohnfortzahlung kriegst dann nur von den StdLohn der Entgeltgruppe.
Auch wenn du gekündigt wirst, wird der Jobcenter versuchen deinen Anspruch auf den Lohn der Entgeltgruppe runterzrechnen.