Zeitarbeit will kein Lohn zahlen....
Habe 6 Tage bei einer Leihfirma geschaft, diese Stelle wurde vom Jobcenter vermittelt. Wurde zu heute fristgerecht gekündigt.
http://www.gutefrage.net/frage/neuer-arbeitsvertrag-bei-leiharbeit-fahrzeit-zu-lang
Habe einen Arbeitweg von 2-3 Stunden hin und muss 2-3 mal umsteigen. Bin also 5-6 Stunden unterwegs. Habe dem Arbeitgeber und dem Jobcenter gesagt das ich einen sehr langen Arbeitsweg, mit kurzen Umsteigezeiten habe und nicht garantieren kann das ich immer pünktlich bin. Arbeitgeber hat gemeint es wäre kein Problem und Jobcenter hat es nicht interessiert.
Musste dann am 1 Arbeitstag Nachtschicht(22-6h) arbeiten. Ich bin dann um 19:30h los und gleich mein 1 Zug hatte 10 min Verspätung, habe dann meine Anschlusszüge verpasst und war erst 22:30 da. Für diesen Einsatz brauchte ich Arbeitsbekleidung, die die Leihfirma stellen muss, aber keine in meiner Größe da hatte. Sie hat mich trotzdem zum Kunden geschickt, der hatte aber auch keine Arbeitskleidung. Der Kunde hat mich dann Nachts wieder nach Hause geschickt.
Ich habe mich dann Samstag(Diensthandy) und Montag bei der Leihfirma gemeldet und gesagt was passiert ist. Am Montag sagte mir die Personaldisponentin das alles dumm gelaufen sei und sie mich kündigen muss, da sie auch keinen anderen Einsatz habe.
Nun habe ich nochmal angerufen und gefragt wie es jetzt mit der Vergütung sei und sie hat gemeint das sie ja keinen Einsatz hat und deshalb nicht zahlen müsste. Später hat sie gemeint das es meine Schuld sei, weil ich zu spät war.
Nun meine Fragen:
Muss meine Leihfirma Lohn zahlen, für diese Zeit?
Kann die Leihfirma den Lohn für die 6 Tage verweigern, weil ich am 1 Arbeitstag zu spät war (Im Arbeitsvertrag ist solch eine Klausel nicht vorhanden)
**** Kann die Leihfirma den Lohn verweigern, weil ich kein Stundennachweiss habe, ich war ja nur ein paar Minuten bei der Einsatzfirma und habe daher keinen Nachweiss.****
Ich muss am Freitag meinen Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt davon berichten, kann er mir eine Sperre verhängen, weil ich am 1 Tag zu spät war? Also kann er sagen, sie waren zu spät und deshalb wurden sie gekündigt!
lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?
7 Antworten
Du tust gut daran, Dich anwaltlich beraten zu lassen. Was hast Du da nur für einen Job angenommen? 2-3 Stunden Anfahrtsweg ist nicht zumutbar und so ein Arbeitsplatzangebot musst Du unter keinen Umständen annehmen!!!! zu eigentlichen Thema: Viele ZA-Firmen haben in ihren Verträgen drin stehen, dass - wenn Du am ersten Tag nicht arbeitest - der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Da sie Dich aber fristgerecht gekündigt haben, bestand anscheinend ein Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass das ZA-Unternehmen Dir die Tage auf jeden Fall bezahlen muss. Dabei ist es uninteressant, ob Sie einen Einsatz für Dich haben oder nicht. Um verleihfreie Zeiten bezahlt zu bekommen, sind wiederum Bedingungen geknüpft. Du müsstest Dich bei denen jeden Morgen bis 9.00 Uhr melden. Auch dies steht sicher im Arbeitsvertrag, wird oftmals allerdings auch als Schikane gegen die Mitarbeiter benutzt. Wenn Du eine Rechtsschutz hast, die Arbeitsrecht abdeckt, kannst Du Dir einen Anwalt nehmen. Wenn nicht, lohnt es sich nicht. Wenn sie Dir auch den Lohn zahlen müssten, dieses Geld bezahlst Du dann an den Anwalt. Eine Sperre wirst Du nicht bekommen. Schon deshalb nicht, weil der Anfahrtsweg unzumutbar weit ist. Insgesamt mit Hin- und Rückfahrt bist Du dann 4-5 Stunden unterwegs, da bleibt vom Tag ausser Arbeit nur noch Essen, Duschen, Schlafen. Sinn des Lebens total verfehlt!!!!!!!!!
Gut und gerne 75% der Zeitarbeitsfirmen sind Ausbeuter und Gangster! Es ist eine Schande, dass die Agentur für Arbeit diese Verbrecher immer noch unterstützt! Aber auf diesem Weg kann man seine Statistik für die Öffentlichkeit schönrechnen...
Nein, muss sie nicht weil du nicht gearbeitet hast. Du musst selber sehen das du pünklich zur Arbeit kommst. Zugverspätungen interessieren die Arbeitgeber nicht.
Warum sollen die dir 6 Tage bezahlen wenn du nach dem ersten Tag gekündigt wurdest? Also kannst du doch nicht 6 Tage gearbeitet haben.
Du hast eben keine Leistung erbracht. Du warst da und bist wieder gefahren. Wofür sollte dich da jemand bezahlen?
Du kannst höchstens das Fahrgeld zurück verlangen weil ja die Zeitarbeitsfirma schuld hatte das du nicht arbeiten konntest weil du keine Arbeitskleidung hattest.
Schwierige Fragen auf die man kaum antworten kann. Am ersten Tag zu spät kommen ist schon mal sehr schlecht. Du schreibt Du brauchst 2-3 Stunden, dann pklane ich lieber eine halbe Stunde länger ein, also 3,5 h Arbeitsweg. Dann ist 19:30 Uhr schon recht knapp bemessen.
Zu spät kommen ist eben so eine Sache die kein arbeitgeber gern sieht und wenn einer schon am ersten Tag zu spät kommt überlegt er sich schon ob sich das so lohnt. Das keine Arbeitskleidung vorhanden war war Pech, aber ich denke da Du ja nicht wirklich gearbeitet hast, steht Dir auch kein Gehalt zu. Und in der Probezeit die sicher auch Du hast kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich würde aber mal im Vertrag nachschauen wie die Kündigungsfristen sind.
Wenn Dein Bearbeiter beim Amt ein A.... ist dann kann er das so schon sagen und Dir die Leistungen kürzen, allerdings sind die meisten kein A... und verstehen das. Kommt natürlich auch drauf an wie Du Dich bisher eingebracht hast in Deine Arbeitsvermittlung und wie oft Du evtl. schon gekündigt wurdest wegen ähnlichem.
Viel Glück das sich alles zum Guten wendet.
Zu bedenken ist auch, dass der Arbeitsweg im Ermessen des Arbeitnehmers liegt und er verantwortlich ist, dass er pünktlich ist. Also interessiert es den AG nicht warum zu spät.
Desweiteren steht im AV der Zeitarbeit oft, das man Vertragsstrafen zahlen muß, wenn man nicht gearbeitet hat. Deshalb müßte geklärt werden, warum nun wirklich die Person nach Hause geschickt wurde. Wenn es wegen dem zuspätkommen ist, könnte noch eine Strafe kommen.
Das keine Kleidung da was ist wirklich Pech - allerdings für den Arbeitgeber. Der ist dafür verantwortlich und muss die Zeit entsprechend bezahlen.
Auch in der Probezeit gibt es Kündigungsfristen und die hat der AG ja offensichtlich berücksichtigt. Das heisst, dem AG stand die Arbeitskraft des AN zur Verfügung und er muss sie bezahlen - auch wenn er sie nicht genutzt hat.
Du warst die 6 Tage angestellt und hast (hoffentlich) jeden Tag angerufen und deine Arbeitsbereitschaft bekundet. Für die Auslastung der vertraglichen Arbeitszeit ist der AG verantwortlich. Wenn er seine Angestellten rumsitzen lässt, ist das seine Sache - bezahlt werden muss trotzdem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Teile dem AG deine Forderung schriftlich mit. Mit der schriftlichen Ablehnung und der Kündigung gehst du zum Arbeitsgericht und reichst Klage ein. Dazu brauchst du nichts selber schreiben - das macht ein Angestellter vom Gericht entsprechend deinen Angaben.