Zeitarbeit will kein Lohn zahlen....

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Du tust gut daran, Dich anwaltlich beraten zu lassen. Was hast Du da nur für einen Job angenommen? 2-3 Stunden Anfahrtsweg ist nicht zumutbar und so ein Arbeitsplatzangebot musst Du unter keinen Umständen annehmen!!!! zu eigentlichen Thema: Viele ZA-Firmen haben in ihren Verträgen drin stehen, dass - wenn Du am ersten Tag nicht arbeitest - der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Da sie Dich aber fristgerecht gekündigt haben, bestand anscheinend ein Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass das ZA-Unternehmen Dir die Tage auf jeden Fall bezahlen muss. Dabei ist es uninteressant, ob Sie einen Einsatz für Dich haben oder nicht. Um verleihfreie Zeiten bezahlt zu bekommen, sind wiederum Bedingungen geknüpft. Du müsstest Dich bei denen jeden Morgen bis 9.00 Uhr melden. Auch dies steht sicher im Arbeitsvertrag, wird oftmals allerdings auch als Schikane gegen die Mitarbeiter benutzt. Wenn Du eine Rechtsschutz hast, die Arbeitsrecht abdeckt, kannst Du Dir einen Anwalt nehmen. Wenn nicht, lohnt es sich nicht. Wenn sie Dir auch den Lohn zahlen müssten, dieses Geld bezahlst Du dann an den Anwalt. Eine Sperre wirst Du nicht bekommen. Schon deshalb nicht, weil der Anfahrtsweg unzumutbar weit ist. Insgesamt mit Hin- und Rückfahrt bist Du dann 4-5 Stunden unterwegs, da bleibt vom Tag ausser Arbeit nur noch Essen, Duschen, Schlafen. Sinn des Lebens total verfehlt!!!!!!!!!

Gut und gerne 75% der Zeitarbeitsfirmen sind Ausbeuter und Gangster! Es ist eine Schande, dass die Agentur für Arbeit diese Verbrecher immer noch unterstützt! Aber auf diesem Weg kann man seine Statistik für die Öffentlichkeit schönrechnen...

Nein, muss sie nicht weil du nicht gearbeitet hast. Du musst selber sehen das du pünklich zur Arbeit kommst. Zugverspätungen interessieren die Arbeitgeber nicht.

Warum sollen die dir 6 Tage bezahlen wenn du nach dem ersten Tag gekündigt wurdest? Also kannst du doch nicht 6 Tage gearbeitet haben.

Du hast eben keine Leistung erbracht. Du warst da und bist wieder gefahren. Wofür sollte dich da jemand bezahlen?

Du kannst höchstens das Fahrgeld zurück verlangen weil ja die Zeitarbeitsfirma schuld hatte das du nicht arbeiten konntest weil du keine Arbeitskleidung hattest.

Schwierige Fragen auf die man kaum antworten kann. Am ersten Tag zu spät kommen ist schon mal sehr schlecht. Du schreibt Du brauchst 2-3 Stunden, dann pklane ich lieber eine halbe Stunde länger ein, also 3,5 h Arbeitsweg. Dann ist 19:30 Uhr schon recht knapp bemessen.

Zu spät kommen ist eben so eine Sache die kein arbeitgeber gern sieht und wenn einer schon am ersten Tag zu spät kommt überlegt er sich schon ob sich das so lohnt. Das keine Arbeitskleidung vorhanden war war Pech, aber ich denke da Du ja nicht wirklich gearbeitet hast, steht Dir auch kein Gehalt zu. Und in der Probezeit die sicher auch Du hast kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich würde aber mal im Vertrag nachschauen wie die Kündigungsfristen sind.

Wenn Dein Bearbeiter beim Amt ein A.... ist dann kann er das so schon sagen und Dir die Leistungen kürzen, allerdings sind die meisten kein A... und verstehen das. Kommt natürlich auch drauf an wie Du Dich bisher eingebracht hast in Deine Arbeitsvermittlung und wie oft Du evtl. schon gekündigt wurdest wegen ähnlichem.

Viel Glück das sich alles zum Guten wendet.

JaAl11  21.09.2011, 17:05

Zu bedenken ist auch, dass der Arbeitsweg im Ermessen des Arbeitnehmers liegt und er verantwortlich ist, dass er pünktlich ist. Also interessiert es den AG nicht warum zu spät.

Desweiteren steht im AV der Zeitarbeit oft, das man Vertragsstrafen zahlen muß, wenn man nicht gearbeitet hat. Deshalb müßte geklärt werden, warum nun wirklich die Person nach Hause geschickt wurde. Wenn es wegen dem zuspätkommen ist, könnte noch eine Strafe kommen.

Jorgfried  21.09.2011, 13:04

Das keine Kleidung da was ist wirklich Pech - allerdings für den Arbeitgeber. Der ist dafür verantwortlich und muss die Zeit entsprechend bezahlen.

Auch in der Probezeit gibt es Kündigungsfristen und die hat der AG ja offensichtlich berücksichtigt. Das heisst, dem AG stand die Arbeitskraft des AN zur Verfügung und er muss sie bezahlen - auch wenn er sie nicht genutzt hat.

Du warst die 6 Tage angestellt und hast (hoffentlich) jeden Tag angerufen und deine Arbeitsbereitschaft bekundet. Für die Auslastung der vertraglichen Arbeitszeit ist der AG verantwortlich. Wenn er seine Angestellten rumsitzen lässt, ist das seine Sache - bezahlt werden muss trotzdem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Teile dem AG deine Forderung schriftlich mit. Mit der schriftlichen Ablehnung und der Kündigung gehst du zum Arbeitsgericht und reichst Klage ein. Dazu brauchst du nichts selber schreiben - das macht ein Angestellter vom Gericht entsprechend deinen Angaben.