Kann ich die Arbeitskleidung wegschmeißen, wenn ich schon seit einem Jahr bei denen nicht mehr tätig bin 🤔🤔🤔?
4 Antworten
Nein. Das Eigentum an den Sachen ,das dich zum wegwerfen berechtigt, erwirbst du nach 30 Jahren. Das nennt man Jurist "Ersitzung".
So lange gehören die Sachen noch deinem ehemaligen Arbeitgeber.
Ich würde auch meinen, dass die Arbeitskleidung rein rechtlich deinem ehemaligen Arbeitgeber gehören.
Gerade da Arbeitskleidung die Firma nach außen zeigt wäre es gefährlich diese in die Altkleidersammlung zu geben. Schließlich könnte jemand anderer sich als Mitarbeiter ausgeben ohne bemerkt zu werden.
Schlechtestenfalls sogar mit deinen Namen.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, melde dich bei der alten Firma und frage nach wie du vorgehen sollst.
Sollst bzw. darfst du sie entsorgen frage nach ob sie in Altkleider darf. Lass es dir aber zuvor schriftlich bestätigen.
Oder bringe die Kleidung persönlich in die Firma (Übergabe bestätigen lassen) bzw. Sende die Kleidung zu deiner Entlastung per Post an die Firma (Nachweis u.a. Sendungsnr).
Die Firma kann dann selbst entscheiden ob sie die Kleidung reinigen (Hygiene) und an andere Mitarbeiter weitergeben oder selbst entsorgen.
Normal sollte Arbeitskleidung am letzten Arbeitstag abgegeben werden.
Nein, wegwerfen darfst du die Arbeitskleidung nicht. Diese ist nach wie vor Eigentum deines ehem. Arbeitgebers.
Schickst denen eine Mail, dann hast du etwas schriftliches in der Hand und ragst, was mit der Arbeitskleidung geschehen soll.
Je nachdem welche Antwort du bekommst, kannst du die Sache erledigen und hast als Beweis das Antwortschreiben.
Nein, du musst sie zurückschicken.