Zeitarbeit stellt ungenutzte Arbeitskleidung in Rechnung?
Hallo. Ich hab am Montag einen Vertrag bei einer ZA unterschrieben und wurde komplett eingekleidet Tshirt Hose Helm Schuhe ... dieses habe ich Unterschrieben.
Auf Grund das ich etwas besseres gefunden habe hab ich den Vertrag am Mittwoch Gekündigt mit einem Tag Kündigungsfrist.
Heute ruft die Za an ziemlich sauer und sagt sie stellt mir für die ungenutzte Arbeitskleidung die mittlerweile per DHL auf dem Rückweg ist in Rechnung.
Da Ich den ersten Arbeitstag erst am Montag gehabt hätte ist die Kleidung natürlich ungenutzt.
Paket wurde natürlich Nachweislich per DHL zurück verschickt und im Arbeitsvertrag steht keine Klausel das die Kleidung bezahlt werden Muss sondern nur nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben werden muss .
Wie kann ich nun fortfahren ?
4 Antworten
Hallo Domnada,
vielleicht solltest Du dir mal das Arbeitsschutzgesetz ansehen. Da steht ganz ausführlich mit drin welche pflichten der Arbeitgeber hat:
Auszug aus dem ArbSchG.:
Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat
die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten
anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung
der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1.
für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2.
Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in
die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten
nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.Hoffentlich konnte ich ein wenig helfen. Ich drück die Daumen
Schöne Grüsse Stephan
War das jetzt mündlich oder liegt da eine Rechnung bei dir vor?
Bei ersterem ignorierst du das ganze, bei letzterem widersprichst du der Rechnung, bestätigst, dass die Kleidung unbenutzt zurückgesandt wurde und gibst die Daten zur Nachverfolgung an.
Einfach Reden lassen.
naja wenn die sklaven plötzlich nicht das tun was die Herrschaft verlangt müssen maßnahmen ergriffen werden.
frage einfach freundlich nach welche kosten belegbar entstanden.
und einfach jede zahlung verweigern, die werden nichts unternehmen.