Zeitarbeit stellt ungenutzte Arbeitskleidung in Rechnung?

4 Antworten

Hallo Domnada,

vielleicht solltest Du dir mal das Arbeitsschutzgesetz ansehen. Da steht ganz ausführlich mit drin welche pflichten der Arbeitgeber hat:

Auszug aus dem ArbSchG.:

Zweiter Abschnitt

Pflichten des Arbeitgebers

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat

die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten

anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten

anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung

der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1.

für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie

2.

Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in

die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten

nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Hoffentlich konnte ich ein wenig helfen. Ich drück die Daumen

Schöne Grüsse Stephan

War das jetzt mündlich oder liegt da eine Rechnung bei dir vor?

Bei ersterem ignorierst du das ganze, bei letzterem widersprichst du der Rechnung, bestätigst, dass die Kleidung unbenutzt zurückgesandt wurde und gibst die Daten zur Nachverfolgung an.

Einfach Reden lassen.

naja wenn die sklaven plötzlich nicht das tun was die Herrschaft verlangt müssen maßnahmen ergriffen werden.

frage einfach freundlich nach welche kosten belegbar entstanden.

und einfach jede zahlung verweigern, die werden nichts unternehmen.