Bezahlt die Zeitarbeit wenn man keinen Einsatz hat?

6 Antworten

Der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug § 615 BGB.

Somit muss er zumindest den Grundlohn zahlen, wenn es keinen Einsatz gibt.

Stunden einfach vom Zeitkonto nehmen oder die Tage als Minusstunden rechnen darf der Arbeitgeber.

Springt die Arge ein?

Nicht dass ich wüsste.

Sie müsste Lohnklage beim Arbeitsgericht erheben. das kann sie persönlich dort machen und geht auch ohne Anwalt in erster Instanz.

IngoBa  14.02.2017, 17:58

FALSCH ! Stunden einfach vom Zeitkonto nehmen oder die Tage als Minusstunden rechnen darf der Arbeitgeber NICHT ! das ist illegal.

johnnymcmuff  14.02.2017, 18:03
@IngoBa

Hast recht habe das nicht vergessen.

Er darf es nur wenn man zustimmt.

Danke für den Hinweis.

Wenn sie ihre Arbeitskraft jeden Tag zur Verfügung gestellt hat, hat sie auch Anspruch auf Bezahlung. Warum im aller Welt hat deine Stieftochter das mitgemacht. In der Zeit hätte sie sich um andere Arbeit bemühen können. 

JoshiSan1979 
Beitragsersteller
 13.02.2017, 20:24

Sie bewirbt sich wo sie kann, aber es gab nur Absagen

Ich würde euch dringend empfehlen, einmal in den Arbeitsvertrag wie auch in den Tarifvertrag zu schauen. Ihr könnt auch versuchen, ob ihr von der Agentur für Arbeit beraten werden könnt.

Ich habe einige Jahre in Zeitarbeit gearbeitet. Bei mir war es so, dass
ich in der Zeit, in der ich keinen Einsatz hatte, Gehalt für die
vertraglich garantierten Mindeststunden bekommen habe. Ich musste aber
logischerweise auch zur Verfügung stehen, sprich das Handy immer
griffbereit haben um auf Anrufe reagieren zu können, zeitnah an einen PC
mit Internetzugriff kommen können, auf Verlangen mich wo vorstellen
etc.

JoshiSan1979 
Beitragsersteller
 13.02.2017, 20:22

Ja sie die gesammte Zeit Verfügbar, sie ruft einmal Morgens an un 8 Uhr, und noch einmal um 16 Uhr , und sonst hat sie das Handy immer zum greifen nahe, und ist verfügbar

Sie war zwei Wochen zuhause

IngoBa  14.02.2017, 18:17
@JoshiSan1979

Die Zeitfirma muss ihr 1.) Die im Vertrag stehenden Stunden immer voll bezahlen, auch wenn die Firma keinen Einsatz hat ! 2.) Die Zeitfirma darf ihr auf keinen Fall Minusstunden anrechnen, auf einem Zeitkonto als ihre Minusstunden eintragen, oder ihr geleistete evtl. Plusstunden bei Nichteinsatz abziehen. Die Minusstunden gehören bei Nichteinsatz ausschließlich der Firma, daß ist ihr alleiniges Unternehmerrisiko. Ihre Stieftochter muss bei Nichteinsatz KEINE Urlaubsscheine unterschreiben - das ist illegal ! Das heisst, die Firma darf ihr bei Nichteinsatz keine Urlaubstage deswegen abziehen. Sollte dies bereits passiert sein, kann sich ihre Stieftochter deswegen an Verdi wenden, oder eine Meldung beim Zoll machen. Nur bei selbst verschuldeten oder unentschuldigtem Verursachen von Nichteinsätzen gehören die Minusstunden dem Zeitarbeiter. Hat die Firma keine Einsätze, ist das deren Pech. Die Stunden bei Nichteinsatz müssen auch nicht nachgearbeitet/ausgeglichen werden.

Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete
Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14

Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/

Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland
https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden

https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd

Das kommt auf den Vertrag an, aber normalerweise muss die Zeitarbeitsfirma trotzdem zahlen. 

Deine Tochter ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, wenn die keine Aufträge haben, ist das nicht die Schuld deiner Tochter.

Viele machen es dann so , das gekündigt wird, und wenn wieder Aufträge da sind, wieder eingestellt wird.

johnnymcmuff  13.02.2017, 21:34

Sie muss zahlen, nicht nur  normalerweise, §615 BGB

Sie wird kein Gehalt bekommen, wenn sie nicht arbeitet. Würde beim Arbeitsamt nachfragen, was man machen kann. 

Amendal  16.02.2017, 14:11

So ein Quatsch! Wenn man keine Ahnung hat einfach mal..... Du weißt schon!

johnnymcmuff  13.02.2017, 21:34

Sie wird kein Gehalt bekommen, wenn sie nicht arbeitet.

Bitte nicht antworten wenn man keine Ahnung hat.

Deine Antwort ist definitiv falsch.

Ich arbeite seit 1,5 Jahren für eine Zeitarbeitsfirma und habe mich ausführlich mit dem Thema befasst.

§ 615 BGB