Wer zahlt die Arbeitskleidung von der Zeitarbeitsfirma?
Auf der ersten Lohnabrechnung war eine Postion "Arbeitskleidung" mit 36€ bezeichnet.
Es ist auch nicht näher erläutert wie sich die Summe zusammensetzt.
Erhalten hat er ein T-Shirt (Ihm wurde bei der Aushändigung gesagt dies geht auf ihn) und ein paar Arbeitsschuhe. Die Mitarbeiterin der Zeitarbeitsfirma hat bei der Einsatzfirma scheinbar gesagt "ich schreib es auf die Rechnung" (Rechnung der Einsatzfirma)
Kann die Zeitarbeitsfirma einfach so Arbeitsschuhe (Sicherheitsschue) mit 30 Euro berechnen? Kann von der Zeitarbeitsfirma ggf. eine Einzelabrechnung incl. ausweisung von Mehrwertsteuer usw angefordert werden oder kann die Firma dies verneinen?
(Das Arbeitsverhältnis wurde zwischenzeitlich gekündigt.)
Danke!
9 Antworten
'Du drückst Dich unklar aus: Wem wurde hier die Arbeitskleidung in Rechnung gestellt?
Die Arbeitskleidung wurde dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt auf der Lohnabrechnung!
Wenn man in einem anderen Betrieb fest angestellt ist, muss man in der Regel die Arbeitsschuhe zumindest nicht bezahlen. Leider ist es in der Zeitarbeit oft so, dass neue Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, eingekleidet werden, und ihre Arbeit dann doch nicht aufnehmen. Die Arbeitsschutzbekleidung wird dann selbstverständlich auch nicht zurückgegeben. Daher sind die ZA-Firmen dazu übergegangen, die Arbeitsschutzbekleidung zunächst vom Lohn abzuziehen. Sind die Mitarbeiter länger angestellt, erhalten sie dieses abgezogene Geld von der ZA-Firma zurück erstattet. Zumindest war das in dem Unternehmen so, in dem ich angestellt war. Wir hatten ein extra Lager mit Arbeitsschutzschuhen, die ein oder zweimal getragen wurden. Diese konnten wir natürlich keinem neuen Mitarbeiter mehr anbieten. Wir haben sie dann zeitweise an die Stadt kostenlos gegeben für die 1-Euro-Jobber. Das gleiche gilt für eventuell überlassene Werkzeuge. Gerade für Elektriker z.B. sind diese recht teuer. Oftmals werden diese auf den Baustellen entwendet. Dafür kann das Zeitarbeitsunternehmen nicht in jedem Fall aufkommen. Bei dem einen oder anderen befanden sich diese dann dauch irgend wann zu Hause, so dass die Mitarbeiter bei Verlust - und nur bei Verlust - auch diese bezahlen mussten.
Spezielle Kleidung (z.B. bei Schweissern) stellt in der Regel der Kunde zur Verfügung. Bei der Berechnung der Arbeitsschutzbekleidung sollte die Mehrwertsteuer allerdings rausgelassen werden.
Das Gesetz ist eindeutig.
Demnach hat der Arbeiotgeber die notwendige Ausrüstung zu stellen.
Die Zuhälterbranche ist selbst Schuld, wenn sie durch ständige Betrügereien nur auf Leute angewiesen ist, die auf Grund von Sanktionsandrohungen gezwungen sind, sowas anzunehmen.
Das die Leute bei der erst besten Gelegenheit lieber heute als morgen abhauen, verwundert nicht.
Der Lohnabzug für z.B. Arbeitsschuhe ist rechtswidrig.
Welche zeitbude gibt den Malochern denn Werkzeuge mit?
În richtigen Unternehmen ist es allerdings üblich, dass ein Mitarbeiter für erhaltene Werkzeuge unterschreibt.
Kaputtes wird dann gegen Vorlage ersetzt, genauso bei Sicherheitsschuhen usw.
Ich kenne die Unart auch, wo Arfbeiter aus größeren Betrieben die halbe Verwandtschaft mit Stahlkappentretern versorgen.
Das kann natürlich nicht sein.
Wenn die Leihkeule die Treter zahlen soll, wird, wie gewöhnlich das unternehmerische Risiko abgewälzt.
Die Zuhälterbuden werben doch damit, dass sie das unternehmerische Risiko, insbesondere das der Mitarbeiterauswahl tragen.
de facto tun se das nicht.
nein, mein mann ist jetzt auch bei einet zeitarbeitsfirma und er wurde ins büro gerufen um sich arbeitsschuhe anzuprobieren, einen helm und wetterjacke hat er auch bekommen, da wo er gerade ist hat er auch vom betrieb arbeitssachen bekommen.
die zeitarbeiter verdienen schon nur so wenig , da dürfen die nicht auch noch beruftsbekleidung abziehen.
Sicherheitsbekleidung hat normalerweise der Arbeitgeber zu stellen. Nur ist bei Zeitarbeitsfirmen leider vieles nicht normal ...
Regelungen über die Arbeitskleidung sollten sich im Arbeitsvertag finden. Ich weiß von Leuten die bei uns arbeiten, dass sie, wenn sie vor Ablauf von drei Monaten ausscheiden, die A-Kleidung bezahlen müssen (lt. Vertrag).
das ist ja das lustige, es steht garnichts drin ausser das schutzkleidung getragen werden muss. naja jetzt mal abwarten vllt reagiert dir Firma ja wenn man etwas "böser" schreibt.
Wenn er die Schuhe und das T-Shirt behalten hat, dann muss er die bezahlen, klar.
Ansonsten dürfen die das, glaube ich. Er hätte ja sofort widersprechen können.
Steht davon was im Arbeitsvertrag?
Und wenn die Schuhe ganz gut sind, kann man über 36 Euro nicht meckern. ;-)
Kann ich ja verstehen. Aber da hilft halt nur ne Klage. Und die lohnt nicht wegen 36 Euro. Und der Vergleich vor Gericht wäre vermutlich, dass er die Schuhe behält und nur 15 Euro zahlen muss. :)
Ich hab schon schlimmere Abzocke und Knebelverträge bei Zeitarbeitsfirmen erlebt. Also tragt die 36 Euro mit Fassung und vielleicht könnt ihr die Schuhe ja doch irgenwann mal gebrauchen.
bei dem lohn eines zeitarbeiters kann man meckern.
Er würde die Sachen sofort zurückgeben, braucht Sie ja nicht!
Normal hätten Sie ihn aber davor informieren müssen wenn Sie ihm diese "VERKAUFEN" und nicht nur "ZUR VERFÜGUNG" stellen.
Er braucht die Schuhe jetzt nicht mehr, zurück nehmen werden Sie getragene ja wohl auch nicht. Auf die schriftliche Anfrage hat bisher keiner reagiert.