Zeitarbeit - Provision bei Übernahme so umgehen?

2 Antworten

Das liegt ganz daran was in den AGB´s zwischen Entleiher und Personaldienstleiter steht. Die Provision kann rückwirkend bis zu 1 Jahr sein. Der Entleiher verpflichtet sich allerdings, sich an die Vertragsvereinbarungen fest zuhalten.

Somit ist es nicht möglich das die Person P die Arbeit nach einer Zwei wöchigen Pause beim ehemaligen Entleiher C wieder aufnimmt.

Allerdingst, ist es die Frage ob es der ehemalige Personaldienstleister mitbekommen würde, dass die Person P erneut ohne Pause seine Arbeit bei seinem ehemaligen Entleiher wieder aufnimmt.

Das kommt darauf an: Wenn Provisionen gefordert werden, dann gibt es üblicherweise auch einen Absatz, der beinhaltet, dass der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit nicht in diesem Betrieb arbeiten darf (denn sonst könnte man ja auch einfach kündigen und bei der Firma anfangen)

Lovingthecoffee 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 17:23

Danke für die Antwort!

Das stimmt natürlich. Wäre allerdings nicht mit diesem Urteil vom Landgericht Aachen, Urteil vom Urteil v. 26. März 2010, Az.: 9 O 545/09 klar, dass diese Klausel zwischen ehemaliger Zeitarbeitsfirma und ehemaliger Entleiherfirma hinfällig wird? Immerhin besteht kein direkter, zeitlicher Zusammenhang mehr durch die zwischenzeitliche Beschäftigung bei einer anderen Firma...?

skillz47  17.03.2015, 17:25
@Lovingthecoffee

Mh, ja sieht mir ganz danach aus.

Wenn die Zeitarbeitsfirma A davon Wind kriegt, könnte sie zwar versuchen, das Beschäftigungsverhältnis zwischen P und B als Alibi darzustellen (2 Wochen ist ein ungewöhnlicher Zeitraum), aber erstens muss A nicht zwingend davon erfahren, und zweitens sehe ich die Erfolgschancen für A eher fragwürdig.