Zeitarbeit - Provision bei Übernahme so umgehen?
Eine Frage zum Arbeitsrecht ;)
Angenommen Person P ist derzeit bei der Zeitarbeitsfirma A angestellt, die Entleiherfirma B möchte ihn jedoch übernehmen, da der Vertrag bald ausläuft, P muss nicht extra kündigen.
Da die Entleiherfirma B an die Zeitarbeitsfirma A eine hohe Provision zu zahlen hätte und dies ungern tun möchte, hat P nach Ende seines Vertrages mit A eine befristete Arbeitsstelle von zwei Wochen bei einer anderen Firma C angenommen.
Die Frage: Kann die ehemalige Entleiherfirma B jetzt P ohne eine Provisionszahlung an die Zeitarbeitsfirma A einstellen, sobald die zwei Wochen Arbeit bei C rum sind?
2 Antworten
Das liegt ganz daran was in den AGB´s zwischen Entleiher und Personaldienstleiter steht. Die Provision kann rückwirkend bis zu 1 Jahr sein. Der Entleiher verpflichtet sich allerdings, sich an die Vertragsvereinbarungen fest zuhalten.
Somit ist es nicht möglich das die Person P die Arbeit nach einer Zwei wöchigen Pause beim ehemaligen Entleiher C wieder aufnimmt.
Allerdingst, ist es die Frage ob es der ehemalige Personaldienstleister mitbekommen würde, dass die Person P erneut ohne Pause seine Arbeit bei seinem ehemaligen Entleiher wieder aufnimmt.
Das kommt darauf an: Wenn Provisionen gefordert werden, dann gibt es üblicherweise auch einen Absatz, der beinhaltet, dass der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit nicht in diesem Betrieb arbeiten darf (denn sonst könnte man ja auch einfach kündigen und bei der Firma anfangen)
Mh, ja sieht mir ganz danach aus.
Wenn die Zeitarbeitsfirma A davon Wind kriegt, könnte sie zwar versuchen, das Beschäftigungsverhältnis zwischen P und B als Alibi darzustellen (2 Wochen ist ein ungewöhnlicher Zeitraum), aber erstens muss A nicht zwingend davon erfahren, und zweitens sehe ich die Erfolgschancen für A eher fragwürdig.
Danke für die Antwort!
Das stimmt natürlich. Wäre allerdings nicht mit diesem Urteil vom Landgericht Aachen, Urteil vom Urteil v. 26. März 2010, Az.: 9 O 545/09 klar, dass diese Klausel zwischen ehemaliger Zeitarbeitsfirma und ehemaliger Entleiherfirma hinfällig wird? Immerhin besteht kein direkter, zeitlicher Zusammenhang mehr durch die zwischenzeitliche Beschäftigung bei einer anderen Firma...?