Meldung bei Agentur für Arbeit notwenig bei unbefristeten Vertrag Zeitarbeit?
Hallo,
ich bin seit Juli diesen Jahres unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Heute hat mir das Unternehmen bei dem ich eingesetzt bin mitgeteilt, dass man mich nur noch bis 30.03.2011 benötigt. Muß ich mich nun bei der Agentur für Arbeit melden? Eigentlich ist mein Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma unbefristet und man sucht schon nach einer neuen Stelle für mich. Was passiert denn wenn ich keinen Job finde und auch die Zeitarbeitsfirma keinen neuen Job findet?Wie kurzfristig kann mir die Zeitarbeitsfirma dann kündigen?
Vielen Dank und Grüße
Susi1108
8 Antworten
Ich würde mich trotzdem bei der Arbeitsagentur melden. Wenn die nämlich keine Arbeit für dich finden, möchtest du doch sicher Arbeitslosengeld haben. Erfahrungsgemäß drehen die das nämlich dann ganz schnell so, dass es eine Sperrzeit geben kann. Immerhin könnte es immer noch passieren, dass du eine Kündigung erhältst, weil definitiv ab 01.04.2011 keine Arbeit da ist. Gerade bei Zeitarbeitsfirmen erfolgt so etwas gern rückwirkend.
Howdy,
wenn Du bei Deinem Arbeitgeber (der Zeitarbeitsfirma) einen befristeten Vertrag hättest, musst Du Dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrags beim Arbeitsamt melden. Bei unbefristeten Verträgen gilt dies natürlich nicht, da Du ja nicht weisst, wann Dir gekündigt wird.
Auch wenn Deine jetztige Leihfirma Dich nicht weiterbeschäftigt, hat Deine Zeitarbeitsfirma nun ja 3 Monate Zeit, um für Dich einen Anschluss zu finden. Die haben bestimmt ja auch schon die Info, dass der Vertrag zum 31.03.11 auslaufen wird und werden sich auf jeden Fall bemühen, Dir bis dahin eine andere Beschäftigung zu suchen.
Viel Glück, Birdie
Weil bisher noch keine Kündigung ausgesprochen wurde, brauchst Du Dich noch nicht bei der Arbeitsagentur melden. Erst wenn Du die schriftliche Kündigung erhältst, musst du dich umgehend persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Ansonsten droht Dir eine ALG-Sperre. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir für die Meldung freizugeben.
Bist Du noch in der Probezeit?
Wenn ja, dann empfehle ich Dir, dass Du Dich trotzdem schon einmal "Arbeit suchend" meldest. Denn oftmals bedeutet in der Zeitarbeit ein Ende des Kundeneinsatzes auch das Ende des Beschäftigungsverhältnis. Es kann sich jeder Arbeitnehmer jederzeit bei der Arbeitsagentur als "Arbeit suchend (ohne Leistungsbezug)" melden, insbesondere dann, wenn seine Beschäftigung auf der Kippe steht.
Das lese ich jetzt erst, dass Du seit Juli bei der ZA beschäftigt bist. D.h. dass Du am Kundeneinsatz-Ende sowieso aus der Probezeit raus bist (max. Probezeit = 6 Monate). Damit können die Dir nicht mehr so einfach kündigen.
du musst dich nicht bei der arge melden weil dein vertrag mit der zeitarbeitsfirma ja nicht gekündigt ist.
die kündigungsfrist steht in deinem arbeitsvertrag.
Lies erst mal in Ruhe deinen Arbeitsvertrag. Wenn eine Probezeit vereinbart ist, kann der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit kündigen, die Frist dafür steht evtl. auch im Arbeitsvertrag, wenn nicht gilt das Gesetz, nämlich § 622 BGB (www.gesetze-im-internet.de) Ist die Probezeit abgelaufen, so kann der Arbeitgeber unter Einhaltung der vertraglichen Frist oder der gesetzlichen Frist kündigen. Er muss auf JEDEN Fall schriftlich kündigen (§ 623 BGB)!! Wenn du gekündigt wirst, muss du dich innerhalb von drei Tagen bei der Arge/Agentur melden.