Zeitarbeitsfirma - Kündigung und dann Anstellung bei ehemaligen ausgeliehenen Betrieb?

3 Antworten

Wenn das im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht, dürfte das richtig sein. 

Ich bin der Meinung dass du da richtig liegst. In vielen Fällen ist eine kostenfreie Übernahme auch schon vor den 12 Monaten möglich, ist alles Verhandlungssache...bei uns klappt das eigentlich immer.

Nach einer ordnungsgemässen Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma musst Du Dich nicht arbeitslos melden wenn Dich die eine/die Firma festanstellt! Sprich mit der Übernahmefirma, die kennt sich aus!