Zeitarbeitsfirma - Kündigung und dann Anstellung bei ehemaligen ausgeliehenen Betrieb?
Hallo. Person X ist derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Nun ist so, dass er ja von Firma zu Firma geschickt wird. Nun soll in den Verträgen drinnen stehen, dass eine Übernahme erst nach 12 Monaten nicht arbeiten dort in der Firma kostenfrei möglich ist.
Was geschieht nun, wenn Person X bei der Zeitarbeit kündigt, sich arbeitslos meldet und die Firmen, wo Person X schon mal entliehen war derzeit Mitarbeiter suchen, er sich dort bewerben MUSS von der Arbeitsagentur aus und dort auch angestellt wird. Muss dann die Firma trotz allem eine Gebühr bezahlen, da sie mal den Vertrag hatten, oder ist somit alles nichtig?
Bei einem Merkblatt der Bundesagentur der Arbeit, welches Person X bekommen hat bei der Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma, steht folgendes drinnen:
- Der Verleiher darf Ihnen nicht verbieten, nach Beendigung Ihres Leiharbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher einzugehen. Steht ein solches Verbot in Ihrer Vereinbarung mit dem Verleiher oder in der Vereinbarung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher dann ist ein solches Verbot unwirksam.
Somit gehe ich davon aus, das Person X fristgemäß kündigen kann bei der Zeitarbeitsfirma und nach Beendigung des Arbeitsverhältnis auch bei jeder Firma anfangen kann zu arbeiten, auch wenn er dort schonmal ausgeliehen war. Und das ohne eine etwaige Provision an die Zeitarbeitsfirma zu bezahlen, da dieses Verbot ja im Endeffekt unwirksam ist. Stimmt dies nun, oder liege ich falsch?
3 Antworten
Wenn das im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht, dürfte das richtig sein.
Sicher! Nach meinem Verständnis müssen die das wissen und müssen ebenso auf Nachfrage darüber informieren. Und zwar (als Behörde) rechtsverbindlich!
Ja, ich ergänze: Wenn man von einer Behörde eine rechtsverbindliche Auskunft haben will, muss man seine Frage schriftlich (am besten per Einwurf-Einschreiben) als sog. "Anrufungsauskunftsersuchen" stellen.
Nur dann ist man auf der sicheren Seite.
Ich bin der Meinung dass du da richtig liegst. In vielen Fällen ist eine kostenfreie Übernahme auch schon vor den 12 Monaten möglich, ist alles Verhandlungssache...bei uns klappt das eigentlich immer.
Es soll ja keine Übernahme sein !!! Denn da besteht die Zeitarbeitsfirma, wie wir gestern gesagt bekommen haben, auf 6 Bruttolöhne !!! Und da gehen die auch nicht von runter, egal wie lange jemand ausgeliehen ist. Grund: die firma ist neu und hat nur 5 Mitarbeiter. Denke mal es liegt daran.
Nach einer ordnungsgemässen Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma musst Du Dich nicht arbeitslos melden wenn Dich die eine/die Firma festanstellt! Sprich mit der Übernahmefirma, die kennt sich aus!
Es ist nicht gesagt, das die Person X eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hat. Nur falls die Person X ein Angebot von einer ehemaligen Firma bekäme, wo er ausgeliehen war, dann kann er ja schlecht sagen "nee nehme ich nicht an weil dies und das" !!! Hoffe es ist ein wenig verständlich.
... dann könnte er ggf. auch dort nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen.