Zeitarbeitsfirma - Kündigung und dann Anstellung bei ehemaligen ausgeliehenen Betrieb?

3 Antworten

Wenn das im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht, dürfte das richtig sein. 

verreisterNutzer  03.02.2016, 04:21

... dann könnte er ggf. auch dort nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen.

tuedelbuex  03.02.2016, 18:31
@verreisterNutzer

Sicher! Nach meinem Verständnis müssen die das wissen und müssen ebenso auf Nachfrage darüber informieren. Und zwar (als Behörde) rechtsverbindlich!

verreisterNutzer  03.02.2016, 21:33
@tuedelbuex

Ja, ich ergänze: Wenn man von einer Behörde eine rechtsverbindliche Auskunft haben will, muss man seine Frage schriftlich (am besten per Einwurf-Einschreiben) als sog. "Anrufungsauskunftsersuchen" stellen.

Nur dann ist man auf der sicheren Seite.

Ich bin der Meinung dass du da richtig liegst. In vielen Fällen ist eine kostenfreie Übernahme auch schon vor den 12 Monaten möglich, ist alles Verhandlungssache...bei uns klappt das eigentlich immer.

Rinachen92 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 11:33

Es soll ja keine Übernahme sein !!! Denn da besteht die Zeitarbeitsfirma, wie wir gestern gesagt bekommen haben, auf 6 Bruttolöhne !!! Und da gehen die auch nicht von runter, egal wie lange jemand ausgeliehen ist. Grund: die firma ist neu und hat nur 5 Mitarbeiter. Denke mal es liegt daran.

Nach einer ordnungsgemässen Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma musst Du Dich nicht arbeitslos melden wenn Dich die eine/die Firma festanstellt! Sprich mit der Übernahmefirma, die kennt sich aus!


Rinachen92 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 11:34

Es ist nicht gesagt, das die Person X eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hat. Nur falls die Person X ein Angebot von einer ehemaligen Firma bekäme, wo er ausgeliehen war, dann kann er ja schlecht sagen "nee nehme ich nicht an weil dies und das" !!! Hoffe es ist ein wenig verständlich.