Wie sieht das mit der Zeitarbeit und Schwangerschaft aus?

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Eine Kündigung kannst Du wegen der Schwangerschaft nicht bekommen. Das Mutterschutzgesetz gilt in jeder Firma und egal ob Mini-, Teilzeit- oder Vollzeitjob, egal ob befristet oder unbefristet.

Bei einem befristeten Vertrag mit Beendigungsdatum endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des vereinbarten Datums, falls vorher keine Verlängerung der Befristung oder eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gemacht wird.

Der Kündigungsschutz gilt für Dich ganz normal wie für jede andere Schwangere auch - und so lange der Vertrag läuft. Wenn er ausläuft, dann wird er vermutlich nicht verlängert.

Durch Schwangerschaft oder Elternzeit  wird ein befristeter  Arbeitsvertrag nicht verlängert. Er läuft zur vereinbarten Zeit aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung., lediglich die Beendigung des Vertrages.

Ein befristeter Vertrag braucht ja gar nicht gekündigt werden. Insofern nützt dir der Kündigungsschutz für Schwangere nichts.

Meine Schwester hatte etwas ähnliches.. nur nicht ZA sondern direkt in Firma. Der Vertrag lief dann einfach aus (dabei hiess es vorher immer,s ie
verlängern bzw.  übernehmen .. das war,a ls sie die informierte, schlagartig vorbei)