Zeitarbeit, vertrag bei dem entleiher endet und trotzdem weiter arbeiten ?
Hallo, Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer zeitarbeitsfirma hat, zb bis zum 31. 12 und es vertraglich feststeht das man bei der entleihfirma bis 30.11 eingesetzt wird doch diese möchte das man am 1.12 weiter arbeitet, ohne das von seitens der zeitarbeitsfirma eine info der Verlängerung kommt. Ist das dann rechtens? Muss der zeitarbeiter eine Verlängerung bekommen?
4 Antworten
der entleihbetrieb wird dem dienstleister schon sagen, dass du länger arbeiten sollst. sofern diese nicht so reagieren, plant dein arbeitgeber ja sonst einen folgeeinsatz und man könnte als entleiher nicht mehr damit rechnen, dass du im dezember wirklich weiterhin kommst.
ich würde sowas an deiner stelle ansprechen - und zwar beim arbeitgeber.
Wenn Dein befristeter Arbeitsvertrag bei der ZAF abgelaufen ist und Du weiterhin beim Entleiher arbeitest, ist bei der ZAF ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, wenn Du mit deren Wissen weiterhin arbeitest.
Du solltest dann rückwirkend aber keine neue Befristung unterschreiben da Befristungen vor Arbeitsaufnahme vereinbart werden müssen.
Dann ist Dein "Wissen" falsch.
Der AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma und wird von dieser beim Entleihbetrieb eingesetzt.
Der Entleiher fragt nach Arbeitskräften und bekommt sie überlassen. Er weiß nicht, wer einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag beim Verleiher hat und es interessiert ihn auch nicht.
Er hat den AN selbst ja nicht eingestellt und ist daher auch nicht verpflichtet auf Fristen zu achten (wie sollte er das auch machen) und den AN ggf. selbst zu übernehmen.
Das ist einzig Sache der ZAF die den AN befristet eingestellt (sie ist der AG) und nun ohne Verlängerung/Übernahme weiter zum Entleiher schickt.
Wollte meinen Kommentar eigentlich löschen. Ging aber nicht mehr. Du hast natürlich recht.
Ich sehe gerade das Problem nicht. Du hast einen Vertrag bis 31.12. Und statt bis zum 30.11. arbeitest du auch noch am 1.12. beim Entleiher?
Ja du kannst da auch noch bis zum 31.12. arbeiten. Denn solange läuft dein Arbeitsvertrag. Den hast du mit der Zeitarbeitsfirma. Zwischen dir und dem Entleiher gibt es keinen Vertrag.
Wenn der 31.12. dann näher rückt, muss natürlich die Zeitarbeitsfirma handeln, dir eine Vertragsverlängerung anbieten. Aber bis dahin ist alles im grünen Bereich.
wenn du länger dort arbeitest, als dein Arbeitsvertrag gültig ist, spricht man
von stillschweigender Übernahme....
Aber... so etwas passiert bei diesen Firmen nicht !
wenn der arbeitsvertrag beim dienstleister endet und der mitarbeiter über diesen tag hinaus beim gleichen kunden arbeitet, wird ein befristeter vertrag beim dienstleister unbefristet - es kommt zu keiner stillschweigenden übernahme durch den kunden. mit letzterem bestand ja nie ein vertragsverhältnis.
Der Arbeitsvertrag ist ja noch nicht beendet, nur der vertrag mit dem entleiher. Gilt das dann trotzdem?
es gilt DEIN Vertrag mit deinem Arbeitgeber.... nicht der, bei dem
du eingesetzt bist !
Bist du dir da sicher ? Meines Wissens nach, entsteht somit und automatisch ein Arbeitsverhältnis mit der Entleihfirma.