Bereithaltung bei Zeitarbeit
Angenommen, eine Zeitarbeitsfirma verlangt von den Mitarbeitern, von 8 bis 17 Uhr erreichbar zu sein, um für evtl. Einsätze abrufbar zu sein. Im Vertrag steht, dass der Mitarbeiter lediglich dazu verpflichtet sei, einmal täglich bis 16 Uhr bei der Zeitarbeitsfirma anzurufen.
Darf die Zeitarbeitsfirma dann überhaupt vom Mitarbeiter verlangen, abrufbar zu sein, praktisch den ganzen Tag?
Dies könnte bedeuten, dass während dieser Zeit ein Anruf kommt, dass der entsprechende Mitarbeiter um 16 Uhr zur Arbeit anzutreten hat, bis bspw. 0 Uhr. Oder von 12 Uhr bis 21 Uhr, usw.
Diese Bedingungen machen es dem Mitarbeiter unmöglich, seine Woche zu gestalten, was Termine etc. anbelangt.
LG Apfelmelone
7 Antworten
In einigen Berufen ist es notwendig schnell abrufbar zu sein (Pflege- u. Kochpersonal etc...), von daher würde ich einmal am Tag bei der Zeitarbeitsfirma anrufen und dann Bescheid geben, dass ich über Handy erreichbar bin.
Wenn es dann mal so ist, dass die kurzfristig einen Job für mich haben, dann muss man eben flexibel reagieren können. Ich denke nicht, dass man innerhalb einer Stunde am Einsatzort sein muss , sondern aber eben für die nächste Schicht zum Einsatz gerufen werden kann. Das heisst, Arzttermine würde ich früh legen und ansonsten nicht gerade in den Urlaub fahren. Alles andere lässt sich wohl vereinbaren, müssen andere mit Rufbereitschaft ja auch geregelt bekommen.
>ansonsten nicht gerade in den Urlaub fahren<
Das wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung. ;-)
bei bereitschaft muss die zeitarbeitsfirma den mitarbeiter für diese zeit bezahlen, soweit ich weiß. was steht denn im vertrag?
Man ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und bekommt auch bei Nichteinsatz seinen Lohn.
Und da kann die Firma verlangen, daß man von 8 bis 17 Uhr erreichbar ist. Denn wenn man in einer Firma eingesetzt ist, ist man auch erreichbar - das Mindeste, was der AG verlangen kann, oder?
Ich bin im Moment (keine ZA) auf Kurzarbeit und muß auch erreichbar sein. Wenn ich einkaufen oder spazieren gehe, schalte ich halt den Anrufbeantworter ein. Fertig.
Genau so ist die Sachlage.
such dir ne andere Zeitarbeitsfirma,.die spinnen wohl,..
Die Bereithaltung bei Nichteinsatz wird von jeder Firma verlangt!
na klar,aber nicht unter solchen Bedingungen,..
Was denn für Bedingungen???
Es ist doch wohl nicht zuviel verlangt mit etwas Eigeninitiative und 2-3 Anrufen über den Tag verteilt das Problem zu lösen.
Schließlich bezahlt die Firma dafür das der Arbeitnehmer einsatzbereit ist.
für mich wäre der vertrag ausschlag gebend
Wie bist Du denn drauf?
Die Zeitarbeitsfirma bezahlt sie doch dafür das sie verfügbar und einsatzbereit ist. Dann kann sie auch verlangen das sie erreichbar ist.