Zeitarbeit: Weiterbeschäftigung im Einsatzbetrieb trotz abgelaufenen befristeten Arbeitsvertrags
Hallo zusammen,
in sachen Zeitarbeit und befristeter Arbeitsverträge habe ich mal eine Frage die mich schon länger beschäftigt und interessiert, zu der ich bis heute aber noch keine Antwort gefunden habe (ohne einen Fachanwalt einzuspannen).
Folgende Situation die sogar jmd. aus meinem Umfeld aktuell betreffen könnte:
Person A ist als Leihkraft bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und wird bei einem größeren Konzern eingesetzt. Person A hat einen befristeten 1-Jahres Vertrag, welcher am 30.06. diesen Jahres ablaufen würde, also von alleine endet.
Der Einsatzbetrieb (entleihender Konzern) möchte die Leihkraft A gern bis Ende des Jahres beschäftigen und hat dafür sein ok gegeben (sowohl ggü. der Leihkraft als auch dem Verleiher). Nun verlängert die Zeitarbeitsfirma aber den Vertrag nicht und lässt diesen mit dem 30.06. auslaufen (wie gesagt, alles rein theoretisch - daher bitte keine Kommentare wie "passiert doch nicht" oder "ist doch unrealistisch").
Nach deutschem Recht würde die Person A eigentlich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis rutschen, sollte sie am 01.07. (ok, eher am 02.07.) zur Arbeit gehen und sich daran keiner stören (PC-Zugang funktioniert weiterhin, Tür-Schlüsselkarte auch). - siehe auch Teilzeitbefristungsgesetz §15/5
Da Person A aber ursprünglich mit der Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag hatte und nicht mit dem Entleiherbetrieb, wo der Einsatz weiter läuft stellt sich die Frage:
- Hat Person A jetzt einen Vertrag mit dem Konzern?
- Wird der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen unbefristet?
- Oder kann sich aufgrund dieser Voraussetzung der Arbeitsvertrag nicht alleine entfristen aufgrund Weiterbeschäftigung im Unternehmen?
Ich freue mich über jeden Beitrag von GuteFrage-Mitgliedern die schon mal ähnliche Erfahrungen oder Situationen hatten, ebenso wie von Personalern und Hobby-Juristen.
Beste Grüße - Euer Ravage
5 Antworten
Moin,
Beri einem befristeten Arbeitsvertrag bedarf es keiner gesonderten Kündigung mehr.
Das Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist schon im Arbeitsvertrag vereinbart.
Das hat nix mit Probezeit zu tun.
Es wäre theoretisch so, dass am 30.6. das Arbeitsverhältnis mit der leihbude beendet ist.
Wenn der "bisherige" Entleiher dem jetzt in Kenntnis des auslaufenden Arbeitsvertrages mit der Leihbude und in Kenntnis des endenen Leihauftrage, weiterhin Arbeit zuweist, so kann das als schlüssiges Verhalten für eine Anstelleung gewertet werden.
Prinzipiell ist der (Ex) leiharbeiter ja ab 1.7. ohne Arbeitsverhältnis.
Es kann und darf den keiner hindern ein neues Arbbeitsverhältnis einzugehen - auch nicht bei dem ehemaligen Entleiher.
Ob die Leihbude von dem Entleiher ne Provision fordert is na andere Sache.
Grundsätzlichist es so, dass wenn ein Unternehmer jemandem Arbeit in seinem Betrieb zuweist, gilt der als eingestellt.
Was sollte denn der Maloche sonst da wollen?
Wenn die Leihbude fachlich und personell nicht in der lage ist, solche Übergänge zu organisieren ist das deren Problem.
Soo theoretisch ist der beschriebene Sachverhalt gar nicht.
So unrealistisch ist das gar nicht.
Aber der Zeitfirma muß das bekannt sein wie @roeschen schon ausführte. Er muß einen Einsatz über die Befristung hinaus von der Leihfirma erhalten, oder auf dem Einsatzplan der Leihfirma stehen. Er muß nachweislich zum Entleihbetrieb geschickt sein.
Eine Abmeldepflicht gibt es allerdings mE nicht. Wenn ihn der Entleiher weiter beschäftigt kann er keine juristischen Tatbestände für den Verleiher schaffen. Allerdings besteht dann auch noch kein AV mit dem Entleiher.
Vermutlich wird das sowieso ein Richter entscheiden müssen. Ich glaube nicht, dass Die Firma dann ganz einfach klein beigibt.
Der Konzern muss einen eigenen Vertrag mit dem Leiharbeiter machen. Der Vertrag endet einfach, der Leiharbeiter bekommt einen neuen. Da "entfristet" sich nichts, der Einsatzbetrieb kann die Zeitarbeitsfirma ja nicht zwingen, jem angestellt zu lassen, den sie nicht weiter verlängern wollen. Er bekommt den Lohn dann ja auch direkt vom Einsatzbetrieb, nicht mehr von der Zeitarbeitsfirma.
So sehe ich das auch!
Das wäre ja auch ein Ding, wenn ich jemanden, dessen befristeter Vertrag ausgelaufen ist, und am nächsten Tag (woanders) erscheint, dauerhaft auf meiner Payroll hätte!
Aber in diesem speziellen Fall muss man etwas genauer hinschauen: Egal, wer von beiden (das ZA-Unternehmen oder der Einsatzbetrieb), ihn am ersten Arbeitstag beschäftigt (also nicht an der Eingangspforte abweist und ihm irgend eine Arbeit zuweist), derjenige hat ihn "an der Backe", um das einmal salopp auszudrücken.
Ab dem 1.7. hat er automatisch einen unbefristeten Vertrag, wenn niemand Einspruch erhebt, dass er am 1.7. im Entleihbetrieb weiter arbeitet. Dies muss allerdings der ZA-Firma bekannt gemacht werden. Wenn die Firma ihn nicht abgemeldet hat zum 30.6., muss das die ZA-Firma beim Kunden tun und denen mitteilen, dass der MA wegen Vertragsaufhebung ab 1.7. nicht mehr zur Verfügung steht. Wenn das Unternehmen dies weiss und ihn trotzdem beschäftigt, hat er einen Arbeitsvertrag direkt mit dem Kunden.
Sei Dir sicher, die werden das vor der Zeit schon klären (das Zeitarbeitsunternehmen und der Entleihbetrieb).
Hallo erst mal so wie ich das weiß wenn mann Arbeitet ohne Arbeitsvertrag haben die ca 4 Wochen Zeit ein Vertrag zur machen wenn nicht ist das unbefristet.
der wäre schon am ersten Tag unbefristet wenn man mit Wissen des AG über den Befristungstermin hinaus arbeitet
oft wird dann noch in den ersten Tagen ein befristeter Vertrag beigebracht, den man tunlichst aber nicht unterschreiben sollte