Zeitarbeit - Trick feste Übernahme? (Recht, Arbeit)
Hallo Leute,
ich hab mich folgendes gefragt:
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In Firma X über Zeitarbeit reinkommen.
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Sich dort gut anstellen und nach einer Zeit den mit Personalchef von Firma X über feste Übernahme reden.
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Dem Personalchef vorschlagen, dass man bei der Zeitarbeit kündigt und gleichzeitig aber den festen Vertrag in die Hand gedrückt bekommt um nur noch unterschreiben zu müssen.
Ergebnis:
Firma X muss keine Sklavengebühr für die Übernahme zahlen. (Wäre ca. +2 Bruttolöhne)
Gäbe es da juristische Bedenken?
LG
5 Antworten
Meinst du wirklich, dass Firma X an einer Übernahme gelegen ist? Ich zweifle daran, denn sonst würden die einfach Leute direkt einstellen und keine solche Zeitarbeitsfirma engagieren.
Denk mal in Ruhe darüber nach!
Da gibts keine juristischen Bedenken sondern das ist im Vertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und der Firma geregelt, die die Zeitarbeiter einsetzen. Die Gebühr wird also auch so fällig (so ist es zumindest in den Verträgen gewesen die wir mit Zeitarbeitsfirmen hatten)
Wenn in den Verträgen der Zeitarbeitsfirma mit der Entleihfirma eine Ablöse festgeschrieben ist, nutzt Dir Deine Rechnung nichts. Das wird die Entleihfirma nicht machen.
Bei uns im Betrieb haben wir mit den Zeitarbeitsfirmen eine Vereinbarung, dass ab dem 7. Monat der Entleihung eines AN bei Übernahme keine "Ablöse" fällig ist. Da wir die letzten Jahre permanent Personal einstellen und viele MA über Zeitarbeitsfirmen haben, die normalerweise nach 6 - 9 Monaten bei uns einen Vertrag bekommen, ist das schon seit längerer Zeit für alle Seiten eine gute und vernünftige Lösung.
Wenn Du Glück hast, bist Du auch in eine Firma entliehen worden die evtl. einen ähnlichen Vertrag mit dem Entleihbetrieb hat.
Wie Du gedenkst die Sache regeln zu wollen ist das Eine. Der Vertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Unternehmen jedoch eine andere.. Da sichern sich die Zeitarbeitsfirmen natürlich entsprechend am und der von Dir angedachte Weg ist denen mit Sicherheit kein Geheimnis mehr.
Genau gegen solche Bauerntricks sichern sich die Sklavenhändler durch wasserdichte Arbeitnehmerüberlassungs-Verträge ziemlich sicher ab. Die dort vereinbarten Konventionalstrafen sind so hoch, dass kein Arbeitgeber diesen Stress riskieren wird.