Zahlt die Haftpflicht, wenn das Handy durch einklemmen in der Autotüre zerstört wurde?
Hallo,
meiner Freundin ist mein Handy aus der Hosentasche gerutscht während sie die Türe des Autos zumachen wollte. Dann muss es genau auf der Höhe vom Rahmen gewesen sein, als die Türe zuging. Jetzt ist das Handy natürlich völlig kaputt.
Wir wollten es der Haftpflicht von ihr melden, aber die meinten, dass das ein Fall für die Autoversicherung ist. Aber das finde ich ein bisschen komisch. Ist es richtig, dass hier die normale Haftpflicht nicht zahlt?
Vielen Dank für die Antworten.
Grüße
8 Antworten
Hallo,
alle Handyschäden werden durch die Versicherung nachgeprüft. Dies bedeutet, man lässt durch ein spezielles Labor überprüfen, ob der geschilderte Schaden sich auch so zugetragen hat.
Allerdings stört mich bei deinem Text schon die Schilderung. Wie kommt dein Handy in die Hosentasche deiner Freundin ?
Hast Du ihr dein Handy geliehen ?
Diese Schadens-Schilderung liest sich so, als wenn die Schadensursache getürkt wird.
Es handelt sich hier tatsächlich nicht um einen Privathaftpflicht-Schaden. Allenfalls könnte unter bestimmten Umständen die Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung den Schaden regulieren, da es sich evtl. um einen Be- und Entladeschaden handelt.
Ich weiss, der post ist jetzt schon 4 jahre her. Aber so selten scheint es nicht zu passieren, mir bzw. meiner Freundin ist gestern exakt dasselbe passiert.
Dürfte ich deshalb fragen wie die ganze Geschichte ausgegangen ist und wie mir der Schaden ersetzt werden könnte, es war wirklich ein ganz blöder Unfall.
der Verweis an die KFZ-Haftpflicht ist richtig. Stichwort Benzinklausel (Google hilft). Allerdings wird ein Eigenschaden da sicher nicht ersetzt.
Denke mal dass die "Freundin" Dein Handy sicher nicht mit einem Rechtsbindungswillen in Verwahrung bzw. in der Hosentasche hatte, also nicht für Schäden explizit aufkommen wollte.
Im Übrigen warne ich dringend vor dem möglichen Versuch eines (Versicherungs-)Betruges
Was für ein Unsinn.
Ich dachte dies wäre ein Experten-Forum.
Da der Schaden offenbar bereits gemeldet ist, wird das nichts mehr mit dem Versicherungsbetrug. Das ist bereits in der Schadenskartei. (Die "schwarze Liste", die es angeblich nicht gibt)
Nein, muß kein Betrug sein. Aber wenn die Versicherung nicht sofort ablehnt, wird sie zumindest seeehr genau prüfen.
Ich hatte mein Handy vergessen und sie wollte es mir mitbringen. Dann ist das ganze passiert.
dann war es, wie bereits vermutet, eine Gefälligkeitshandlung Deiner Freundin, ohne Rechtsbindungswillen. Ein Schadenersatzanspruch scheidet damit sowieso aus
Aber warum denn Betrug? Es ist genau so passiert.
habe nur auif die Möglichkeit hingewiesen
Noch gilt in D die Unschuldsvermutung! Auch wenn die Versicherungen es gerne anders sehen wollen....aber da dürfte nur ein wirtschaftliches Interesse dahinterstehen (GIER)!
Ob da überhaupt jemand zahlt, ist mehr als fraglich. An solche Zufälle glaubt man bei Versicherungen nicht allzugerne.
erstmal Danke für die Antwort.
Ich hatte mein Handy vergessen und sie wollte es mir mitbringen. Dann ist das ganze passiert. Aber warum denn Betrug? Es ist genau so passiert. Nur weil es eben ein zugegeben seltener Fall ist, muss es doch nicht gleich Betrug sein.