Wieviel in % ist eine Zimmertür nach 20 Jahren noch wert?

11 Antworten

Hallo,

Zimmertüren haben - je nach Machart - ohnehin nur eine Lebensdauer von 20 - 30 Jahren. Dann sind sie ohnehin vom Vermieter zu ersetzen.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn solche Schäden durch den Hund der Mieterin entstanden sind - aber für die Abnutzung einer Wohnung bekommt man ja auch die Miete. Natürlich waren die Hundekrallen und -zähne keine "normale" Abnutzung - aber neu waren die Türen ja eben auch nicht mehr.

Und bei 20 Jahre alten Zimmertüren stellt sich die Frage, ob sie nicht ohnehin mittlerweile derart abgewohnt waren, dass sie hätten vom Vermieter  ausgetauscht werden müssen.

Wahrscheinlich hat die Hundehalterhaftpflichtversicherung aus eben jenem Grund auch die Bezahlung abgelehnt? Einen Grund müssen sie ja angegeben haben.

Kann man sich nicht einigen, muss eben ein Gutachter her und evtl. ein Gerichtsurteil.

Dabei sollte man - auch als Vermieter - vorsichtig sein, denn klagt man auf die Gesamtsumme, dann wird man wahrscheinlich nur zu 1/3tel Recht bekommen (durchschnittliche Lebensdauer der Türen von 30 Jahren - 2/3tel der Zeit ist um). Dann würde der Vermieter aber auch 2/3tel der Gutachter- und Gerichtskosten tragen - das könnte teurer werden, als die Türen gleich selbst zu bezahlen.

Spiegelt aber nur meine Erfahrungen mit Mietwohnungen und Mietstreitigkeiten wider - und stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.

Gutes Gelingen

Daniela



DolphinPB  31.01.2016, 18:02

Die Hundehalterhaftpflicht wird wegen des Ausschlusses von übermäßiger Beanspruchung bei Mietsachschäden ablehnen.

dsupper  31.01.2016, 18:05
@DolphinPB

Wie gesagt, wäre recht hilfreich zu wissen, warum abgelehnt wurde. Es gibt natürlich auch Hundehalterhaftpflichtversicherung bei der Schäden an gemieteten Sachen erst gar nicht mitversichert sind - die sind dann besonders preiswert. Aber das ist alles nur Spekulation

chvoyage  01.02.2016, 09:33
Zimmertüren haben - je nach Machart - ohnehin nur eine Lebensdauer von
20 - 30 Jahren. Dann sind sie ohnehin vom Vermieter zu ersetzen.

Woher nimmst Du diesen Blödsinn? Zimmertüren halten ewig in einem normal zivilisierten Haushalt.

dsupper  01.02.2016, 11:11
@chvoyage

Diese Infos kannst du in allen entsprechenden Gutachten und Richtlinien in bezug auf Mietstreitigkeiten wiederfinden. NICHTS hält ewig - und auch eine Wohnung nutzt sich ab - genau dafür zahlt man eben auch Miete.

dsupper  01.02.2016, 11:12
@chvoyage

Diese Infos kannst du in allen entsprechenden Gutachten und Richtlinien in bezug auf Mietstreitigkeiten wiederfinden. NICHTS hält ewig - und auch eine Wohnung nutzt sich ab - genau dafür zahlt man eben auch Miete.

dsupper  01.02.2016, 11:12
@chvoyage

Diese Infos kannst du in allen entsprechenden Gutachten und Richtlinien in bezug auf Mietstreitigkeiten wiederfinden. NICHTS hält ewig - und auch eine Wohnung nutzt sich ab - genau dafür zahlt man eben auch Miete.

AalFred2  01.02.2016, 13:29
@dsupper

Das ändert aber nichts daran, dass der Vermieter sie natürlich nicht nach 20 -30 Jahren ersetzen muss, wenn sie noch in Ordnung sind.

dsupper  01.02.2016, 14:03
@AalFred2

DAS habe ich auch weder behauptet, noch geschrieben. Aber auf Grundlage dieser Gutachten und Richtlinien wird dann ein "Zeitwert" ermittelt (was die noch wert waren) und nur für diesen muss der Mieter dann auch bezahlen. Der Vermieter wird für 20 Jahre alte Zimmertüren niemals zum heutigen Preis neue Türen ersetzt bekommen

AalFred2  01.02.2016, 14:12
@dsupper

Doch, exakt das hast du geschrieben. Fettschreibung von mir.

Zimmertüren haben - je nach Machart - ohnehin nur eine Lebensdauer von 20 - 30 Jahren. Dann sind sie ohnehin vom Vermieter zu ersetzen.

Zeit-, Rest- und Wiederbeschaffungswerte nebst Reparaturkosten legen Sachverständige, wie zum Beispiel der Firma POS Schadenmanagement, Belfor, PoligonWatro, fest - jedoch NIEMALS die LAIEN in einem Frageforum!

Wer allerdings ernsthaft glaubt, auf Kosten eines Versicherers 20 Jahre alte Türen gegen neue austauschen zu können, der bekommt es mit der geballten Sturheit eines bürokratischen Systems zu tun - und das ist auch gut so!!


Das ist sehr ägerlich. Hast du denn in deinen Mietverträgen keine Zusatzvereinbarungen, wenn Tiere gehalten werden? Die Begleichung möglicher Kosten durch Schäden explizit abzusichern bietet sich an.

Zum alter der Türen möchte ich noch sagen, daß ich damals dabei war (ca. 1990), als mein Vater ein Haus umgebaut hat. Mittlerweile wohne ich darin. Die Türen aus Eiche hell massiv mit Glasausschnitten sind immer noch in Ordnung. Klar, die eine oder andere Macke haben sie, aber verhunzt sind sie nicht. Schon gar nicht austauschpflichtig. Es gibt Dinge, die sich kaum abwohnen. Türen gehören dazu, wenn sie von vorneherein nicht Nullachtfünfzehnbilligkram waren. Ich schätze, du hattest hochwertige Türen drin?

Willst du dein Recht, bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten. Miet- und Vertragsrecht sollte er drauf haben.

Der Ersttermin zur Sondierung der Lage kostet kein Vermögen, wird dir aber eine sehr klare Aussage geben, ob sich eine Klage gegen die Mieter lohnt.

280652 
Beitragsersteller
 31.01.2016, 22:07

Danke für die fundierte, ehrliche Antwort.

 Diese 4 Türen wurden für ca. 2,8T€ erneuert.

2.800 € betrachte ich als überteuert.

Der Preis für eine neue Zimmertür dürfte so bei max. 400 € liegen.

Bei einer Haftpflichtversicherung wird nur der Zeitwert übernommen, der fast bei 0 Euro liegen dürfte.

Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, daß ich als Hundehalter für den kompletten Schaden aufkommen muß, den mein Hund verursacht. Auch, wenn die Türen 20 Jahre alt sind. Hätte der Hund sie nicht beschädigt, hätten sie nicht ausgetauscht werden müssen.

Was anderes wäre es bei Fußbodenbelag, der ja unter Umständen vor einer neuen Vermietung ohnehin getauscht werden muß.

Wie hat die HUK denn begründet, daß sie den Schaden nicht übernehmen will?

Ich an Deiner Stelle würde mal suchen, ob es für Vermieter irgendwo eine kostenlose Rechtsberatung gibt.

AalFred2  01.02.2016, 13:27

Ja für den kompletten Schaden. Nach 20 Jahren dürfte so eine Tür ungefähr noch einen Wert von 10€ haben. Der Vermieter hätte ja durchaus auch gebrauchte Türen wieder einbauen können. Dass er neue genommen hat, kann er ja der Mieterin nicht anlasten.

Berni74  01.02.2016, 13:31
@AalFred2

Gut, daß ich kein Vermieter bin... :-/

DolphinPB  31.01.2016, 18:00

Die Hundehalterhaftpflicht wird den Schaden nicht übernehmen, denn Mietsachschäden (wenn denn überhaupt versichert) durch "übermäßige Beanspruchung", und um eine solche handelt es sich hier, sind ausgeschlossen

Berni74  31.01.2016, 18:53
@DolphinPB

Dann müßte ich als Mieter wohl selbst dafür aufkommen. Den Vermieter hier auf seinen Kosten sitzen zu lassen, widerstrebt mir... Kann mir nicht vorstellen, daß das so sein sollte (also, daß der Vermieter das zahlen muß)

friesennarr  31.01.2016, 20:08
@DolphinPB

Die Versicherung übernimmt nicht, oder nicht alles, das heisst ja aber nicht das du die Schäden nicht dem Mieter in Rechnung stellen kannst.

Dein Anspruch geht ja gegen die Mieter und wenn deren Versicherung nicht für die Schäden aufkommt, dann müssen sie eben selber zahlen.

Ich würde darauf bestehen das mindestens die Hälfte übernommen wird.

Ohne die Schäden hättest du die Türen ja nicht austauschen müssen.

Apolon  01.02.2016, 11:18
@friesennarr

 Dein Anspruch geht ja gegen die Mieter und wenn deren Versicherung nicht für die Schäden aufkommt, dann müssen sie eben selber zahlen.

Der Sinn einer Haftpflichtversicherung scheint dir nicht bekannt zu sein.

Eine Haftpflichtversicherung, zahlt entweder den verursachten Schaden oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Bedeutet, dann, dass der Versicherungsnehmer auch nichts zahlen muss.

Apolon  01.02.2016, 11:18
@friesennarr

 Dein Anspruch geht ja gegen die Mieter und wenn deren Versicherung nicht für die Schäden aufkommt, dann müssen sie eben selber zahlen.

Der Sinn einer Haftpflichtversicherung scheint dir nicht bekannt zu sein.

Eine Haftpflichtversicherung, zahlt entweder den verursachten Schaden oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Bedeutet, dann, dass der Versicherungsnehmer auch nichts zahlen muss.