Autotür kaputt gemacht. Wer zahlt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

"ein anderer Freund hatte sie zurückgehalten,"

Aus rechtlicher Sicht darf er zahlen, weil er Schuld daran ist dass die Türe kaputt gegangen ist....Entsprechend darf auch er zahlen - ob das seine Versicherung übernimmt...kann dir egal sein, zahlen muss er so oder so.

Du bzw. deine Versicherung ist da raus, der an der Tür ziehende kann rein überhaupt nichts dafür, da der Fall mit der kaputten Tür nicht eingetreten wäre wenn die Person von innen keine Gegenkraft ausgeübt hätte.

Ando2000 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 20:15

Ok, aber die Versicherung wird zahlen?

Ando2000 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 20:10

Ok, aber der, der die Tür aufmachen wollte, hat auch sehr hart gezogen. Was nun? Beide schuld?

Kirschkerze  10.12.2016, 20:12
@Ando2000

Nein, der Türe wäre ja null passiert wenn man "nur hart dran zieht" und der Tür Aufmachende muss auch nicht damit rechnen dass die Türe davon kaputt gegangen wäre, oder dass da auf der anderen Seite jemand zuhält ^^

Minijobopa  11.12.2016, 18:27
@Ando2000

Denke mal der "Ziehende" hat ja wohl gesehen dass da einer zuhält, also sind beide Schuld

Da würde ich mal den Versuch starten, und diesen Fall wahrheitsgemäß der Haftpflichtversicherung Deines Freundes melden. M.E. haben dann aber Beide zusammen den Schaden verursacht, d.h. dass Jedem zur Hälfte Schuld gegeben wird. Was an der Tür ist denn überhaupt kaputt und wie hoch ist der entstandene Schaden?

Würde auch sagen dass die Beteiligten sich den Schaden teilen müssen so was nennt man ja wohl "grober Unfug! In wie weit die PRIVATEN Haftpflichtversicherungen, und nur die--falls vorhanden sich da beteiligen erfährt man wenn man da nachfragt. LG Reinh.

.... und warum sollte er bezahlen müssen? Meine Karten sagen, da haftet keiner, warum auch? Sind doch alle beteiligt, oder übersehen sie etwas?

Seine Haftpflichtversicherung.

Ando2000 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 20:08

Ok, danke .

Ando2000 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 20:06

Danke, soll er sich also dort melden? Er ist ja noch minderjährig.

WillTell  10.12.2016, 20:07
@Ando2000

Eltern, mitversichert Haftpflicht.

schleudermaxe  11.12.2016, 05:58
@Ando2000

... aber solche haften doch im Straßenverkehr nur, wenn sie ihr Handeln begreifen. Wurde dies schon bestätigt?