Kind hat beim einsteigen mit der Autotür ein anders Auto leicht beschädigt wer muß denn nun zahlen?

13 Antworten

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Wenn es auch nicht dein Auto war, die KFZ-Haftpflicht muss dafür einspringen. Aber die wird gerne Zicken machen, weil das Kind unter 14 Jahre alt ist!

Wenn du Pech hast, brauchst du einen Anwalt, denn das kostet Nerven und vor allem, die Versicherung legt dir jedes falsche geschriebene Wort so aus, wie sie es braucht! Auch die Wortstellung ist oftmals entscheidend!

Das, was wir in unserem Dialekt und unserer Dialektik als normal und verständlich ansehen, wird juristisch plötzlich zu einer Aussage oder Eingeständis, das man nie machen wollte!°

Der Schaden wurde MIT dem KFZ begangen, nicht mit dem Kind, also muss die KFZ-Haftpflicht dafür in die Pflicht treten!

Das Kind war ja nur Mittel zum Zweck und ist außerdem nicht Geschäftsfähig und Haftungsfähig!

Syna04 
Beitragsersteller
 19.06.2010, 11:20

@juergenius An einen Anwalt hab ich auch schon gedacht dann muß ich mich nicht damit rumplagen.Aber mal ehrlich"bei so einer Kleinigkeit" sollte eigentlich leicht auszuräumen sein.Was mir noch Sorgen macht ist das die Tür schon 5 weitere Kratzer hatte.Deswegen habe ich auch die Polizei kommen lassen die dann auch der Frau nochmal bewiesen haben das die Macken nicht von meiner Autotür kommen.Aber die gute Frau wird bestimmt versuchen über mich die ganze Tür machen zu lassen!!!Wie gesagt für mich eine Kleinigkeit die mir schlaflose Nächte bereiten wird...Schade das man mit den meisten Leute nicht vernünftig reden kann!!Montag weiß ich wohl mehr...

Alle Fremdschäden, die beim Betrieb des Fahrzeuges entstehen, werden über die KFZ-Haftpflicht abgewickelt. Dazu gehört sowohl der Einkaufswagen, der gegen ein anderes Auto rollt wie eben auch Schäden an anderen KFZ beim Ein- und Aussteigen. Zwar ist die Tochter mit 5 Jahren noch nicht deliktfähig - müßte also selbst nicht haften - die Haftungspflicht ergibt sich aber aus der allgemeinen Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

deine KFZ haftpflichtversicherung zahlt da der schaden durch eine "MIT DER BENUTZUNG DES FAHRZEUGES ZUSAMMENHÄNGENDE TÄTIGKEIT(hier DAS EINSTEIGEN)"verursacht wurde. ABER wenn der schaden sich durch sogenanntes SMARTREPAIR beheben lässt, was meistens bei kleineren kratzern der fall ist, ist es günstiger den schaden direkt zu bezahlen da du in deiner versicherung nicht hochgestuft wirst. meistens kanst du wenn der schaden schon an die versicherung weitergeleitet wurde und auch von der versicherung bezahlt wurde du eine schadenausgleich machen und die schadensumme an deine versicherung zahlen dann wirst du ebenfalls nicht hochgestuft aber in jedem fall brauchst du oder deine vers. ein kostenvoranschlag einer werkstatt damit kann festgestellt werden ob es günstiger ist selber zu bezahlen oder die versicherung bezahlt und du wirst hochgestuft. du hast ja geschrieben das es nur ein kleiner kratzer sei und ein "lackdoktor" mit smartrepair kostet etwa ich sag mal bei 5 cm kratzer ohne blechverformung so ungefähr 200-250euro da er ja nur den bereich um den kratzer neu/beilackieren muss und den rest poliert er an und dann ist es auf jeden fall günstiger selber zu bezahlen aber frag trotzdem deine versicherung die haben möglichkeiten es zu berechnen

Syna04 
Beitragsersteller
 19.06.2010, 11:26

Jetzt hab ich mal ne Vorstellung was so was kostet Danke.Aber vielleicht hast du oben meinen Kommentar gelesen, die Autotür hatte schon weiter Vorschäden...und ich kenne solche Leute...ich denke da kam ihr meine Tochter ganz recht.

Und nochmal Verwirrung stiften. Rein theoretisch haben die Leute mit KFZ echt, es müsste die KFZ Versicherung zahlen(Höherstufung ist die Folge bzw. selber zahlen des Schadens). Andererseits kann auch die Privathaftpflicht der Eltern rangezogen werden, dann muss aber die 5jährige Tochter mitversichert und Schäden durch sie mitversichert sein. Dann kann man dies auch über die Privathaftpflicht abwickeln. Ergebis wäre aber auch interessant zu wissen :-D

Das Auto stand ja still. Also zahlt die private Haftpflicht. Es kann aber auch sein, dass sie sich weigert, weil 5jährige noch nicht haftbar zu machen sind. Dann hat der Halter Pech gehabt.

Syna04 
Beitragsersteller
 19.06.2010, 11:23

Tja,bist du dir da sicher???Siehst ja an den Antworten hier jeder sagt was anderes :)

Schreiberlilli  19.06.2010, 13:14
@Syna04

Bekannte von mir hatten einen ähnlichen Fall. Da hatte das Kind auch eine Tür des Nachbarautos auf dem Parkplatz, aber beim Aussteigen, leicht beschädigt. Allerdings kann ich nicht genau sagen, ob die Beschädigung durch die Autotür direkt (und damit indirekt durch das Kind) oder durch das Kind unmittelbar selbst beschädigt wurde. Ich müsste da noch mal nachfragen. Besagte Leute befinden sich aber z.Z. in Urlaub, so dass ich sie nicht erreichen kann. Ich weiß zumindest, dass damals die Privathaftpflichtversicherung der Familie eingeschaltet wurde und diese eine Zahlung aufgrund des Alters des Kindes (auch 5) ablehnten. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs bekam also kein Geld von dieser Versicherung. Inwieweit er jetzt den Schaden anderweitig ersetzt bekommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Beim nochmaligem Nachdenken könnte ich mir auch vorstellen, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung hier die Kosten übernommen hat. Aber, wie gesagt, ich weiß es nicht.