Auto beim öffnen der tür zerkratzt

6 Antworten

Hallo,

vorab: es ist leider nicht nachvollziehbar, warum hier ständig alle mit der sog. "kleinen Benzinklausel" zucken, sobald auch nur der Begriff "Kfz" in der Fallbeschreibung auftaucht.

in der geschilderten Konstellation kann der Schaden sehr wohl ein Fall für die private Haftpflicht sein.

Die Frage ist, was mit

leider ist es verrutscht

gemeint ist. Sofern das bedeuten soll, dass sich das gesamte Fahrzeug - z.B. infolge nicht korrekt eingelegtem Gang oder Feststellbremse - bewegt hat, ist es sehr wohl ein Kfz-Haftpflichtschaden.

Wenn aber "nur" die Tür beim Öffnen durch den Beifahrer gegen das andere Auto geschlagen wurde, kann der Schaden sehr wohl über die PHV abgewickelt werden - sofern der Minderjährige die notwendige geistige Einsichtsfähigkeit hat und somit haftbar gemacht werden kann.

Viele Grüße

Loroth

Das Ein- und Aussteigen, sowie das Be- und Entladen des PKW gehört zum Betrieb eines KFZ. Schäden in dem Zusammenhang gehen zu Lasten der KFZ-Haftpflichtversicherung.

Für das sichere Ein- und Aussteigen ist der Fahrer des Fahrzeugs verantwortlich. Ob der Motor läuft, ist in dem Zusammenhang völlig unerheblich

Hallo Uncreative 42 Den Schaden der Versicherung des Schädigers melden .Es kommt natürlich auf die Größe des Teils und die erforderlichen Lackier-Und Montagearbeiten an . Wenn der Geschädigte das Teil lackieren läßt ,dann mußt Du mit ca.300 -800 Euro rechnen. Dafür ist die Versicherung des Fahrers oder Halters des Schädigers zuständig . Der oder die nimmt dann Dich in Regresspflicht.

Nein, die Privathaftpflicht zahlt nicht. Das ist allein die Aufgabe der KFZ-Versicherung. Der Eigentümer des Autos muss den Schaden umgehend der KFZ-Versicherung melden. Ob der Motor lief oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Uncreative42 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 17:01

Aber was hat es mit der KFZ Versicherung zu tun ?

Urrok  21.11.2014, 17:03
@Uncreative42

Schäden, die mit einem Auto verursacht werden, werden von der KFZ-Versicherung geregelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wagen in Bewegung war oder nicht.

Klammlosewelt  21.11.2014, 17:03
@Uncreative42

Weil der Schaden durch die Tür Eures KFZ entstanden ist.

Uncreative42 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 17:05
@Urrok

Und wie ist das mit dem monatichen Beitrag ? Wird erhöht oder ? Wıe hoch ca ? War nur eine kleine Schramme ca. 3-5cm

Urrok  21.11.2014, 17:39
@Uncreative42

Es kommt darauf an, welche Schadensfreiheitklasse der Autobesitzer bei seiner Versicherung hat. Manche belassen es bei kleineren Schäden bei einem Verbleib auf der Stufe für 1 Jahr, andere gehen 5 oder 10 % rauf, also zur nächst höheren Stufe. Wenn der Besitzer selbst zahlen will, soll er den Unfallgegner fragen, ob er den Schaden bei seiner Fachwerkstatt oder z.B. bei ATU reparieren lässt. Der Preisunterschied ist gewaltig. Während die Fachwerkstatt (sofern sie kein Smart Repair anbietet) die komplette Tür neu lackiert, wird z.B. bei ATU das Smart Repair Verfahren angewendet, sofern es möglich ist. Dabei wird nur ein Teil der Tür lackiert. Und zwar in einem Bereich zwischen 2 Kanten / Knicken. Mal angenommen, der Kratzer befindet sich in der unteren Türhälfte, dann wird nur zwischen Unterkante und Türmitte (da sich dort meistens eine Scheuerleiste befindet) lackiert, was eben einen wesentlich geringeren Betrag ausmacht. Bei einem Unfall, den mein Gegner verursacht hatte, wurde mein rechter Kotflügel zerkratzt. Das Geld für den Schaden habe ich mir von der gegnerischen Versicherung überweisen lassen (= Kosten der Fachwerkstatt ca. 1000,- €). Repariert hat es aber dann ATU für 380,-€ dank Smart Repair.

schleudermaxe  21.11.2014, 17:46
@Uncreative42

Nein, der Beitrag verändert sich meist nicht. Ein VN hat doch genau für diese Angelegenheiten einen Rabattretter abgeschlossen und somit wird er am 01.01. bei einem Schaden nicht zurückgestuft.

Nein, das zahlt nicht die private Haftpflicht, das zahlt die KFZ-Haftpflicht.