Zahlt die Haftpflichtversicherung bei kaputtem Bettgestell im Hotel?

7 Antworten

Hallo, üblicherweise haben die meisten Verträge der Privathaftpflichtversicherung Europa- oder Weltgeltung. Eine Haftpflicht deckt den Schaden, den ich einem Dritten (also einem Anderen) schuldhaft zufüge und dementsprechend schadenersatzpflichtig bin. Ob man Dir (warum eigentlich Dir und nicht Deinen anderen Kumpels??) ein Verschulden nachweisen kann obliegt der Versicherung. Melde also den Schaden so wie es passiert ist, alles andere geht Richtung Versicherungsbetrug (strafbar) und sollte tunlichst unterbleiben. Wenn Erkundigungen gemacht werden und es stellt sich ein anderer Tatsachenverlauf heraus gibt es nur Ärger und eine Strafe.

Sollte man Dir eben kein Verschulden nachweisen, dann brauchst Du auch nicht zahlen, und Deine Versicherung eben auch nicht. Die prüfen das rechtsverbindlich. Solltest Du verklagt werden, dann geht die Versicherung für Dich vor Gericht. Unterliegst Du, dann zahlt die Versicherung eben dann. So einfach ist es.

Nochmals: Warum sollst Du dafür gerade stehen, wenn die anderen zumindest auch daran beteiligt waren. Ich würde die 150€ durch die Anzahl von Euch Kumpels zahlen und Gut ist.

DerHans  17.08.2011, 16:54

Das interessiert die Hotelleitung aber nicht. Sie halten sich an den Zimmermieter.

Wenn das Bettgestell absichtlich zerstört wurde zahlt, selbstverständlich keine Versicherung. Mietsachschäden, also auch im Hotel, sind normalerweise gedeckt. Halte den Schaden mit Bildern fest und melde es de PH. Mehr als ablehnen können sie nicht. Natürlich muss der Schaden wahrheitsgemäß und plausibel geschildert werden.

die frage ist zunächst ob eure haftpflichtversicherung "schäden an gemietetengegenständen" oder zumindest "schäden an einrichtungen im hotelzimmer" übernimmt. bedingungen lesen oder vertreter fragen.

wenn ihr auf dem bett party gemacht habt, dann ist es wohl eher fahrläsig als vorsätzlich beschädigt worden, oder hat es tatsächlich jemand mit absicht zerstört, dann müsstest du ja auch wissen wer es war.

wenn du es tatsächlich deiner versicherung melden willst, dann mit allen namen der ebenfalls beteiligten und mit wahrheitsgemäßem hergang!!! alles andere ist versicherungsbetrug und dies ist eine straftat.

aber leute, bei 150 euro für eine durchzechte nacht, legt doch zusammen und zahlt das ding, für manchen quatsch muß man auch mal ein paar euro aufs konto "lebenserfahrung" buchen und spaß hattet ihr ja obendrein auch noch.

DerMakler  17.08.2011, 15:32

die frage ist zunächst ob eure haftpflichtversicherung "schäden an gemietetengegenständen" oder zumindest "schäden an einrichtungen im hotelzimmer" übernimmt

Da wird es aber schwer, gerade wenn wir von Auslandsschäden reden..entweder es liegen die kompletten Schadensereignisse schriftlich vor bzw. der Anspruchsteller benannt vor oder die über die Auslandsdeckung benannten Schäden haben eine SB ..

HG DerMakler

Hattest du das Hotelzimmer gemietet? Dann haftest du auch dafür.

Denn es ist deine Verantwortung, solche Leute nicht rein zu lassen, die sich derart wenig im Griff haben, dass sie ein "Bett zerstören".

Wenn du nicht konkret weisst, wer das war, solltest du die Schuld auf dich nehmen und den Schaden ersetzen. Und bei der Meldung an die Haftpflichtversicherung würde ich das dann auch so darstellen.

Du haftest dem Hotel gegenüber auf jeden Fall. Also mach es so "billig" wie möglich für dich.

laubgeblaese 
Beitragsersteller
 16.08.2011, 21:18

es war nicht über mich gemietet...

aber ehrlich gesagt seh ich des gar nicht ein, das ich das alles zahlen soll. kann man es nicht der versicherung i-wie anders melden? also das man es selbst war, aber halt unabsichtlich, dann sollte sie doch zahlen oder?

DerHans  17.08.2011, 16:57
@laubgeblaese

Wieso war das Hotelzimmer denn nicht gemietet? Die Hotelleitung lässt euch doch nicht in Zimmer die ihr nicht angemietet habt.

Die Hausrat schon mal generell gar nicht ..(Welche versicherte Gefahr ? Vandalismus im Hotelzimmer..?) ...auch wenn eine Europa / Weltweit - Deckung besteht ,wird die PHV auf grund dessen ,das wir von vermieteten Sachen & Gegenständen (Hotewlzimmer) sprechen ,wahrscheinlich die Haftung ausschließen..zumal Ihr Beweise und Fotos vorlegen müßte ,am besten in Abschrift mit der Hotelchefin ,die den Schaden benennt..des weitern steht " Grob Fahrlässiges Verhalten" im Raum ("Party machen.." ) im Raum..! Hg DerMakler