Autotür beim zurücksetzen Abgerissen

4 Antworten

Entgegen anderer hier so bedenkenlos abgegebener Antworten ist deine Sachschilderung ein Fall für die Private Haftpflichtversicherung des Schadens verursachenden Beifahrers.

Jedoch möchte ich mich hier nicht zu einem evtl. Schuldanteil/Mitschuld des Beifahrers/Kraftfahrzeugführers einlassen. Dies wäre gesondert zu prüfen.

Meistens ist jedoch eine Mitschuld des Fahrzeugführers anzunehmen

Die viel zitierte "Benzin-Klausel" greift hier nicht, da hier kein Gebrauch des Fahrzeuges durch den Beifahrer vorgelegen hat.

Sollte dennoch eine vorherige Nutzung vorgelegen haben, so liegt beim Aussteigen wiederum keine Nutzung vor, wenn die Nutzung abgeschlossen war und der Beifahrer nach Abschluss einer vorherigen Nutzung nur aussteigen will.

Eine Tür zu öffnen ist kein Indiz einer Nutzung eines Kraftfahrzeuges.

Anders sieht es jedoch wieder aus, wenn der Fahrer den Beifahrer auffordert auszusteigen um das Garagentor zu schließen. Hierbei entfällt die Haftung gesamt für den Beifahrer wenn er dadurch einen Schaden an dem Fahrzeug fahrlässig herbeiführt hat.

Beispiele die keine Nutzung eines Kraftfahrzeuges durch Mitfahrer darstellen und somit vom Versicherungsschutz der Privat-Haftpflicht abgedeckt sind:

Nagellack läuft auf Sitz
beim öffnen eines Päckchen mit Paketmesser wird Sitz zerschnitten
beim öffnen der Beifahrertür stürzt Radfahrer (Die Tür, Schmerzengeld, Arztkosten und der Krankenkassenregreß zahlt die Privathaftpflichtversicherung. Die Kosten für das Fahrrad, Kleidung, Uhr etc. zahlt die Krafthaftpflichtversicherung)
beim zurück bringen des Einkaufswagen beschädigt Beifahrer anderes Fahrzeug (dies gilt nicht wenn der Fahrer seinen vorher benutzen Einkaufswagen durch den Beifahrer zurück bringen lässt)

Dieser Sachvortrag stellt keine Rechtsberatung dar, vielmehr vermittele ich hiermit meine bisher gemachten Erfahrungen. Sollte mir so ein Schaden so zugefügt werden, so würde ich diesen direkt bei der Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers melden.

Seine private Haftpflicht wird das ablehnen, mit Hinweis auf die Benzinklausel. Der Fahrer des Wagens ist dafür verantwortlich, dass seine Mitfahrer sich verkehrsgerecht verhalten. Dazu gehört das Öffnen der Tür während der Fahrt, definitiv nicht.

Du kannst ihn persönlich zum Schadensersatz aufforder. Seine Versicherung zaht trotzdem nichts.

janhans11 
Beitragsersteller
 28.04.2013, 12:11

Das heißt im Klartext das keine Versicherung zahlt, außer kfz Vollkasko die ich nicht habe oder???

JaAl11  28.04.2013, 15:31
@janhans11

Korrekt, der Schaden wäre nur über die Vollkasko abgesichert. So muss dein Kumpel das aus eigener Tasche zahlen.

Es handelt sich ganz klar um einen Unfallschaden durch den Betrieb des Kfz. Damit kann dieser Schaden nur durch eine für das betroffene Kfz bestehende Vollkasko-Versicherung reguliert werden.

Würd sagen das es ein Fall für deine Haftpflicht ist.

Dagmaleoo  28.04.2013, 11:22

du meinst "seine Haftpflicht"

Bei ihr war nur von einer KFZ die rede. Aber meine auch, dass es seine Haftpflicht Zahlen müsste, er ist ja Schuld, hätte er nicht die Türe geöffnet, wäre nichts passiert.

ChemieHalle1966  28.04.2013, 11:34
@Dagmaleoo

Stimmt! War halt eigenverschulden.