Autoschlüssel verloren - zahlt das die Haftpflicht?
Ich habe den Autoschlüssel eines Freundes verloren. Unter welchen Umständen zahlt das die Haftpflicht? Wenn er in den Gulli gefallen ist oder nur, wenn ich ihn mechanisch zerstört habe?
7 Antworten
Schau mal in Deine Haftpflicht Bedingungen. Wenn da steht versichert ist der Verlust fremder Schlüssel, dann zahlt sie. Ist eigentlich in fast allen aktuellen Tarifen versichert. Wenn Du die Schlüssel ausversehen kaputt gemacht hast (z.B. abgebrochen im Schloss), dann zahlt die Haftpflicht so wie so.
Große Falle, in die ich beim Schadenregulieren auch mal getappt bin. Es sind i.d.R. nur Schlüssel für unbewegliche Sachen versichert. Weiter unten in dem gelesenen Passus steht dann nämlich immer: "Ausgeschlossen sind Verluste von Schlüsseln zu beweglichen Sachen" oder ähnlich formuliert. Demzufolge gibt es Geld nur dann und auch nur eventuell, wenn der Schaden nicht in der Schadenabteilung, sondern vom tüddeligen Außendienstmitarbeiter reguliert wird.
Das Thema "Verlust von privaten & beruflichen Schlüssel" bezieht sich die eignen Schlüssel, die mir zur Verfügung gestellt wurden (Vermieter, Beruf), des weitern spielt das Thema "vermietet, geliehen, gepachtet auch eine Rolle , ebenso gibt es klare Abgrenzung zur KfZ Versicherung und deren Bestandteile ! Thema Eigenverschulden : Erst wenn ich fremde / andere Personen schädige, kommt das Thema Eigenverschulden in Betracht und oben genannten Kreterien z.Bsp. Habe ich aber etwas eigens unter Vorsatz & grobe Fahlässigkeit verursacht und habe die Schädigung Fremde in Kauf genommen, wird das nichts mit Versicherungsschutz..also Eigenverschulden kommt auf die Situation & Umstände an ! HG DerMakler
Das solltest du einfach mit deiner Haftpflichtversicherung mal besprechen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die hier greift. Ich hab Kostenübernahme durch Schlüsselverlust mit versichert, ob die aber nur greift, wenn es mein eigener Schlüssel ist, hab ich noch nie hinterfragt.
Das kommt wohl auf den speziellen Einzelfall, wie auch die Leistungszusage deines Haftpflichtversicherers an. Wenn Du einfach deinen Versicherungsmakler anrufst, erfährst Du die treffende Lösung.
Nur wenn es dein Tarif zulässt. Dass musst du bei der Versicehrugn erfragen oder ndeine Versicherungsbedinungen durchlesen.
Stimmt. Ich werd mal da nachschaun! Hätt ich auch mal selber draufkommen können, aber die Hitze lähmte mein Gehirn. Danke!