Zahlt die Gebäudeversicherung eine Mietminderung auf Grund von Wasserschaden?
Hallo,
wir haben im Moment ein Problem in unserer Wohnung und zwar haben wir einen Wasserschaden in einem unserer Kinderzimmer, wodurch dort das Bett abgebaut werden musste, sowie der Kleiderschrank leer geräumt werden musste. Dieser wurde dann durch die Trockenlegungsfirma von der nassen Wand abgerückt und steht jetzt mitten im Zimmer, da der Teppichboden hochgeschlagen werden musste, um dort drei Löcher für das laute Trockengerät zu bohren. Es ist nun nicht mehr möglich dieses Zimmer als Kinderzimmer zu nutzen. Das eine Kind schläft momentan bei dem anderen Kind im Zimmer auf dem Boden auf einer Matratze und das für einen Zeitraum ca. 3 Wochen (14 Tage Trockengeräte, danach renovieren des Raumes).
Meine Frage ist daher:
Wenn ich mich nun mit meinem Vermieter über eine Mietminderung einig werde, wegen Nichtnutzbarkeit des Kinderzimmers, bekommt er den Ausfall von der Gebäudeversicherung ersetzt?
Ich möchte das eigentlich wie erwachsene Menschen mit meinem Vermieter klären und nicht gleich über Anwalt sprechen, sondern erstmal mit ihm selbst ruhig und vernünftig reden und das die Gebäudervesicherung den Mietausfall bzw. Minderung zahlt, wäre ein gutes Argument für mich, wenn es dann an dem ist.
Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass es mir dabei nicht um die Lautstärke der Trockengeräte geht (Duldung des Mieters für Instandsetzung), sondern darum, das das Zimmer nicht mehr nutzbar ist durch das abgebaute Bett (welches aufgebaut gar nicht mehr ins Zimmer passt) und dem Schrank, der mitten im Raum steht.
In Hoffnung auf eine gute Antwort, bedanke ich mich im vorraus
8 Antworten
Ob die Gebäudeversicherung den Mietausfall erstattet kommt wirklich allein darauf an, ob sich der Vermieter entsprechend versichert hat. Kann sein, muss aber nicht. Kostet halt auch einen bestimmten Anteil Police und der ist nicht über die Betriebskosten umlegbar.
Du meinst, du machst es ihm leichter die Mietminderung zu akzeptieren, wenn er diesen Ausfall versichert hat --- Dann verkennst du, dass die Versicherungskosten (ähnlich wie bei einen Unfall und der KFZ-Versicherung) nach einem solchen Schadensfall teurer werden. Außerdem finde ich, entweder machst du eine Mietminderung geltend oder nicht - die Folgen für den Vermieter können dir doch egal sein.
Gibt es in dieser Angelegenheit schon etwas Neues? Ich habe nämlich genau dasselbe Problem. Da wir mit dem Vermieter ein eigentlich freundschaftliches Verhältnis haben, wollte ich ihn nicht gleich in die Pfanne hauen. Aber ich seh auch nicht ein, für eine Baustelle Miete zu zahlen (40 von 90 Qm sind unbewohnbar).
Die Versicherung zahlt an den Vermieter. Er bekommt, falls das so vereinbart ist, evtl. eine Entschädigung für Mietausfall.
Alles andere, evtl. Mietminderung, mußt Du bei ihm geltend machen. Damit hat die Versicherung nichts zu tun.
Wie gesagt, wollte damit argumentiern, das er die Mietminderung ja von der Versicherung wieder bekommt. Ist deine Antwort so zu verstehen, das das der Fall ist?
Nicht unbedingt. Möglicher Mietausfall bzw. geminderte Mieteinnahmen bei Gebäudeschäden muß extra versichert bzw. in einer extra Klausel mit der Versicherung vereinbart werden.
Also fällt das Argument flach. Hat Dich auch eigentlich nicht zu interessieren wogegen der VM versichert ist und wogegen nicht.
Ist eine Mietminderung gerechtfertigt muß er damit leben und die Kosten tragen.
Da die Wohnung teilweise (Kinderzimmer) nicht mehr nutzbar ist, steht dir für diesen Raum eine 100%ige Mitminderung (Bruttomiete) kraft Gesetz zu. Setze die Wohnfläche des KZ ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche und mindere die Miete dementsprechend prozentual für den konkreten Zeitraum. Insofern der Vermieter eine Gebäudeversicherung hat (die du über Betriebskosten anteilig mit finanzierst!) wird diese auch den Mietausfall mit übernehmen und dem Vermieter erstatten. Das dürfte der Vermieter wissen, er muss es nur geltend machen. Im Übrigen ist das ausschließlich sein Problem.
Wodurch ist den der Wasserschaden passiert es gibt leute die ihre Türen und alles ausbauen und das selbe Klima in allen räumen habenwodurch dann ein Wasserschaden auftritt auch wenn nie zuvor dem Haus ein Wasserschaden war!!! Ob die Gebäudeversicherung das übernimmt weiß ich nicht es kommt drauf an wodurch der Wasserschaden pasiiert ist! Ich würde mich freuen wenn sie dann mal sagen wie die ganze Sache dan auslief.
Wasserrohrbruch durch offene Türen?
Der Wasserschaden ist durch einen Rohrbruch in der Nachbarwohnung entstanden. Die Trockenlegung und Renovierung, sowie die Stromkosten der Geräte usw. zahlt die Gebäudeversicherung, das ist sicher, mir geht es in meiner Frage gezielt um die Mietminderung.
@anitari Das ich die Mietminderung bei meinem Vermieter geltend machen muss ist klar. Wie gesagt, wollte damit argumentiern, das er die Mietminderung ja von der Versicherung wieder bekommt.
Ist deine Antwort so zu verstehen, das das der Fall ist?
Ist da ein Unterschied in deiner Antwort für Mietausfall und Mietminderung?