Wasserschaden durch Heizungsrohr am Laminat zahlt Gebäudeversicherung?

3 Antworten

Hallo, "DerHans" hat Dir denke ich schon eine sehr gute Antwort gegeben. Ergänzend dazu ist noch anzumerken: "Eine Gebäudeversicherung schützt nicht nur den eigentlichen Baukörper selbst, sondern auch alle mit dem Gebäude fest vebundenen Teile, wie z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, Einbaumöbel, auch eine komplette Einbauküche, sanitäre Installationen und die elektrischen Anlagen. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, wird in dem Sammelbegriff “Gebäude” erfasst. Es gehören üblicherweise also auch Brenn- stoffvorräte, Werkzeuge, am Gebäude fest angebrachte Antennen, Markisen und Überdachungen dazu. (Quelle: http://www.gebaeudeversicherung-vergleich.com/wissen) Du siehst, die Gebäudeversicherung sichert doch mehr ab als nur das Haus an sich. Bzgl. des Studentenlohns könnte man sich am dem Lohn eines Facharbeites orientieren und diesen evtl. prozentual etwas kürzen. Sei bloß froh, dass die Hausverwaltung das abgesichert hat :)

Der Hans hat ja schon Einiges geantwortet, was überwiegend richtig ist. Die Meisten Gebäudeversicherungen zahlen allerdings auch die vom Rohrbruch betroffenen Bauteile, also die Beseitigung des Rohrbruches.

Ob das Laminat von der Gebäude- oder der Hausratversicherung gezuahlt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten: Das hängt davon ab, auf wessen Kosten es eingebaut wurde und wer die Gefahr dafür trägt. Und auch von der Frage, wie der Boden unter dem Laminat beschaffen ist. Liegt darunter z.B. Teppich oder ein anderer Bodenbelag, ist das Laminat dem Hausrat zuzurechnen.

Die Leitungswasserversicherung deckt Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungen. Auch das in der Heizungsanlage befindliche Wasser zählt dazu.

Gegenstand der Versicherung ist NICHT das schadhafte Rohr oder der Heizkörper. Diese muss der Eigentümer selbst zahlen. Aber alle anderen Folgeschäden sind in der Gebäudeversicherung. Bei Eigenreparatur durch den Versicherungsnehmer kann dieser einen Stundenlohn aushandeln.

Das lose Inventar des Mieters ist über dessen Hausratversicherung gedeckt. Ist dem Vermieter ein Verschulden anzulasten, wären Teile des Schadens von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gedeckt. (Zeitwertentschädigung)

kleeblatt234 
Beitragsersteller
 10.06.2012, 14:29

Super, danke!

Welcher Stundenlohn wäre dafür gerechtfertigt? Das Material wird dann über Rechnungen abgerechnet? Aber darf bestimmt nicht das teuerste sein, oder? Gibt es dafür Preisfestsetzungen oder ähnliches?

Noch eine andere Frage: Kommt da jemand von der Versicherung nachschauen, also muss solange das Laminat drin bleiben, bis jemand da war?

Danke

DerHans  10.06.2012, 16:11
@kleeblatt234

Das solltet ihr erst telefonisch abklären. Der Versicherer ist im eigenen Interesse an einer zügigen Abwicklung interessiert

kleeblatt234 
Beitragsersteller
 15.06.2012, 21:21
@DerHans

Vielen Dank, beste Antwort! Übernimmt die Versicherung auch eine Mietminderung? Wieviel Minderung ist gerechtfertigt, wenn aus allen Zimmern das Laminat erneuert werden muss und zuerst mehrere Wochen Trocknungsgeräte aufgestellt werden müssen?