Zahlt die Versicherung Wasserverbrauch durch Wasserschaden?
Hallo !
Ich hatte in meinem Schrebergarten ein kaputtes Ventil im Wasserschacht und habe es den ganzen Sommer nicht bemerkt. Dadurch habe ich eine enorm hohe Wasserrechnung.
Die Gebäudeversicherung sagt, sie zahlt weder den Wasserverbrauch noch die Reperatur am Ventil.Die Versicherung beeinhaltet Leitungswasserschäden. Was Anderes ist das denn als ein Leitungswasserschaden ?
Muss die Versicherung wirklich nicht zahlen ?
5 Antworten
Die Versicherung zahlt das nicht, aber Du kannst mit Deinem Wasserversorger reden, ihm den Schaden bekannt geben und auf Deinen langjährigen Verbrauch verweisen. U.U. lassen sie Dir auf Kulanz was nach.
Schau Dir aber vorher Deinen Vertrag mit dem Wasserversorger an, ob Du nicht verpflichtet bist vierteljährlich zu überprüfen ob der Wasserzähler still steht, wenn kein Verbraucher offen ist.
Die Versicherung zahlt die Schäden die vom Wasser am Objekt verursacht werden. Also die sog. Nässeschäden. Aber die scheint es ja nicht zu geben.
Beim Ventil kommts drauf an warum das "kaputt" war. Die Reparatur des Ventils wäre nur versichert, wenn es durch eine versicherte Gefahr passiert wäre. Zum Beispiel ein Bruchschaden durch Frost. Es können auch Bruchschäden die nicht auf Frost zurückzuführen sind versichert werden. Materialverschleiß ist nie versichert.
Den Wasserverlust würde die Versicherung regulieren, wenn dies im Vertrag enthalten wäre. Das ist bei einer guten Versicherung auch der Fall. Aber auch das nur wenn der Wasserverlust Folge eines versicherten Schadens ist, was hier wohl scheinbar nicht der Fall ist. (Ob dein Tarif überhaupt Wasserverlust versichert hat kann hier keiner wissen)
Deine Aussagen decken sich mit dem , was die Versicherung sagt. Also habe ich wohl keine Chance, dass etwas erstattet wird.
Ich würde normalerweise wie selbstverständlich davon ausgehen, dass der Wasserverlust zu einem Leitungsschaden dazugehört.Wozu ist man überhaupt versichert, wenn es für alles Ausnahmen gibt !?
Ist denn Dein Schrebergarten überhaupt über eine Gebäudeversicherung abgesichert? Wie Du schreibst, handelt es sich um einen Wasserschacht mit Ventil und die Wasserrechnung. Da kann ich mir auch kaum vorstellen, daß die Versicherung für Leitungswasserschaden zahlt, wie es aussieht, sind ja keine eingebauten Gegenstände und eine Wohnlaube durch Leitungswasser beschädigt. Dir wird sicher zum Vorwurf, daß Du die Kontrolle über den Wasserschacht versäumt hast. Wenn sich der Schacht im Schrebergarten außerhalb einer Laube befindet, kann es sogar sein, daß dieser mit dem Gebäude sowieso nichts zu tun hat, da das Grundstück dem Verein gehört, da zahlt keine Versicherung, da Du dafür gar nicht versichert bist.
Schrebergarten in einem Kgv ? Gebäudeversicherung ?
Die Versicherung zahlt den Schaden der sich das Wasser entstanden ist.
Steile These ohne genaue Kenntnis der Situation und der Versicherungsbedingungen.