Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden wenn Unterputzarmatur defekt ist. Hausrat oder Gebäude?
Schönen guten Tag.
Mein Kollege hat folgendes Problem gehabt.
Da es auch mich sehr interessiert, hätte ich folgende Frage.
Welche Versicherung (Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung oder private Hausratversicherung) zahlt,
wenn ein Wasserschaden durch folgenden Schaden vorliegt.
Die Unterputzarmatur der Badewanne ist undicht und verursachte einen Wasserschaden.
Es ist wohl die Verbindung zwischen dem Wasserrohr und dem UPV-Körper undicht.
Dadurch tropfte monatelange Wasser hinter das Vorwandgestellt und verursachte einen großen Wasserschaden
an der Wand.
Die Hausrat ist hier wohl nicht zuständig, da es sich hier ja um keinen "bewegten Gegenstand" handelt.
Greift in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung?
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (selbstbewohnt) in einem MFH.
Den Installateur gibt es nicht mehr. Den Armaturenhersteller auch nicht mehr.
Das Gebäude ist 12 Jahre alt.
Welcher Installateur hat einen solchen Fall schon mal gehabt?
In der Regel zahlt ja eine Hausratversicherung bei einem Leitungsschaden direkt am Wasserroht, wenn ein
Riss vorliegt. Aber nicht, wenn eine angeschlossene Armatur defekt ist. Auch der Übergang zwischen Wasserleitung und Armatur zählt lt. Hausratversicherung als kein versicherter Schaden.
Das zumindest sagte die Hausratversicherung.
Dankeschön
4 Antworten
Die Frage ist nicht wodurch der Schaden verursacht wurde, sondern was beschädigt ist bzw. wer für den beschädigten Gegenstand die Gefahr trägt.
Schaden am Gebäude bzw. Vermieter trägt Gefahr ---> Gebäudeversicherung
Schaden am Hausrat bzw. Mieter trägt Gefahr---> Hausratversicherung
Schäden "an der Wand" reguliert natürlich die Gebäudeversicherung. Der Schaden durch das Wasser ist immer versichert. Ob der Schaden an der Armatur versichert ist, kommt auf die Bedingungen an.
Die Unterputzarmatur der Badewanne ist undicht und verursachte einen Wasserschaden.
Klingt wie mit dem Gebäude fest verbaut, daher dürfte die Zuständigkeit bei der Gebäudeversicherung liegen.
Wurde darüber hinaus Hausrat beschädigt (Tisch, Fön, etc.) so fällt dieser natürlich unter die Leistungspflicht der Hausratversicherung.
Ich habe den Eindruck, dass dir nicht bekannt ist, was man unter Hausrat versteht.
Wenn du mal aus der Wohnung ausziehst, dann darfst du alles mitnehmen was dir gehört und dies ist dein Hausrat.
Der beschriebene Schaden zahlt die Gebäudeversicherung.
Ein Versicherungsfritze sagte mir mal....
"..drehen sie das Haus auf den Kopf: Alles was raus fällt ist Hausrat. Was hängen bleibt ist Gebäude"
Interessanter ist ein Schmorbrand am Teppich. Theoretisch kein Versicherungsfall, weil keine offene Flamme da war.
Wenn alle Stricke reißen meint er" Der ist geklebt, also eh kein Hausrat..!" - Alles schon erlebt.
Theoretisch kein Versicherungsfall, weil keine offene Flamme da war.
Aber nur in schlechten Tarifen in denen Sengschäden nicht versichert sind. Wenn man so einen hat, sollte man schnell den Tarif und/oder Anbieter wechseln.
Wenn alle Stricke reißen meint er" Der ist geklebt, also eh kein Hausrat..!"
Das kann durchaus sein. Dann wäre er versicherte Sache in der Gebäudeversicherung. Relevant ist aber nicht (nur) die Frage ob ein Gegenstand fest mit dem Gebäude verbunden ist sondern wer für den Gegenstand die Gefahr trägt: Mieter oder Vermieter. Ist es der Mieter, ist der Teppich auch dann noch Hausrat, wenn er mit dem Gebäude fest verbunden ist.
Besser ist aber "alles was man bei einem Auszug mit in eine andere Wohnung nimmt ist Hausrat".
Ich hab Sachen fest in die Wand geschraubt, wenn ich das Haus umdrehe fallen die nicht raus aber sind trotzdem mein Hausrat.