Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden wenn Unterputzarmatur defekt ist. Hausrat oder Gebäude?

4 Antworten

Die Frage ist nicht wodurch der Schaden verursacht wurde, sondern was beschädigt ist bzw. wer für den beschädigten Gegenstand die Gefahr trägt.

Schaden am Gebäude bzw. Vermieter trägt Gefahr ---> Gebäudeversicherung

Schaden am Hausrat bzw. Mieter trägt Gefahr---> Hausratversicherung

Schäden "an der Wand" reguliert natürlich die Gebäudeversicherung. Der Schaden durch das Wasser ist immer versichert. Ob der Schaden an der Armatur versichert ist, kommt auf die Bedingungen an.

Die Unterputzarmatur der Badewanne ist undicht und verursachte einen Wasserschaden.

Klingt wie mit dem Gebäude fest verbaut, daher dürfte die Zuständigkeit bei der Gebäudeversicherung liegen.

Wurde darüber hinaus Hausrat beschädigt (Tisch, Fön, etc.) so fällt dieser natürlich unter die Leistungspflicht der Hausratversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe den Eindruck, dass dir nicht bekannt ist, was man unter Hausrat versteht.

Wenn du mal aus der Wohnung ausziehst, dann darfst du alles mitnehmen was dir gehört und dies ist dein Hausrat.

Der beschriebene Schaden zahlt die Gebäudeversicherung.

Ein Versicherungsfritze sagte mir mal....

"..drehen sie das Haus auf den Kopf: Alles was raus fällt ist Hausrat. Was hängen bleibt ist Gebäude"

NamenSindSchwer  06.08.2018, 10:14

Besser ist aber "alles was man bei einem Auszug mit in eine andere Wohnung nimmt ist Hausrat".

Ich hab Sachen fest in die Wand geschraubt, wenn ich das Haus umdrehe fallen die nicht raus aber sind trotzdem mein Hausrat.

PETERderMETER64  06.08.2018, 10:28
@NamenSindSchwer

Interessanter ist ein Schmorbrand am Teppich. Theoretisch kein Versicherungsfall, weil keine offene Flamme da war.

Wenn alle Stricke reißen meint er" Der ist geklebt, also eh kein Hausrat..!" - Alles schon erlebt.

NamenSindSchwer  06.08.2018, 11:14
@PETERderMETER64
Theoretisch kein Versicherungsfall, weil keine offene Flamme da war.

Aber nur in schlechten Tarifen in denen Sengschäden nicht versichert sind. Wenn man so einen hat, sollte man schnell den Tarif und/oder Anbieter wechseln.

Wenn alle Stricke reißen meint er" Der ist geklebt, also eh kein Hausrat..!"

Das kann durchaus sein. Dann wäre er versicherte Sache in der Gebäudeversicherung. Relevant ist aber nicht (nur) die Frage ob ein Gegenstand fest mit dem Gebäude verbunden ist sondern wer für den Gegenstand die Gefahr trägt: Mieter oder Vermieter. Ist es der Mieter, ist der Teppich auch dann noch Hausrat, wenn er mit dem Gebäude fest verbunden ist.