Zahlt unsere Haftpflicht durch Waschmaschine entstandenen Wasserschaden bei den Nachbarn?

15 Antworten

  1. die Gebäudeversicherung zahlt nichts

  2. die PHV erstattet die Schäden an den gemieteten Sachen

  3. die Hausrat des untermieters kommt für die Schäden durch das bestimmungswidrige Austreten von leitungswasser an dessen Sachen auf

spiritdaedalus  11.01.2009, 16:08

Die Gefahr Leitungswasser ist auch in der Gebäudeversicherung versicherbar, somit kann der Gebäudeeigentümer auch die Schäden am Gebäude, welche durch Leitungswasser entstanden sind über seine Gebäudeversicherung regulieren lassen. Dann ist nur die Frage, inwiefern der Versicherer euch in Regress nehmen kann.

IchSchauMal  09.01.2009, 23:09

jau

manni1937  08.01.2009, 11:06

DH - richtige Antwort.

Eure Haftpflicht zahlt den Schaden in der anderen Wohnung, sofern Euch nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

manni1937  08.01.2009, 11:04

-nein , siehe oben.

Ist es tatsächlich die Waschmaschine? - Fragt halt bei der Haftpflichtversicherung nach... Schließlich habt Ihr unbeabsichtigt einen Schaden verursacht.

Wenn der Schaden sich irgendwo vor der Waschmaschine (Zuleitung) finden läßt, könnte es auch sein, daß die Gebäudeversicherung der Vermieter eintreten müßte... weil unbeabsichtigt Wasser irgendwo ausgetreten ist.

Die Hausratversicherung der anderen ist sicherlich nicht zuständig.

jakobh 
Beitragsersteller
 12.01.2009, 17:59

Ja, es ist sicher die Waschmaschine. Wenn man in ausgeschaltetem Zustand den Zulaufhahn aufdreht, tropft es unter der Waschmaschine raus.

Danke für die Antworten!

manni1937  08.01.2009, 11:02

Nur die Hausratsversicherung des geschädigten Mieters ist zuständig. (siehe Antwort von andreas -oben-)

das ist grob fahrlässig, da ihr beim Nichtbetrieb der Waschmaschine den Hahn nicht geschlossen habt. Fangt schon mal zu Sparen an

manni1937  08.01.2009, 11:04

-quatsch mit Soße.Die Hausratsversicherung des geschädigten Mieters zahlt.

Aaaaalso:

Die eigene Haftpflichtversicherung kommt definitiv für die Schäden am Hausrat des unten wohnenden Mieters auf. Dieser KANN (muss aber nicht)sich auch an seine eigene Hausratversicherung wenden.

Gut beraten wäre die gegnerische Partei auf jeden Fall, wenn sie sich an die eigene Hausratversicherung wendet - diese zahlt nämlich Neuwert! Die Haftpflichtversicherung nur den Gebrauchtwert!

Die Hausratversicherung des unten wohnenden Mieters wird sich dann so oder so mit dem Privathaftpflichtversicherer in Verbindung setzen und sich darüber zumindest einen Teil des Geldes wiederholen.

jakobh 
Beitragsersteller
 04.02.2009, 11:01

Danke für die nochmalige ausführliche Antwort! Kann ich diese Frage als mittlerweile beantwortet markieren? Finde keine Option dafür.

Ich habe mittlerweile eine Schadensanzeige bei unsrer Haftpflicht aufgegeben u. die auch schon zugeschickt bekommen (natürlich über meinen Vater als Versicherungsnehmer, der erst unterschreiben musste), der Mann an der Hotline meinte "des is a klassischa Fall füa die Hafdpflichd" (ja, is die HUK Coburg :)

Und da unsere Nachbarinnen unter uns die Wohung lieber von einem Maler als von uns gestrichen haben wollen, werden wir dann wohl wirklich die Rechnung an die HUK senden müssen...

Hausrat wurde scheinbar doch nicht beschädigt. Getrocknet wurde das ganze auch nicht, da sich unsere Hausverwaltung trotz mehrere Anrufe nicht gemeldet hat...