Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden bei Zahlung der Miete vom Jobcenter?
Wir haben in unserer Wohnung einen größeren Wasserschaden, wo längere Zeit unbemerkt Wasser ins Mauerwerk und in die unter uns liegende z.Zt. unbewohnte Wohnung eindrang. Jetzt werden größere Trocknungsmaßnahmen durchgeführt und nur allein in unserer Wohnung mittels Aufstellen von 4 großer und sehr lauter Trocknungsgeräte. Überall im Flur, im Gäste-WC und in der teilweise ausgeräumten Abstellkammer liegen Absaugrohre, Zahlreiche Fliesen wurden rausbrochen und Löcher in den Boden gebohrt bzw. gestemmt und Türen rausgenommen. Flur und Wohnzimmer sind offen miteinander verbunden und durch den hohen Lärm der Geräte ist eine Unterhaltung oder auch Musikhören und Fernsehen nur mit großer Lautstärke möglich.
Laut Internet steht uns wegen erheblicher Minderung der Wohnqualität eine Mietminderung von etwa 80 % zu, siehe auch http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/
Da wir wegen Schulungsmaßnahmen die Miete z.Zt. vom Jobcenter bezahlt bekommen, meint der Vermieter. eine Mietminderung würde ja dann nur dem Jobcenter zustehen und wir sollten "kein Wind" machen. Wenn wir durch diese erheblich Minderung der Wohnqualität den Schade haben, warum sollte uns dafür kein finanzieller Ausgleich zustehen sondern dem Jobcenter, die ja überhaupt kein Schaden haben, sondern allein nur wir? Eine Mietminderung müßte ja zudem auch die Gebäudeversicherung tragen - meine ich - und nicht der Vermieter.
Was ist Eure Meinung und habt ihr davon Ahnung bzw. damit Erfahrung. Bitte keine Antworten von unerfahrenen Halbwüchsigen!
9 Antworten
Was da die Gebäudeversicherung zahlt, kommt auf den jeweiligen Tarif und den Schaden an.
Generell steht euch ja wirklich die Mietminderung zu. Nur, und das ist wichtig, zahlt euch ja das Amt die Miete nur in der angefallenen Höhe. Siehe § 22 SGB II. Eine Mietminderung ist ja keine Entschädigung, sondern nach § 536 BGB eine reine Kostenverminderung.
Das heißt, die Mietminderung muss dem Amt mitgeteilt werden, und darauf wird dann (hoffentlich zum richtigen Zeitpunkt) die Zahlung dementsprechend geändert. An euch wird da ncihts ausbezahlt.
Unterm Strich würde ich sagen, es kommt nur darauf an, ob ihr eurem Vermieter nun schaden wollt oder nicht.
Laut Internet steht uns wegen erheblicher Minderung der Wohnqualität eine Mietminderung von etwa 80 % zu
Bitte bedenken, dass es sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen handelt. In dem o.g. Beispiel war auch Schimmel im Spiel.
Eine 80%ige Mietminderung bedeutet indirekt, dass nur 20% der Wohnung nutzbar (d.h. die restlichen Räume sind unabhängig vom Lärm praktisch gar nicht nutzbar ) sind. Ist das so?
Bei einer Mietminderung handelt es sich nicht um Schadenersatz, sondern es wird nach § 536 BGB lediglich eine geminderte Miete gezahlt, da der Gebrauchswert vermindert ist.
Oder anders: Es wird nur der tatsächliche "Wohnungs-Wert" für diesen Zeitraum gezahlt.
Eine Mietminderung wird vorgenommen, d. h. gezahlte Miete wird nicht vom Vermieter zurückgezahlt. Ich nehme an, du stellst dir das so vor: Das Jobcenter zahlt die volle Miete und der Vermieter zahlt einen Teil davon als Entschädigung an euch zurück? Das funktioniert so nicht und da wird der Vermieter nicht mitspielen. Eine Minderung der Miete steht dem Jobcenter zu, die zahlen ja auch die Miete. Mietminderung bedeutet, dass die Wohnung derzeit nicht die volle Miete "wert" ist und nicht finanzielle Entschädigung für den Bewohner, der die Miete gar nicht zahlt.
Es ist durchaus denkbar, dass das Jobcenter es als Betrug sehen wird, wenn du dir die Mietminderung in die eigene Tasche steckst.
Wenn das Jobcenter die komplette KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlt bzw. ggf.direkt an den Vermieter zahlt,dann bringt euch eine Mietminderung tatsächlich nichts !
Denn das Jobcenter zahlt nur die tatsächlich entstanden Wohnkosten und die sind nach einer Mietminderung nun mal geringer als normal,es würde also nur dem Jobcenter etwas bringen.
Ich würde meinen das euch der Vermieter anderweitig unterbringen müsste,wer das dann zahlt kann euch egal sein,wenn eure Wohnung nicht bewohnbar wäre und ihr die Miete dann weiter wie gewohnt zahlt.
Ich denke mal, dass die Mietminderung dann nicht Euch zugute kommt, da das Jobcenter die Miete zahlt. Was Ihr aber in Rechnung stellen könnt, sind die Stromkosten, welche Euch zusätzlich entstehen durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten. Hierfür ist eine Bescheinigung der Firma erforderlich, die die Trocknungsarbeiten durchgeführt hat mit einer Kostenkalkulation. Diese Kosten müssen Euch dann durch den Vermieter erstattet werden.