Wasserschaden in der Wohnung Mietausfall Gebäudeversicherung weigert Regulierung
Hallo Liebe Gemeinde,
folgende Situation:
Ende Juli 2012 gab es in der Wohnung einen Wasserschaden. Es waren 2 Zimmer, Badezimmer Flur und WC teilweise betroffen. Der Mieter ist nach Schadeneintritt kurzfristig ausgezogen. Die Gebäudeversicherung hat zahlreiche Emails und Faxe mit der Bitte um schnelle Zusage für die Reparaturkostenübernahme bzw. um die Besichtung ignoriert. Erst Anfang November ist der Vertretter vor Ort gewesen und die Zusage erteilt. Mitte November sind die Reparaturarbeiten abgeschlossen worden. Für diese Zeit von 3.8 Monaten wo die Wohnung leer stand wurde der Mietausfall (Mietvertrag liegt vor) als Schaden geltend gemacht. Die Versicherung weigert sich aber den Mietausfall in voller Höhe (also 3.8 Monate) zu erstatten.
Muss die Versicherung für diese 3.8 Monate zahlen?
Danke an alle im Vorraus .
LG
8 Antworten
Bei der Schadensmeldung ist gründsätzlich etwas schief gelaufen.
Sobald der Schaden eintritt der Versicherung Bescheid geben und alles dafür tun, dass der Schaden nicht größer wird. Ein Gutachter wird in der Regel nicht geschickt, weil es bei solchen Schäde oftmals kein Schadensfall handelt und die Versicherung dennoch die Gutachterkosten übernehmen muss.
Und ohne einen Kostenvoranschlag wird keine Versicherung eine Zusage für eine Reparaturkostenübernahme machen.
Außerdem hätte der Schaden so oder so repariert werden müssen, egal ob die Versicherung zahlt. Deswegen die Reparatur hinauszuzögern ist kein triftiger Grund und berechtigt die versicherung dazu den Mietausfall entsprechend zu kürzen.
Für die Zukunft lass gleich einen Kostenvoranschlag und Fotos von dem Schaden machen und sollte sich die Versicherung daraufhin nicht melden, hinterher telefonieren!
dass das ein Versicherungsfall gewesen ist, hat die Hausverwaltung gleich bestätigt>
Wie? Du hast bei der Hausverwaltung die Leute von der Versicherung angestellt, die den Schaden bearbeiten? Das musst du mir verraten, wie das funktioniert hat.
aber wer ist so blöd und zahlt dem Handwerker 5000 EUR ohne vorher sicher zu sein, dass die Versicherung die Deckung zusagt?! >
Jeder, der keine Versicherung hat und/oder wo der Schaden nicht gedeckt ist. Denn die Alternative lautet:
Nichr reparieren lassen und damit keine Miete bekommen (natürlich auf eigene Kosten)
Den Schaden hättest du so oder so reparieren lassen müssen, egal ob es die Versicherung übernimmt oder nicht.
Die 1. Pflicht ist den Schaden zu mindern und das hast du nicht getan.
Außerdem habe ich in der Frage immer nur Fax und Email gehört. Hast du schon mal etwas von Telefon gehört?
Sobald der Schaden eintritt der Versicherung Bescheid geben und alles dafür tun, dass der Schaden nicht größer wird
Wo steht das denn geschrieben?
Aber selbst wenn man deinen Satz so hinnimmt, so kannst du doch nicht solange warten bis Schimmel entsteht und der Schaden extrem sich vergrößert.
DIES IST EINE SCHADENSVERGRÖSSERUNG
An sich ist das sogar richtig. Und genau das ist sein Problem. Bei einem Schadensfall soll man sich so verhalten, als hätte man keine Versicherung, um den Schaden möglichst gering zu halten.
Das ist nicht gemacht werden.
Er will halt sein Versäumnis nicht eingestehen bzw beharrt auf sein Recht, und sucht mit biegen und brechen die Schuld beim Versicherer und ignoriert alle die anderer Meinung sind.
Es steht hier verständlichst geschrieben im Versicherungsvertragsgesetz VVG, und zwar genau so, wie ein normal sozialverträglicher und mitdenkender Mensch es auch tun würde.
Verstehe nicht, was daran so schwer ist.
§ 82 (1)+(2) VVG Abwendung und Minderung des Schadens
(1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
(2) Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
dein fehler war,dass du der versicherung keinen termin bz.verbindlicher zusage gesetzt bzw.nicht vorher über einen leerstand verhandelt hattest.
dein fehler war,dass du der versicherung keinen termin
woher willst du das wissen?
versicherungen möchten ne schadensmeldung innerhalb von 3 tagen zur kenntnis haben und vereinbaren innerhalb der nächsten 7 bis 14 tage einen besichtigungstermin,ausser die eine ganz grosse(a.....z),die versucht zu verzögern,wobei man da sofort mit anwalt drohen muss.
Mietausfall für 3,8 Monate bei einem Wasserschaden?
Erst Anfang November ist der Vertreter vor Ort gewesen und die Zusage erteilt. Mitte November sind die Reparaturarbeiten abgeschlossen worden
Der tatsächliche Mietausfall läge laut deiner Aussage also hier bei ca. 14 Tage.
Du hast laut Gesetzt die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies hast du in keinster Weise gemacht.
Wenn die Versicherung ein Besichtigungsbegehren nachweislich ignoriert, so fertigt man unter Zeugen Fotos von den Schäden an und lässt seine Wohnung schnellsten instand setzen, sodass wieder Miete fließen kann.
Und wenn dafür kein Geld da ist, so muss man es sich bei der Bank leihen.
Wer sich hierbei unsicher ist, der lässt sich über die Vorgehensweise von seinem Rechtsanwalt beraten.
Wäre es so gelaufen wie zuvor beschrieben, so wäre die Familie nicht ausgezogen und du hättest 3,3 Monatsmieten bis November mehr gehabt.
Nun aber hast du dir selbst einen noch höheren Schaden zugefügt, nämlich dass die Wohnung noch solange leer steht und keine Miete einspült, bis sich neue Mieter finden lassen.
War es das wert, so zu verfahren?
Der Vermieter hat doch die Leute nicht raus geschmisssen. In der Frage steht nichts drin, was der Grund für den schnellen Auszug war. Auch nicht wie der Wasserschaden genau war. Was an dem Schaden hat es unzumutbar für die Mieter gemacht, sodass sie fristlos kündigen mussten bzw. konnten?
Vielleicht hätten die Mieter aufgrund des Schadens gar nicht kündigen können. Möglicherweise hat man vorschnell eine fristlose Kündigung akzeptiert und dadurch erst den Schaden herbei geführt. Vielleicht war aber die Wohnung tatsächlich in einem absolut unzumutbaren Zustand durch den Wasserschaden. Die Info fehlt leider. Deshalb ist eine Beurteilung darüber, was hier der Vermeiter vielleicht falsch gemacht hat, kaum möglich.
siehe zuerst den Nachtrag...
Der tatsächliche Mietausfall läge laut deiner Aussage also hier bei ca. 14 Tage.> Falsch! in diesen zwei Wochen sind lediglich die Arbeiten im Badezimmer vom zweiten Betrieb abgeschlossen worden ( ca. 5 % des Aufwandes)
Du hast laut Gesetzt die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies hast du in keinster Weise gemacht..> wie das denn? bitte genau begründen...
Wenn die Versicherung ein Besichtigungsbegehren nachweislich ignoriert, so fertigt man unter Zeugen Fotos von den Schäden an und lässt seine Wohnung schnellsten instand setzen, sodass wieder Miete fließen kann.> Damit die Versicherung den Schaden und nicht nachvollziehbar / nachweisbar ablehnt???
Und wenn dafür kein Geld da ist, so muss man es sich bei der Bank leihen.> Man hat keine Vorzahlungspflicht und von Geldnot hat auch keiner geredet, also wirklich...
Wäre es so gelaufen wie zuvor beschrieben, so wäre die Familie nicht ausgezogen und du hättest 3,3 Monatsmieten bis November mehr gehabt. > das willst du wissen? bei Schimmelbefall und feuchten Wänden, wo die Reparatur um 2 Monate dauert und zwei von drei Zimmer + Bad + WC + Flur nicht nutzbar sind....
keine Meinungsänderung??
also wenn doch der Vertreter Anfang November vor Ort war und mitte November die Reparaturarbeiten abgeschlossen waren, so verstehe ich dies so, dass nur ca. 2 Wochen gebraucht wurden um den Schaden zu beheben.
Der Schimmelbefall ist doch wahrscheinlich nur deshalb entstanden, da der Schaden nicht sofort beseitigt wurde. Dies kannst du also nicht deinem Versicherer anlasten.
Gucke dir mal diesen Link zur Schadensminderungspflicht an:
nein, du kannst doch die reparatur nicht von der zahlung der versicherung abhängig machen und es da 4 monate leer stehen lassen
hättest du in vorleistung gehen müssen
ideen hast du
Bist ein Jurist oder hast du generell Erfahrung auf dem Gebiet Gebäudeversicherung?
Bitte achte welche Ratschläge du hier gibst, das hier lesen viele und verhalten sich nach deinen Tipps komplett falsch... Wenn du dir unsicher bist, lieber gar nichts schreiben...
siehe Nachtrag:
man darf den Schaden nicht vor der Zusage der Versicherung beseitigen, denn dann kannst du den Schaden und den Zusammenhang nicht 100% nachweisen...Folge, du bleibst auf deinen Kosten sitzen und die Versicherung ist fein raus. Das ist auch das Ziel der Versicherung.
Bitte achte auch genau auf das, was geschrieben wird vom Ersteller des Beitrages (von mir).
keiner hat auf die Zahlung gewartet, sondern auf die Zusage.
und die Zahlung erfolgt erst nach Fertigstellung und dann sowieso direkt an den Handwerker...
Ich bin kein Handwerker ich kann auch nicht in die Vorleistung gehen, was du meinst ist wohl Vorzahlung und das musste ich ja auch nicht..
Wissenslücken hast du ((
also mein mama und ich haben auch paar immobilien, wir haben da nie, nie, nie probleme
du scheinst eine schlechte versicherung zu haben
Bitte achte auch genau auf das, was geschrieben wird vom Ersteller des Beitrages (von mir).
Du scheinst ja wohl sehr von dir überzeugt zu sein? Hat dies einen bestimmten Grund, bei dir, wieso dies so ist?
man darf den Schaden nicht vor der Zusage der Versicherung beseitigen
IRRTUM
man kann und muß sogar den Schaden beseitigen, auch ohne Zusage einer Versicherung.
Gerade dann, wenn das Verhalten der Versicherung unzumutbar ist. !!!
lese dich mal hier ein:
http://dejure.org/gesetze/VVG/82.html
dann dieser Unsinn:
und die Zahlung erfolgt erst nach Fertigstellung und dann sowieso direkt an den Handwerker...
Wie kommst du denn auf so etwas?
Jeder Hausbesitzer, Versicherungsnehmer oder Mieter kann die Zahlungen bekommen. Es wird sogar ein pauschaler Stundensatz seitens der Versicherung anerkannt.
Ich würde mal vorschlagen; komm herunter von deinem hohen Roß, denn dann fällst du nicht so tief !!!
Dem schliesse ich mich an.
Solange die Versicherung nicht das ok gibt, dass repariert werden kann, sollte man warten. Wird man hingehalten und der Schaden wird dadurch größer, muss die Versicherung das auch bezahlen.
Wenn man allerdings mit der Versicherung richtig in Streit geht, geht das lange hin und her. Einem Urteil folgt die Berufung und die nächste Instanz und dann wieder und am Ende bekommt sie ein Urteil, das man zwar nicht versteht, aber gegen das man dann auch nichts machen kann. Was gerichtliche Auseinandersetzungen anbelangt, sitzen Versicherungen eindeutig am längeren Hebel, auch wenn man das noch so ungerecht empfindet.
Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.
Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.
Das einzig Richtige in deinem Kommentar, wenn man sonst alles weg bzw. unbeachtet läßt!
Danke für die Blumen. Was gibt Dir die Weisheit, meinen Kommentar ansonsten so abzuwerten. Bist Du Versicherungsmensch? Hast Du einschlägige Erfahrungen?
Siehe vorher meinen Nachtrag: > Sobald der Schaden eintritt der Versicherung Bescheid geben und alles dafür tun, dass der Schaden nicht größer wird. siehe Nachtrag, ist alles erledigt...
wer hat hier die Reparatur denn hinausgezögert?