Wasserschaden in der Spüle- Wer zahlt Gebäudeversicherung oder Haftpflicht?

4 Antworten

Bei uns in Österreich ist es Pflicht, dass jeder Mieter eine Haushaltsversicherung hat und diese Haushaltsversicherung kommt dann für den Schaden in der fremden betroffenen Wohnung, in deinem Fall, das Büro unter dir auf. Wenn du keine Haushaltsversicherung hast, dann wirst du wohl den Schaden bezahlen müssen.

PancakeKitty 
Beitragsersteller
 23.11.2011, 22:41

Ich habe eine Hausratversicherung aber diese kommt nicht auf, da der Schaden von der Spüle verursacht worden ist. Wäre ist der Geschirrspüler oder die Waschmachine käme die Hausratversicherung auf, so leider nicht .

Der Vermieter irtt hier - oder versucht, Dich irrezuführen. Es handelt sich um einen typischen Leitungswasserschaden. Für Schäden an Gebäudebestandteilen (fachmännische Trocknung und Sanierung) kommt die Gebäudeversicherung auf (sofern die Gefahr "Leitungswasser" mit versichert ist - sonst muss der Eigentümer selbst zahlen). Lediglich der geplatzte Schlauch ist nicht versichert - aber das sind eher "Peanuts". Schäden an Deinem Inventar (aufquellende Möbel o.ä.) zahlt Deine Hausratversicherung. Schäden an der Büroeinrichtung unter Dir zahlt die Inhaltsversicherung des betroffenen Betriebes.

Ja, wenn Du nicht reagiert hast, um den Schlauch abzudichten, dann ist es Eigenverschullden, da Du ja bemerkt hast, das der Schlauch tropfte.... hättest vielleicht nicht mal ´nen Klempner gebraucht dazu. Hättest Du aber der Versicherung angegeben, dass es in Deiner Abwesenheit passiert wäre, hätte die Hausratversicherung eintreten müssen da es sich um einen Leitungswasserschaden handelt und das eindeutig weil Zu- und Abwasserleitungen dazu gehören, mir jedenfalls ist keine andere Klausel in einem Vertrag bekannt die das ausschliesst...

LG

Die Gebäudeversicherung ist vorrrangig (zum Neuwert) zuständig. Sie wird dich als Verursacher dann mit dem Zeitwert in Regress nehmen. Das ist dann Sache deiner Haftpflicht