Fahrkosten `für Wasserschaden der Gebäudeversicherung
Wir hatten in einer Eigentumswohnung die wir vermieten einen Wasserschaden. Nun hat uns die Gebäudeversicherung unsere Eigenleistungen sowohl bei den Stunden als auch bei den Ansätzen um ca. die Hälfte gekürzt. Wir mussten von der Einbauküche 2 Schränke ersetzen die sie auch nicht vergütet haben. Für den Ab- und Aufbau der Einbauküche wurde der Versicherung ein Kostenvoranschlag von 890 € vom Generalunternehmer unterbreitet. Den Aufbau musste ich in Eigenleistung aber selber machen dafür hat mir die Versicherung lediglich 120 € vergütet (8 Stunden à 15 €). Meine Forderung war 280 € (8 Stunden à 35 €) im Gegensatz zum Generalunternehmer der dafür 445 € veranschlagt hatte. Schlussendlich haben wir keine Spesen für Fahrt und Unterbringung erhalten obwohl wir 500 km vom Schadensort entfernt leben und dafür zweimal speziell anreisen mussten. Muss ich das so akzeptieren ? Vielen Dank für die Hilfe..... haben sie auch gestrichen.
3 Antworten
Mit einem Stundensatz von 15,00 € für Eigenleistungen seid ihr gut bedient, üblich sind Sätze von 10,00 bis 12,00€. Schließlich zahlt ihr auf diese Vergütung ja weder Steuern noch Sozialabgaben etc., daher passt das schon... Für die Entfernung zwischen Eurem Wohnort und dem Schadenort könnt ihr die Versicherung nicht verantwortlich machen - das ist "Euer Bier". Derartige Reisekosten sind jedenfalls nicht Gegenstand der Gebäudeversicherung, es gibt hier keinen Anspruch auf Erstattung von Spesen / Übernachtungskosten. Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als das so zu akzeptieren. Aber Du kannst natürlich auch den Rechtsweg beschreiten und gegen die Versicherung klagen - bedenke dabei, dass das Prozeßkostenrisiko erheblich größer ist, als der Deiner Meinung nach strittige Betrag.
Auf jeden Fall einen netten Brief aufsetzen. Durch eure Eigenleistung hat die Versicherung immerhin eine Menge eingespart....
Frag die mal, wie man es schaffen soll, eine Einbauküche innerhalb von 8 Stunden ab-und aufzubauen. Hinzu kommt noch, dass die Schränke ausgeräumt und wieder eingeräumt werden mußten! Außerdem würde ich auf Vergütung der der 2 neuen Schränke bestehen. Lasst euch nicht so billig abspeisen.....
Ich denke, es kommt auch auf das Verhandlungsgeschick an.und was man alles ansetzt. Reinig etc. muss auch berücksichtigt werden...bei meinem letzten Wasserschaden habe ich,auf den von einer Firma veranschlagten Kostenvoranschlag ,60% für Eigenleistung bekommen.......selbst der Teppich wurde von der Gebäudehaftpflicht übernommen......
Ein Boden gehört aber zum Gebäude und ist keine Küche! Und das mit der Reinigung hatte ich geschrieben!
man darf keine Äpfel mit Birnen vergleichen ;)
Du musste bedenken, dass du für deine Arbeit keine Gewährleistung leisten mußt und auch keine Sozialabgaben zahlst. Eigenleistungsstunden werden je nach Versicherung mit 8-15 €/ h angesetzt. Also bist du nicht wirklich schlecht weggekommen. Du hättest evtl. noch einige Reinigungsstunden und eine kleine Pauschale für Reinigungsmittel ansetzen können.
Die Küche zählt nicht zum Gebäude. Daher hätte die Gebäudeversicherung gar nichts zahlen müssen!
Wie weit deine Wohnung von deinem Wohnort entfernt ist, interessiert leider niemanden. Das ist deine Angelegenheit. Versuche die Kosten bei der Steuer anzusetzen.
Die Schränke zählt die Hausrat. Außer sie ist separat in der Gebäudeversicherung integriert. Das macht man, wenn das gute Stück einen hohen Wert hatte. Aber nicht bei einer "normalen Küche" von 10-15 TDS €!