Wohnungsübergabe Türen?
Hatte Wohnungsübergabe und der Nachmieter hat sich über winzige Haarrisse in der Farbe der Türen beschwert. Wirklich extrem winzig. Die sind nicht zu erkennen wenn man nicht auf 10cm mit den Augen an die Tür rangeht.
Jetzt will der, dass ich die neu streiche.
Muss ich die Innentüren überhaupt streichen oder ist dieser Teil Sache des Vermieters?
Ab wann ist denn so eine Tür renovierungsbedürftig ? Finde nicht, dass in dem Fall was an den Türen gemacht werden muss.
5 Antworten
Wer will, dass du die Türen streichst? Der Nachmieter? Der hat dir gegenüber nix zu wollen, du bist nicht sein Vertragspartner. Das kann er beim Vermieter fordern - mal sehen, wie der darauf reagiert.....
Und wer will, dass du streichst?
bei mir hier ist der Vermieter für die Türen zuständig.
Es geht noch viel einfacher: Für eine Begutachtung eines Mangels ist - je nach Gewerk - ein Mindestabstand vorgeschrieben (z.B. 1m) und ggfs. auch die Belichtung.
Ein Rasterelektronenmikroskop ist nicht zulässig (außer z.B. bei Hochleistungsfelgen eines bekannten Autos für 1 Mio. €).
Insofern ist es irrelevant, wer streichen muss => der Mangel ist keiner, also schriftlich die Mangelanzeige zurückweisen und damit auch eine potentielle Schadensverpflichtung/-Haftung.
Der Nachmieter kann von dir gar nichts verlangen. Euer beider Ansprechpartner ist der Vermieter.
Habe mich falsch ausgedrückt. S.o.
Beschädigung durch dich? Du bist verantwortlich.
Reguläre Abnutzung, Alterung der Farbe? Braucht dich nicht zu interessieren.
Ja der Nachmieter hat zum Vermieter gesagt, dass da Risse in den Türen sind und der Vermieter hats mir dann gesagt