Muss der Vermieter für ausreichende Abdeckung von Heizungsrohren sorgen?

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Seit einigen Jahren ist der Vermieter verpflichtet, außerhalb der Wohnung befindliche Rohre der Heizungsanlage zu isolieren (zu dämmen). Die Energie die in der Wohnung über die Heizungsrohre abgegeben wird, wird nicht gemessen, heizt aber, damit sinkt der gemessene Verbrauch, eigentlich ein Vorteil für den Mieter. Jedenfalls besteht hier keinerlei Pflicht in der Wohnung die H.-Rohre zu isolieren. Ich hatte mit meinen Kindern und Enkeln nie Probleme. Wenn deine erstmals anfassen, werden sie es wohl nicht wieder tun. Das Türproblem ist ein verdeckter Mangel, den der Vermieter beseitigen muss. Woher solltet ihr wissen, dass die Türen seinerzeit nicht angepasst wurden? Ich frage mich auch, wieso die Wohnungsübergabe nicht durch den Vermieter erfolgte soondern den Vormieter, oder ist dir hier ein Schreibfehler unterlaufen?

Znächst gilt auch hier, vgl. Gebraucht-Auto von Privat gekauft, wie gesehen so übernommen. Die nachträgliche Mängelfeststellungsfrist, da 3 Wochen, ist eigentlich eine feine Kulanzsache.

So nun zur Sache: Die oben offenen Heizrohre machen Sinn, die da zusätzlich abgegebene Wärme erscheint auf/in keinem Verbrauchsmessgerät, werden aber letztlich durch die Grundumlage mit bezahlt. Da Gitterstreifen darauf zu legen ist Sache dessen welcher dies als notwendig betrachtet. Die nicht eingehängten Türen und eine Frage nach dem "Warum ist das so", hätte das Problem als solches erst nicht entstehen lassen und somit einer Nachlässigkeit des übernehmenden Mieters anzulasten.

Abschliessend, für einen nicht geübten Heimwerker ist der Umgang mit einer Handkreissäge leichter als mit einem Elektrohobel. Da aber bei Türen die Optik wichtig ist, sollte eine Türenkürzung nur der ausführen, der diese Arbeitstechnik auch beherrscht

haloumis 
Beitragsersteller
 10.11.2010, 11:11

dein Post wirkt auch mich so, als ob tatsächlich der Vormieter für das Kürzen verantwortlich gewesen wäre, wenn ich es bei der Übergabe gesagt hätte, wobei auch dieser nicht! das Parket verlegen lassen hat.

nunja, wir wohnen jetzt 2,5 Wochen in der neuen Wohnung und ich habe bereits 2mal wegen obiger Problematik das Gespräch gesucht.

Uns wurden bei Einzug 3 Wochen Zeit gegeben, Mängel nachzumelden, wobei die Türen laut Vermieter kein Mangel wären, da wir es so übernommen hätten. Meiner Meinung nach widerspricht sich das mit der Aussage, dass wir 3 Wochen Zeit haben. Aber genau so wurde mir entgegnet.

Ist eine Mietminderung von 5% wegen der Türen nicht etwas hoch angesetzt? Welche Fristen sollte man setzen? Habe ich auch nach verstreichen der 3 Wochen das Recht auf Nachbesserung?

guterwolf  10.11.2010, 11:11

Du kannst wegen der Türen überhaupt keine Mietminderung ansetzen, da - wie du schreibst - ihr den Zustand so übernommen habt.

Mängel nachmelden bezieht sich hier ggf. auf andere Dinge, die bei Besichtigung nicht so ins Auge gefallen sind, aber nicht auf Türen oder Heizungsrohre.

Hallo nochmals, mir ist da kein Schreibfehler unterlaufen. Bei der Wohnungsübergabe war ein Vertreter der Genossenschaft und auch die Vormieter dabei. So haben sie sich lediglich den Aufwand gespart und letztlich die Verantwortung in unsere Hände gelegt, was mir zu diesem Zeitpunkt nicht klar war.

Die nicht isolierten Rohre haben für uns letztlich keinen Vorteil, da wir mittels Gastherme heizen und die Kosten unabhängig von der Isolierung in den Räumen ist (denke ich zumindest)

@albatros: Wie sollte ich mich deiner Ansicht nach verhalten? Denn ich habe nur noch bis Freitag Zeit Mängel ggf. geltend zu machen.

Zum einen schreibt Ihr, Ihr habt die Wohnung mit den „Mängeln“ ohne Widerspruch übernommen, zum anderen, dass Ihr noch 3 Tage Zeit habt und der VM bereits auf die Mängelanzeige reagiert hat.Dass Heizungsrohre auf der Wand laufen, ist mehr als üblich.. nicht schön, aber in Berlin bspw. Gang und Gäbe.. weiss nicht, ob hier überhaupt ein Anspruch besteht. Viell. weiss das ein anderer Fragent.