Darf ich meine Wohnungseingangstür von meiner Wohnung streichen ohne mir für die Farbe von der KWG eine Zustimmung zu holen?

11 Antworten

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Hallo Oktober1110,

von der Innenseite her darfst du das, sind deine Privaträume, allerdings kann es sein, dass du beim Auszug die Tür dann wieder weiß streichen musst.

Von Außen darfst du die Tür in der Regel gar nicht streichen ohne Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.

LG Mata

Matahleo  25.05.2016, 12:14

Vielen lieben Dank fürs Sternchen :) Und fröhliches Streichen :)

Oktober1110 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 08:11

Kann ich mir die Zustimmung des Vermieters KWG telefonisch einholen?Reicht das?

anitari  24.05.2016, 08:13
@Oktober1110

Sollte der Vermieter, was ich nicht glaube, seine Zustimmung geben, dann solltest Du Dir das schriftlichen geben lassen.

Matahleo  24.05.2016, 12:02
@Oktober1110

Nur theoretisch. Im Ernstfall zählt nur das geschriebene Wort!

Von innen kannst Du die streichen wie Du willst, aber nicht von außen.

Innerhalb der Wohnung  kannst Du streichen, aber bei Auszug kann der Vermieter den Urzustand verlangen.

Außen darfst Du ohne Zustimmung absolut nichts machen.

Hi! Aus eigener Erfahrung: nein, das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum, d.h. wenn Du eine andere Farbe willst, dann muss die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich zustimmen. Ich hab das damals auch nicht gewusst, zum Glück wurde dem nachträglich in der Eigentümerversammlung zugestimmt. Ansonsten könnte es passieren, dass Du die Aussenfarbe mindestens ändern musst. Der Verwalter alleine kann das nicht entscheiden - er handelt im Auftrag der Eigentümer. Also, am Besten Klinken putzen, etwas aufsetzen und die Eigentümer unterschreiben lassen, dass sie dem zustimmen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Und: bei der nächsten Versammlung ins Protokoll mit aufnehmen lassen. Gruss Don

Hallo,

du meinst sicher die Außenseite zum Treppenhaus.

Das Streichen der Aussenseite obliegt dem Vermieter und ich würde mir das schriftlich genehmigen lassen.

In den Innenräumen darfst du dich verwirklichen. Wird das äußere Erscheinungsbild, wozu die Außenseite der Eingangstür gehört, verändert, bedarf es der Zustimmung

Lg