Wohnungsübergabe flüssige Raufaser?
hi liebe community!
wir ziehn um und ich frage daher an dieser stelle, ob unser vermieter (eine wohnungsgenossenschaft) von uns verlangen kann, die flüssige raufaser von den wänden zu spacheln? also ob das unabhängig vom mietvertrag oder was die mir nachher sagen rechtens wäre. ich weiß leier nicht was im mietvertrag dazu genau drin steht, da dieser in einem karton schlummert :D
die wohnung wurde vor 4 jahren mit kahlen stein wänden (altbau 1926) nur mit pvc boden und teilweise laminat an uns übergeben.
flüssige raufaser abzubeekommen stelle ich ir als gräul vor aher wollen wir gucken ob wir as überhaupt müssen, ach ja: die farben sind pastelltöne: weiß, eierschalen gelb, sehr helles lila und ebenso helles grün.
danke für antworten, sehr gern an gesetzestexten belegt!
3 Antworten
Hier kommt es definitiv drauf an, was konkret zu Schönheitsrep. im MV vereinbart wurde. Alles andre ist Spekulation und kann schief gehn.
normalerweise wenn ihr die Wohnung blank bekommen habt müsst ihr sie auch so wieder übergeben das ist so üblich . viel Spass beim abkratzen
hey bin auch erst umgezogen, wir mussten die alte wohnung nur weißen. aber eigentlich brauch man die wohnnung nur besenrein hinterlassen