Ist ein Vorbegehungsprotokoll (Vorabnahme) bindend?

4 Antworten

Ein Vorbegehungsprotokoll klärt lediglich rechtzeitig die mieterseits bis Mietende vorzunehmenden Mängelbeseitigungen oder Umfang der vertraglichen Renovierungspflicht, mehr nicht.

Mit Übergabe dürfen selbstverständlich auch weitere Mängel oder Nachbesserungen verlangt werden.

Auch Aussagen eines Mitarbeiters der LEG über den Stand der Verhandlungen mit Nachmietinteressenten sind unmaßgeblich, solange die Tinte unter dem Vertrag mit dem Neumieter nicht trocken ist.

Da dürfen sich tatsächlich beide Verhandlungspartner "umentscheiden (ohne Begründung) und das, obwohl sie unter Zeugen etwas anderes gesagt" haben.

Euer Pech, wenn der Nachmieter ganz andere Vorstellungen über den Zustand der Wohnung hat: Die regelt er nämlich mit dem Vermieter, nicht euch.

Meint: Ihr müsst die Wohnung in den Zustand versetzen, wie er angemietet wurde und so renovieren, wie es durch Abnutzung geschuldet ist, nicht eurer Nachmieter. das darf eurer Vermieter verlangen, egal, was Interessenten euch gegenüber alles bereit wären, davon zu übernehmen, einschl. Ablöse eurer Einbauküche :-O

G imager761


mnbvcxy123456 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 20:36

Zitat:

Ein Vorbegehungsprotokoll klärt lediglich rechtzeitig die mieterseits
bis Mietende vorzunehmenden Mängelbeseitigungen oder Umfang der vertraglichen Renovierungspflicht, mehr nicht.

Wenn also im Protokoll steht, dass es keine Mängel gibt und keine Renovierungsarbeiten nötig sind, kann ich mich darauf berufen.... habe ich das richtig verstanden?

Wenn im Nachhinein ein Mangel (z.B. defekte Tapete hinter einem Schrank, was vorher nicht erkennbar war) bemängelt wird, muss ich das hinterher noch beheben. OK. Offensichtliche Mängel aber (z.B. Türen streichen), die er jetzt hätte sehen müssen, kann er hinterher nicht mehr bemängeln, wenn jetzt im Protokoll steht: Türen müssen nicht gestrichen werden? Ich meine gravierende Mängel. Das wäre dann doch die vorherige Klärung, oder? Wenn er schreibt, dass es in der Wohnung nichts mehr zu bemängeln gibt, ist das doch die Klärung? Abgesehen von Dingen, die jetzt verdeckt sind, durch Schränke o.ä.

Wenn ich mich auf so ein Protokoll nicht annährend berufen kann, wozu ist es dann gut?

Ein Vorabnahmeprotokoll ist wegweisend für das Schlußabnahme- bzw. Übergbergabeprotokoll.

Ein sog. Vorabnahmeprotokoll dient lediglich der Orientierung, ob und was noch bis zur Rückgabe der Wohnung mieterseitig aus Sicht des Vermieters zu machen wäre. Es entfaltet aber keine Rechtskraft. Wenn ich hier lese: Tapeten entfernen, Fliesenspiegel neu ..., so steht das im Widerspruch zum geltenden Recht. In das VAP kann der V. schreiben was er will, entscheidend ist der Mietvertrag und der Wortlaut der Schönheitsreparaturklauseln. Deren Wirksamkeit wird von der aktuellen Rechtslage (Gesetze und Rechtsprechung) bestimmt). Du solltest also vergleichen und prüfen, was du tatsächlich machen müsstest. Der Nachmieter hat dabei kein Mitspracherecht.

Bitte stelle mal die Klauseln zu SR während und zum Ender der Mietzeit hier zwecks Prüfung ein. Wurde die Wohnung an dich renoviert übergeben?

Ein Vorabnahmeprotokoll wird im Mietrecht nicht verlangt. Es wäre auch nicht bindend für die Herausgabe der Mietsache an den Vermieter nach Mietende. Der Nachmieter hat mit diesem Protokoll nichts zutun. Er übernimmt die Mietwohnung nicht von dir sondern vom Vermieter. Allerdings ist eine Vorabnahme  für dich als Mieter hilfreich. Du kannst die Wohnung so vorbereiten, dass es keine Mängel nach Auszug gibt.

mnbvcxy123456 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 20:52

Das Vorabnahmeprotokoll wurde ja vom Vermieter verlangt. Wenn in diesem Protokoll jetzt steht, dass keine Mängel in der Wohnung vorhanden sind, muss ich die Fliesen dann trotzdem entfernen lassen? Hätte er das nicht explizit bemängeln müssen? Das war ja nicht verdeckt und Zugriff auf den Mietvertrag hatte er. Er wusste, dass das im Vertrag steht (dass die Fliesen entfernt werden müssen), hat aber im Protokoll vermerkt, dass alles so bleiben kann, wie es ist. Was mache ich jetzt? Fliesen entfernen, wie es im Vertrag steht oder belassen, wie es im Protokoll steht?

Ich verstehe irgendwie den Sinn eines Vorabnahmeprotokolls nicht, wenn ich mich nicht danach richten kann. Verdeckte Mängel verstehe ich, aber offensichtliche?

Gerhart  21.08.2016, 16:57
@mnbvcxy123456

Letzten Endes musst du das mit dem Vermieter klären, am besten morgen vormittags per Fax oder E-Mail.