Wohnungsübergabe Bekannten geschickt Fehler?
Folgender Sachverhalt:
Habe eine Wohnung gekündigt und nun war die Übergabe mit der Hausverwaltung.
Da ich zum besagten Termin keine Zeit hatte, habe ich einen Bekannten geschickt.
Alle Mängel die aufgeführt wurden waren der Hausverwaltung bekannt.
Fehlende Balkontür xD aus der Schiene gerissen und diese Schiene war so alt, dass die nicht mehr gab. (4 Monate ohne Balkontür gelebt ;) ) hinter diesen Mängel hat die Hausverwaltung (bekannt) geschrieben.
Es folgen fehlende Fußleisten im Wohnzimmer und eine wacklige Steckdose. War schon seit dem Einzug so gewesen, aber wurden mit aufgeschrieben.
Deswegen Rollladen im Schlafzimmer defekt. Lassen sich nicht ganz öffnen. Wurde vor über 2 Jahren gemeldet, mehrmals nachgehakt, aber bis auf dem Hausmeister kam nie jemand dafür raus. Nur dieser Mängel wurde auch aufgeschrieben, aber bei allen wurde kein (bekannt) wie bei der Tür hinter gesetzt.
Da jemand für mich eingesprungen ist bei der Übergabe und diese Person nachgefragt hatte hieß es, dass man sich darüber keine Sorgen machen muss. Hat dann unterschrieben und Joah.
Bisher hab ich nur das Übergabeprotokoll als Mail erhalten, aber nun habe ich die Befürchtung, dass sie mir die Fußleisten, Rollladen etc. erhängen möchten, weil dort kein (bekannt) hinter steht?
Da es meine erste Übergabe war bin ich leider mit der Materie nicht wirklich vertraut, aber welchen Sinn hat es sonst bei einer defekten Balkontür (bekannt) in Klammern zu setzen und bei den anderen Mängel nicht? 🤔
Vielleicht hat ja jemand ein Rat oder mehr Ahnung vom ganzen. Ich wäre dankbar.
4 Antworten
Du hast doch auch ein Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht? Hast Du da darauf bestanden, dass die von Dir beschriebenen bereits vorhandenen Mängel aufgenommen wurden? Wenn die da drin stehen, alles gut, wenn nicht, schlecht, denn wenn Du Deinen Bekannten schickst und der unterschreibt, ist das wohl eine Vertretungsvollmacht, würde ich meinen.
Was ich damit sagen wollte, dass er mit seiner Unterschrift diese Mängel stellvertretend anerkannt hat und diese somit als bestätigt gelten.
Es wurde wohl der Ist-Zustand protokolliert. Das ist zunächst ohne jegliche negative Auswirkung für den Mieter.
Sollte im Protokoll aber per Unterschrift bestätigt worden sein, dass der Mieter sich verpflichtet, diese angeblichen Schäden auf seine Kosten zu beseitigen, wäre das ein gesonderter Vertrag der einzuhalten ist. Deshalb niemals solche Protokolle unterschreiben.
Hat der Mieter seinem Freund eine umfassende Vollmacht erteilt, incl. Unterschriftsermächtigung, gilt diese. Ist die Vollmacht aber nur auf die personelle Vertretung beschränkt, gälte das nicht.
Deine Befürchtungen sind durchaus berechtigt. Aber du hast auch schon den Fehler gemacht, dass der Bekannte in Deinem Auftrag das Protokoll unterschrieben hat, denn weder Mieter noch Vermieter sind dazu verpflichtet.
Man muss jetzt schauen.
Auf jeden Fall kann der Vermieter jetzt nur noch verdeckte Mängel und die Mängel aus dem Protokoll geltend machen.
Hier mal Infos zu Übergabeprotokoll und wie wichtig es ist:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm
Du musst dir in dem Fall nicht so große Sorgen machen. Es ist nämlich so, dass der Mieter nur für Schäden aufkommen muss, die er selbst verursacht hat (z.B. gesprungende Scheibe oder Spiegel).
Alle von dir aufgezählten Dinge hingegen sind Schäden, bei denen es völlig normal ist, dass sie durch Alterung des Materials oder duch vertragsgemäßen Gebrauch verschleißen oder kaputt gehen können, oder aber schon beim Einzug vorhanden waren. Das nennt sich dann Instandhaltung und dies ist Sache des Eigentümers.
Da ich deinem Text entnehme das du jeglichen Schaden sofort nach eintreten gemeldet hast dürfte dies kein Problem darstellen. Du kannst somit beweisen das die besagten fehler bereits seit einiger Zeit existieren.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Lg Chris
Nein, das ist keine Vertretungsvollmacht. Der Bekannte hat nur für das unterschrieben, was er selbst gesehen hat. Das kann er guten Gewissens und ohne negative Folgen machen, denn andersrum kann man nun davon ausgehen, dass nur diese Punkte auch wirklich als Mängel festgestellt wurden.
Wer nun für was verantwortlich ist, kann auf andere Weise geklärt werden. Frühere Protokolle, zwischenzeitliche Schadensmeldungen usw.