Wohnungsübergabe Bekannten geschickt Fehler?

4 Antworten

Du hast doch auch ein Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht? Hast Du da darauf bestanden, dass die von Dir beschriebenen bereits vorhandenen Mängel aufgenommen wurden? Wenn die da drin stehen, alles gut, wenn nicht, schlecht, denn wenn Du Deinen Bekannten schickst und der unterschreibt, ist das wohl eine Vertretungsvollmacht, würde ich meinen.

bwhoch2  29.08.2017, 21:07

Nein, das ist keine Vertretungsvollmacht. Der Bekannte hat nur für das unterschrieben, was er selbst gesehen hat. Das kann er guten Gewissens und ohne negative Folgen machen, denn andersrum kann man nun davon ausgehen, dass nur diese Punkte auch wirklich als Mängel festgestellt wurden.

Wer nun für was verantwortlich ist, kann auf andere Weise geklärt werden. Frühere Protokolle, zwischenzeitliche Schadensmeldungen usw.

Amberyll  29.08.2017, 21:58
@bwhoch2

Was ich damit sagen wollte, dass er mit seiner Unterschrift diese Mängel stellvertretend anerkannt hat und diese somit als bestätigt gelten.

albatros  10.12.2017, 11:08
@Amberyll

Es wurde wohl der Ist-Zustand protokolliert. Das ist zunächst ohne jegliche negative Auswirkung für den Mieter.

Sollte im Protokoll aber per Unterschrift bestätigt worden sein, dass der Mieter sich verpflichtet, diese angeblichen Schäden auf seine Kosten zu beseitigen, wäre das ein gesonderter Vertrag der einzuhalten ist. Deshalb niemals solche Protokolle unterschreiben.

Hat der Mieter seinem Freund eine umfassende Vollmacht erteilt, incl. Unterschriftsermächtigung, gilt diese. Ist die Vollmacht aber nur auf die personelle Vertretung beschränkt, gälte das nicht.

Deine Befürchtungen sind durchaus berechtigt. Aber du hast auch schon den Fehler gemacht, dass der Bekannte in Deinem Auftrag das Protokoll unterschrieben hat, denn weder Mieter noch Vermieter sind dazu verpflichtet.

Man muss jetzt schauen.

Auf jeden Fall kann der Vermieter jetzt nur noch verdeckte Mängel und die Mängel aus dem Protokoll geltend machen.

Hier mal Infos zu Übergabeprotokoll und wie wichtig es ist:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

Du musst dir in dem Fall nicht so große Sorgen machen. Es ist nämlich so, dass der Mieter nur für Schäden aufkommen muss, die er selbst verursacht hat (z.B. gesprungende Scheibe oder Spiegel).

Alle von dir aufgezählten Dinge hingegen sind Schäden, bei denen es völlig normal ist, dass sie durch Alterung des Materials oder duch vertragsgemäßen Gebrauch verschleißen oder kaputt gehen können, oder aber schon beim Einzug vorhanden waren. Das nennt sich dann Instandhaltung und dies ist Sache des Eigentümers.

Da ich deinem Text entnehme das du jeglichen Schaden sofort nach eintreten gemeldet hast dürfte dies kein Problem darstellen. Du kannst somit beweisen das die besagten fehler bereits seit einiger Zeit existieren.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Lg Chris