Hauskauf - Sachmängelhaftung
Hallo, wir haben ein Haus zum 01.08.2012 gekauft, BJ 1986, folgende Mängel tauchten (bisher) auf:
Heizung defekt, keine regelm. Wartung. (Holz-)Fenster schadhaft, nie gepflegt Alle (4) Veluxfenster kaputt, verfault 2 Rolläden im Kinderzimmer defekt Keller (ein Barraum) feucht (offensichtlicher Schimmel in einem Einbaudschrank an der Wand) Kamin Auslaufmodell (2020 zu ersetzen, mit Bescheinigung des Schornsteinfegers für den Austausch ab 2020 haben wir im Haus gefunden Schaden am Dachfirst, Regenrinnen vorne und hinten defekt, bekannt lt. Nachbarn 21 Fliesen defekt, Küche vollständig.(standen bei Kauf überall Möbel drauf)
Handelt es sich hier um Schäden, die der Sachmängelhaftung unterliegen könnten ? Es wird langsam ziemlich viel....
5 Antworten
Also da würde ich mal alles auflisten und einen Anwalt zu Rate ziehen. Es ist tatsächlich so, dass nur "versteckte Mängel" im Nachhinein zu Schadeneratzansprüchen führen können, alles was "sichtbar" war, gilt hier nicht. Also z.B. dass die Fenster nicht gestrichen wurde etc.-das hätte man bei der Besichtigung sehen müssen. Eine defekte Heizung muss beispielsweise vom Verkäufer angegeben werden, wenn Fenster kaputt sind, und dies nicht erkennbar war gehören sie auch dazu (man öffnet ja bei einer Besichtigung nicht jedes Fenster), hier geht es um die Art des Defektes. Aber für die genaue Beurteilung braucht ihr einen Anwalt. Zeugenaussagen der Nachbarn sind auch von Vorteil.
Mit "versteckten Mängeln" kommt Ihr beim Kauf eines 30 Jahr alten Hauses nie durch! Es sei denn, der Verkäufer hat Euch im Vertrag bestimmte Eigenschaften von bestimmten Bauteilen schriftlich zugesichert.
Der Kauf von alten Häusern ist mit dem Kauf von alten Autos nicht vergleichbare!
Darum bemüht man auch den Baugutachter vor dem Notartermin. Es ist durchaus üblich, dass eine Teilsumme offenbleibt, bis zur Übernahme ohne vertraglich festgehaltene Mängel. Dies muss jedoch im Notarvertrag vorher festgelegt worden sein. Allgemeine Gebrauchsschäden (Abnutzung) werden sicher nicht einklagbar sein, verdeckte Mängel vermutlich schon, wobei die Beweislast bei Dir liegt. Lass Dich mal von einem Rechtsanwalt beraten. Mach Dir lieber keine übertriebenen Hoffnungen und den Fehler das Gute (Geld) dem Schlechten (Verkäufer) hinterher zu werfen.
Habt Ihr das nicht vorher besichtigt mit einem Sachverständigen?
Dann habt Ihr Pech gehabt. Mit "versteckten Mängeln" kommt Ihr beim Kauf eines 30 Jahr alten Hauses nie durch!
solange es keine versteckten mängel sind habt ihr pech gehabt.
-> Die Heizung lief, als wir besichtigt haben. Nun ist Sie platt. -> Wir haben in der Tat die Holzveluxfenster nicht ausprobiert, erst später.... -> und den Schrank im Keller mit der Feuchtigkeit dahinter haben wir auch nicht aufgemacht. Einen Zeugen gibt es allerdings für den "Dachschaden" - lt. NAchbarn hat die Vorbesitzerin wegen eines Vogelnestes auf die Sanierung verzichtet... Kamin; der Bericht des Schornis war ihr sicher bekannt.... Aber ...lohnt es sich dafür den Rechtsweg zu beschreiten, wie sind die Aussichten....?... ;-((
Wenn man in unserer Gegend zzt. ein Haus kaufen will, hat man genau einen Versuch...;-( nein keiner dabei.