Nachträgliche Änderung des Wohnungsübergabeprotokolls?

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Netter Versuch, mit dem eurer Vormieter sich eine Mängelbeseitigung für seine ordnungsgemäße Rückgabe an den Vermieter ersparen will.

Nur darf euch das egal sein. Ihr habt gegenüber eurem Vermieter eben Anspruch auf eine "Mietsache (...)  in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand", § 535 BGB.

Dummerweise aber weder Anspruch auf eine Verbindungstür zwischen Küche und Wohnzimmer, die bei Anmietung garnicht vorhanden war noch eine Renovierung der Abnutzungsspuren an den Türen.

Die könnte man sich zwar vertraglich zusichern lassen, worauf sich der VM aber nachträglich nicht einlassen müsste.

Richtigerweise könntet ihr aber genau dafür bei eurer Rückgabe später verpflichtet werden, daher gilt:

Fertigt euer eigenes Übernahmeprotokoll an. Vordrucke gibt es im Netz zu Hauf. Zimmer für Zimmer mit genauer Beschreibung der Mängel, Unterschriften von zeugen und Fotos auf beizufügender CD.

Fordert den VM darin auf, sie zu beseitigen - was er außer der Wand machen liesse, bliebe allerdings ihm überlassen, nur wärt ihr damit aus dem Schneider, für bestehenden Mängel später haften zu müssen. Oder zu renovieren, denn besser als übernommen müsst ihr das auch nicht wieder zurückgeben.

G imager761

Es gibt Mängel, bei denen ganz klar zu erkennen ist, dass sie nicht innerhalb kurzer Zeit entstanden sein können. Zudem gibt es solche, wo der Vermieter selbst weiß, dass sie schon länger bestehen.

Geht mit ihm nochmal alles durch und ihr werdet sehen, alles halb so schlimm. Die andere Frage ist allenfalls, wie der Vermieter mit seinen Vormietern verfährt, aber das ist dann eine ganz andere Sache, die Euch nichts mehr angeht.

Keine Panik.

Zum Einen ist für die Wohnungsübergabe nicht der Vormieter, sondern der Vermieter zuständig; denn mit dem Vermieter habt Ihr ja auch einen Vertrag.

Üblicherweise macht man also die Wohnungsübergabe und das Protokoll mit dem Vermieter zusammen.

Das Übergabeprotokoll mit dem Vormieter könnt Ihr also erstmal außer Acht lassen.

Zum Zweiten gibt es immer ein Recht, Mängel eine gewisse Zeit lang nachzumelden.

Vorschlag: fertigt ein eigenes Übergabeprotokoll an (entweder mit dem Formular der Hausverwaltung oder Ihr ladet eins aus dem Internet herunter) und macht Fotos von den Vorschäden.

Dieses reicht Ihr (in zweifacher Ausfertigung) bei der Hausverwaltung zusammen mit den Bildern ein und lasst es gegenzeichnen.

Notiert so genau wie möglich, aber auch "schwammig"; z.B. mit Formulierungen "Laminatboden im Wohnzimmer an der Türe starke Abnutzungserscheinungen", "Küchentüre mehrere Macken", "Fliesenspiegel Badezimmer 4 Kacheln gesprungen, 8 Bohrlöcher" etc.

Eine Wohnungsübergabe ist vom Vermieter durchzuführen und nicht vom Vormieter. So wie es gelaufen ist, ist sie nicht rechtswirksam. Der Vermieter versucht sich hier  seiner Verantwortung zu entziehen. Er ist aber euer Vertragspartner und nicht die Vormieter. Fordert eine ordentliche Wohnungsübergabe in seiner Verantwortung mit Erfassung sämtlicher Mängel und Terminfestlegung bis wann diese durch den Vermieter zu beseitigen sind. Nur dann könnte bei Verfristung die Miete gemindert werden.

Dann erstellt ihr im Beisein des Vermieters ein neues Protokoll. Der wird  das schon einsehen, wenn er kein Unmensch ist. Macht sicherheitshalber Fotos.

grasshopper1 
Beitragsersteller
 21.11.2016, 23:39

Das neue Übergabeprotokoll( welches von uns ausgefüllt und unterschrieben wurde+ Unterschrift eines anwesenden Zeugen)
wurde ja vom Vermieter angenommen, dieser hat dann die Vormieter darauf angesprochen und ihnen gesagt, sie sollen das mit uns klären, worauf wir dann heute eine Email von den Vormietern gekriegt haben, in welcher sie ganz ausführlich und ausgeschmückt schreiben dass wir doch alles gesehen haben und es unterschrieben haben.

Gerhart  22.11.2016, 12:54
@grasshopper1

Ganz ausdrücklich: Ihr habt mit dem Vormieter nichts zu klären.

Vermieter und Vormieter wollen den Kopf aus der Schlinge ziehen. Der Vormieter, weil er euch übertölpet hat und eine unwirksame Übergabe lanciert hat, der Vermieter, weil er keine Rücknahme der Mietsache vom Vormieter ausgeführt und keine Übergabe an euch ausgeführt hat. Es gäbe noch mehr zu diesem pro cedere zu sagen, aber das ist hier das wichtigste.