Sind Fußleisten Mieter- oder Vermietersache?

5 Antworten

Fußleisten kosten im Baumarkt nicht viel, mag sie dran und fordere vom Vermieter ein danke, ist besser als Ärger machen

Da der Belag vom Vermieter eingebracht wurde und mit vermietet ist, gehören auch entsprechende Scheuerleisten/Fußleisten zur Ausstattung. Setze dem Vermieter eine Frist von max. 4 Wochen, bleibt die Frist fruchtlos, darfst du selbst die Arbeiten beauftragen und im übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen.

Also normalerweise denke ich, ist das wirklich Mietersache. Da aber auch Laminat gelegt wurde, und die Fußleisten auch teileweise da sind, denke ich da wurde geschlampt, ud die müssen dafür aufkommen, nicht du!

nayla987 
Beitragsersteller
 28.06.2012, 18:36

Ja das denke ich nämlich auch. Es wurde ja auch als Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten. Also könnte ich dagegen angehen, wenn nichts passiert?

24Mausi98  28.06.2012, 18:43
@nayla987

Ich bin mir schon ziemlich sicher, also ich würde es aufjedenfall versuchen! :)

Das ist Sache des Vermieters!

Natürlich sind Fussbodenleisten Sache des Vermieters.