Sind Fußleisten Mieter- oder Vermietersache?
Hallo,
ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen, in der aber teilweise noch die Fußleisten fehlen. Dies wurde auch bei der Übergabe im Übergabeprotokoll als Mangel festgehalten. Nun sagt mir die Hausverwaltung, dass dies Mietersache ist. Kann das stimmen? Der Laminat wurde von einer Firma in deren Auftrag gelegt, da gehören doch die Fußleisten dazu, oder sehe ich das falsch? Kann ich auf die fehlenden Fußleisten bestehen?
5 Antworten
Fußleisten kosten im Baumarkt nicht viel, mag sie dran und fordere vom Vermieter ein danke, ist besser als Ärger machen
Da der Belag vom Vermieter eingebracht wurde und mit vermietet ist, gehören auch entsprechende Scheuerleisten/Fußleisten zur Ausstattung. Setze dem Vermieter eine Frist von max. 4 Wochen, bleibt die Frist fruchtlos, darfst du selbst die Arbeiten beauftragen und im übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen.
Also normalerweise denke ich, ist das wirklich Mietersache. Da aber auch Laminat gelegt wurde, und die Fußleisten auch teileweise da sind, denke ich da wurde geschlampt, ud die müssen dafür aufkommen, nicht du!
Ich bin mir schon ziemlich sicher, also ich würde es aufjedenfall versuchen! :)
Das ist Sache des Vermieters!
Natürlich sind Fussbodenleisten Sache des Vermieters.
Ja das denke ich nämlich auch. Es wurde ja auch als Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten. Also könnte ich dagegen angehen, wenn nichts passiert?